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RBB über Rigaer StraßeSkandal-Story im Kiez

Bei Auseinandersetzungen zwischen linken Hausprojekten und der Berliner Polizei gibt es mindestens zwei Seiten. Das RBB-Fernsehen zeigt nur eine.

Polizeieinsatz Mitte Juli in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain Foto: Florian Boillot

Anfang dieses Jahres gab sich die ARD-Sendung „Kontraste“ ein neues Logo. Schwarz und weiß, passend zum Eigenanspruch: „Kontraste bringt Gegensätze auf den Punkt.“ Denn dafür wird das Magazin des Rundfunk Berlin Brandenburg geschätzt. Doch in der Berichterstattung rund um die linksradikalen Berliner Hausprojekte Rigaer Straße 94 und Liebigstraße 34, treiben „Kontraste“ und der RBB es mit der Schwarz-Weiß-Malerei regelmäßig recht weit.

Beide Häuser im Berliner Bezirk Friedrichshain sind seit 30 Jahren teilbesetzt, die Bewohner*innen wehren sich, auch mit drastischen Mitteln, gegen Räumungsversuche. Der RBB erzählt darüber wiederkehrend eine Geschichte, in der einzelne Polizist*innen, die angeblichen Hauseigentümer, deren Vertreter und arrivierte, besorgte Nachbar*innen den „Linksextremisten“ gegenüberstehen, gedeckt von der rot-rot-grünen Landesregierung und der Polizeipräsidentin.

So zeigt der ARD-Sender schon im August vergangenen Jahres das Polizeivideo von einem Einsatz in der Rigaer 94 in voller Länge in der „Abendschau“. Das sollte, in seiner unkommentierten Hautnah-Optik, die Aussage des Innensenators Andreas Geisel (SPD) widerlegen, in Berlin gebe es keine No-go-Areas. Kürzlich diente dann dasselbe Video im „Kontraste“-Beitrag „Sonderrechte für Berliner Linksradikale: Wie Rot-Rot-Grün die Polizei ausbremst“ als Einstieg für eine Art Bürgerkriegsszenario.

Suggestiver Beitrag

Im dramatisierenden Off-Text ist vom „letzten Hotspot der autonomen Gewaltszene in der Hauptstadt“ die Rede, und: „Nach und  nach konnten Extremisten hier einen autonomen-Staat im Staate etablieren.“ In diesem „Staat im Staate“, so suggeriert der Beitrag, müssten Polizist*innen, wie auch Nachbar*innen um ihr Leben fürchten und würden dabei vom rot-rot-grünen Senat im Stich gelassen. Mehr noch: Linksextreme Straftäter erhielten Sonderrechte vom Senat.

Ausschließlich Polizist*innen und erklärte Gegner der Projekte wie der CDU-Fraktionschef Burkard Dregger kommen dabei zu Wort. Vertreter*innen von Rot-Rot-Grün hingegen, Anwält*innen oder gemäßigte Sympathisant*innen der Projekte werden nicht befragt. Unerwähnt bleibt auch, dass Polizist*innen, als sie Anfang Juli in einer Strafsache zwei Wohnungen in der Rigaer durchsuchten, gleich den angeblichen Hausverwalter, den Eigentümeranwalt, Security-Leute und einen Bautrupp mitbrachten.

Sie räumten Dachboden und Keller, schlugen ein Loch durch eine Wohnungswand. Am folgenden Tag sicherte die Polizei, nachdem sie dies zunächst ausgeschlossen hatte, die Räumung einer Wohnung ab. Räumungstitel gab es dafür keinen. Denn, auch das kommt im „Kontraste“-Beitrag nicht vor: Nach wie vor sind die Eigentumsverhältnisse bei der Rigaer 94 unklar.

Die „Kontraste“-Redaktion beruft sich auf Anfrage zwar aufs Grundbuch. Darin steht Lafone Investments Limited, eine Briefkastenfirma mit Sitz in Großbritannien. Das Landgericht Berlin aber hatte zuletzt im Juni 2019 die rechtmäßige Bestellung des Geschäftsführers der Eigentümergesellschaft bestritten und ihm damit auch das Recht abgesprochen, eine Hausverwaltung oder auch nur einen Anwalt zu bestellen.

Der RBB aber berichtet, als gäbe es geklärte Eigentumsverhältnisse. „Kontraste“ skandalisiert, dass Polizist*innen, als wenige Tage nach der Razzia der vorgebliche Hausverwalter angegriffen wurde, nicht die Rigaer stürmten und vermutet dahinter eine Weisung der Landesregierung.

Tatsache ist: Zwar müssen Polizist*innen vor dem Eindringen in linke Projekte die Behördenleitung einbinden. Doch das geschieht ihrer eigenen Sicherheit wegen, hat nichts mit Rot-Rot-Grün zu tun, sondern geht auf Ex-Innensenator Frank Henkel (CDU) zurück. Und Wohnungen darf die Polizei nach wie vor nur auf richterlichen Beschluss hin durchsuchen.

