Queerfeindlichkeit in Polen: Verfassungsgericht sagt Nein zu gleichgeschlechtlichen Ehen
Der EuGH verlangt, dass Polen im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen akzeptieren muss. Das Verfassungsgericht in Warschau sieht das anders.
Foto: Mikolaj Janeczek/imago
kna | Polens umstrittenes Verfassungsgericht stellt sich gegen eine Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen durch den polnischen Staat. Das Gericht erklärte am Dienstag, das nationale Rechtssystem kenne keine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen. Daher sei es unzulässig, eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe nach polnischem Recht als Ehe einzutragen.
Das Verfassungsgericht erklärte zugleich auf Antrag von Abgeordneten der konservativen Opposition eine Verordnung des Ministers für Digitalisierung, Krzysztof Gawkowski, für unvereinbar mit dem polnischen Grundgesetz. Mit ihr wollte die Regierung zum 23. August neue Formulare für Standesämter einführen, mit denen auch schwule und lesbische Paare, die im Ausland geheiratet haben, ins polnische Eheregister aufgenommen werden können.
„Artikel 18 der Verfassung definiert die Ehe als eine Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann und bringt damit den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Heterosexualität der Ehe zum Ausdruck“, so die Richter.
Staatsorgane in Beziehungskrise
Die Mitte-links-Regierung will die Gerichtsentscheidung nicht beachten und an der Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen festhalten. Die Koalition von Ministerpräsident Donald Tusk ignoriert seit Langem Urteile des Verfassungsgerichts, weil es unter der konservativen Vorgängerregierung so umgebaut worden sei, dass es nicht mehr unabhängig und unparteiisch sei.
Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hatte im Dezember entschieden, dass das polnische Verfassungsgericht wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von mehreren Richtern nicht den EU-Prinzipien entspricht.
Die Regierungsbeauftragte für Gleichstellung, Katarzyna Kotula, betonte, das Urteil des Verfassungsgerichts habe keinerlei Rechtsgültigkeit. „Wir werden nicht zulassen, dass ein politisiertes Verfassungsgericht darüber entscheidet, wer in Polen verheiratet ist und wer nicht“, so die linke Politikerin.
Heiraten im Ausland
Im Mai hatte die Warschauer Stadtverwaltung erstmals eine im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer anerkannt und in das Personenstandsregister eingetragen. Zuvor hatte der EU-Gerichtshof in Luxemburg im November Polen verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen. Dem schloss sich im März auch Polens Oberster Gerichtshof an. Nach Angaben der Regierungsbeauftragten Kotula erhielten bereits fast 200 polnische Staatsbürger eine Umschreibung ihrer ausländischen Heiratsurkunde von polnischen Standesämtern.
Polen ist neben Rumänien, Bulgarien und der Slowakei eines der letzten Länder in der EU, die weder eine amtliche Eintragung noch eine Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren zulassen. Deswegen heiraten immer mehr schwule und lesbische polnische Paare im Ausland.
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