Auf taz-Nachfrage beim Sender teilt die „Kontraste“-Redaktion mit: „Wir stehen in vollem Umfang zu dem Bericht über einen Entscheidungsvorbehalt der Polizei, der im Kern die Strafverfolgung vor Ort bei linken Szeneobjekten behindert.“ Diese Kritik werde von keiner Seite in Zweifel gezogen.

Der RBB wäre dennoch gut beraten, zugunsten verschiedener Perspektiven auf eine Rahmung des Komplexes als Skandal-Story zu verzichten.

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14 Kommentare

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  • Die vollkommen ungeklärten Eigentumsverhältnisse sollten viel eher mal vom rbb fokussiert werden.



    Meine Wenigkeit wohnt selbst in der Nähe der Rigaer. Wer über diese erfreulich bunte Straße allen Ernstes als No-go-Area herumraunt, besorgt das Geschäft der AfD.

    • @Linksman:

      Die Eigentümerverhältnisse sind geklärt. Sie ergeben sich aus dem Grundbuch.

      • @DiMa:

        P.S.: Ich habe mich noch in keinem Kiez in Berlin sicherer gefühlt als in der Rigaer Straße.

        Außer wenn die Polizei da ist, natürlich.

      • @DiMa:

        Eine Briefkastenfirma mit einem toten Busfahrer als Geschäftsführer kann nicht Eigentümer sein.

        Aber wenn Sie mehr Informationen haben... ;-)

        • @Gefahrengebietler:

          Natürlich kann auch eine Briefkastenfirma Eigentümerin sein (siehe § 891 BGB).

          Ob eine Firma mit einem toten Busfahrer als Geschäftsführer weiter bestehen kann, regelt sich nach den rechtlichen Verhältnissen des jeweiligen Landes (hier Luxemburg).

          Der Tod eines Einzelgeschäftsführers führt auch in Deutschland nicht zur Auflösung einer Gesellschaft (und damit auch nicht zum Wegfall der Eigentümerstellung bezüglich des Grundstückes). Dies steht hier allerdings meines Wissens gar nicht im Raum.

          Und ob Sie sich dort jetzt sicher fühlen oder nicht ist für diese Frage wohl auch eher unwichtig.

  • Die Eigentumsverhältnisse sind geklärt- Ungeklärt war in einem zivilrechtlichen Verfahren lediglich die Vertretungsbefugnis. Dieses Urteil bzw. diese Urteile binden lediglich die am Prozeß beteiligten Parteien.Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch.

    • 9G
      90564 (Profil gelöscht)
      @DiMa:

      aber eben NICHT wer diese eigentümer-interessen vertritt bzw vertreten darf.



      wenn ich morgen an ihrer tür klingel und erkläre, dass ich der neue hausverwalter bin, sollten sie darauf bestehen, dass ich eine juristisch belastbare vertretungsvollmacht habe

      • @90564 (Profil gelöscht):

        Das schrieb ich doch bereits.

        Unsauber formuliert ist lediglich der Artikel. Nochmals, es gibt keinen Zweifel an den Eigentümerverhältnissen..

        Im Übrigen können Sie heute gerne an meiner Haustür klingeln. Sie werden dann sicherlich neben der Verwaltervollmacht einen Grundbuchauszug mitbringen und feststellen, dass der Name in der entsprechenden Abteilung des Grundbuchauszuges mit dem Namen an der Klingel übereinstimmt. Auf die Argumentation an der Haustür bin ich sehr gespannt.

        • 9G
          90564 (Profil gelöscht)
          @DiMa:

          und die vertretervollmacht konnte bei 3(!) prozessen juristisch nicht belastet werden. sie würden mich also als vertretungsbevollmächtigt anerkennen, nachdem 3 mal gerichtlich festgestellt wurde, das meine vertretungsvollmacht juristisch nicht ausreichend ist?

          • @90564 (Profil gelöscht):

            Es handelt sich um Zivilprozesse, welche ausschliesslich die am Prozess beteiligten Parteien in der jeweiligen Sache binden. Ich war nicht Partei dieser Prozesse. Die Behörden im Übrigen auch nicht.

            Und nochmals, die Darstellung im RBB ist anders als im Artikel behauptet nicht falsch, da die Eigentumsverhältnisse unbestritten sind.

            Die Tatsache, dass es Gerichtsverfahren gab, in denen die Vertretervollmacht problematisch war, wurde und wird von mir nicht bestritten.

            • 9G
              90564 (Profil gelöscht)
              @DiMa:

              im übrigen waren die behörden bei der polizeilichen teilräumung der kad(t)erschmiede offensichtlich beteiligt

            • 9G
              90564 (Profil gelöscht)
              @DiMa:

              ohne juristisch belastbare vertretungsvollmacht, auch keine behördlichen handeln auf basis dieser vertretung, sprich, solange der hausverwalter nicht belegen kann, dass er den/die eigentümer!n auch juristisch korrekt vertritt, können die behörden nicht (legal!) handeln

              • @90564 (Profil gelöscht):

                Jedoch in anderer Sache (es ging nicht um die Räumung der Kaderschmiede) und offensichtlich haben sich die Behörden von der Richtigkeit der Vertretungsbefugnis des Hausverwalters überzeugt.

  • 9G
    90564 (Profil gelöscht)

    für bzw wegen sowas wurde doch mal die taz gegründet