Psychotherapien und Kürzungen : Verteilungskampf um Therapien
Die Kassen wollen bei den Psychotherapien sparen. Was zu der heiklen Frage führt: Wer braucht eine Behandlung besonders dringend und wer nicht?
Foto: Elmar Gubisch/imago
E in Blick in eine Selbsthilfegruppe in Berlin für Menschen mit Ängsten und Depressionen: Eine Teilnehmerin schickt dutzendweise E-Mails raus an Therapeut:innen aus einer Datenbank, auf der Suche nach einer von den gesetzlichen Kassen finanzierten Psychotherapie. Es kommt eine einzige Antwort.
Ein weiteres Mitglied überlegt, als Selbstzahlerin leichter zugängliche privat bezahlte Therapiestunden zu buchen, Kostenpunkt 120 Euro. Eine redet abends mit ChatGPT auf der Suche nach Trost. Gut die Hälfte nimmt Antidepressiva und geht in Abständen zu Psychiater:innen. Einige haben Klinikaufenthalte hinter sich. Die Mehrzahl der Mitglieder ist berufstätig.
Die Suche nach Psychotherapieplätzen wird für diese gesetzlich versicherten Menschen künftig womöglich schwieriger. Laut dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilerungsgesetz soll das Angebot an von den gesetzlichen Kassen finanzierten Therapiestunden künftig stärker budgetiert, also verringert werden. Die Psychotherapeutenverbände laufen Sturm dagegen.
Ein Entschließungsantrag von Union und SPD, der nach der Sommerpause im Bundestag behandelt werden soll, will nun differenzieren. Die Behandlungen psychisch schwer kranker Menschen, also etwa Psychosekranker oder Hochdepressiver mit akuter Suizidgefährdung, sollen von der Budgetierung ausgenommen werden, ebenso die Vergütungen für Kinder- und Jugend-Psychotherapeut:innen und die Honorare für als „dringlich“ angesehene Fälle. Der Gemeinsame Bundesausschuss beim Bundesgesundheitsministerium soll bis Ende 2026 Regelungen zur Feststellung von „Dringlichkeit“ einer Behandlung erarbeiten.
Was aber können Dringlichkeitskriterien sein? „Bei der Definition von Dringlichkeit ist ein wichtiger Maßstab, welcher Schaden droht, wenn eine ambulante psychotherapeutische Behandlung nicht zeitnah erfolgt. Auch wenn wegen der psychischen Erkrankungen der Verlust des Arbeitsplatzes zu befürchten ist oder Funktionseinschränkungen etwa bei der Sorgeverantwortung für Kinder bestehen, können dies Kriterien für Dringlichkeit sein“, sagt Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeuten-Kammer, der taz. Die Kammer hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Stellungnahmerecht.
Setzen sich Dringlichkeitskriterien durch, bekämen Patient:innen, die beim Erstgespräch in einer Akutsprechstunde bei der Psychotherapeut:in einen Dringlichkeitsvermerk zur Weiterbehandlung erhalten, wohl eher einen von den gesetzlichen Kassen finanzierten Therapieplatz, weil das Honorar dafür nicht in die geplante Budgetierung fällt. Psychiater:innen in Kliniken beklagen, dass sich Psychotherapeut:innen zur ambulanten Behandlung oft die „leichteren“ Fälle aussuchen, meist aus den eloquenten Mittelschichtmilieus. Dies könnte sich mit verstärkter Einführung von „Dringlichkeitskriterien“ womöglich ändern.
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Durch die Budgetierung bei den Fällen ohne Dringlichkeitsvermerk, die ja auch unter Leidensdruck stehen, könnte sich das kassenfinanzierte Angebot an Psychotherapien aber verknappen. Die Wartezeiten dürften länger und der Verteilungskampf härter werden um die Behandlungen, die 12, 24 oder mehr Einzelstunden bei einer ausgebildeten psychologischen Psychotherapeut:in dauern. Dazu trägt bei, dass die Nachfrage weiter steigt, auch weil es nicht mehr so stigmatisiert ist, zum Therapeuten zu gehen.
Doch heute schon kehren offenbar viele Menschen nach einer seelisch bedingten Krankschreibung wieder in den Job zurück, ohne eine längere Psychotherapie begonnen zu haben. Nach einer Statistik der Krankenkasse DAK sind arbeitsunfähige psychisch Kranke im Durchschnitt 28 Tage lang krankgeschrieben. Laut Psychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Beginn einer von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten sogenannten Richtlinientherapie aber im Schnitt mehrere Monate.
Leichtere Zugänge nötig
Es wäre also sinnvoll, die Zugänge zu Hilfen in Krisen niedrigschwelliger und differenzierter zu gestalten und Alternativen anzubieten statt ellenlanger Wartezeiten auf eine Richtlinientherapie. Derzeit gibt es schon niedrigschwelligere psychotherapeutische Sprechstunden für akute Fälle. In dieser Erstberatung sollten sich die Therapeut:innen nicht nur mit den Optionen zu Einzelgesprächen auskennen, sondern auch mit Gruppentherapien, mit Psychopharmaka, mit Kliniken und Tageskliniken, mit Sozialberatungsstellen, mit Selbsthilfegruppen, mit kassenfinanzierten Psycho-Apps, die zum Teil durch weitergebildete Psycholog:innen betreut werden. Auch die Chancen und Gefahren des Austauschs in den sozialen Netzwerken und mit Chatbots sollte man besprechen können.
Denn während die Wartezeiten auf längere Einzeltherapien zugenommen haben, ist das quasitherapeutische Angebot in den sozialen Medien, der Ratgeber auf Youtube, der Selbsthilfeliteratur angewachsen – ebenso wie der Konsum von Antidepressiva. Viele psychisch Angeknackste reden mit ChatGPT. Es gibt eine Motivation zur Selbsthilfe, aber die Leute suchen Ansprechpartner.
Damit die Vielfalt und Niedrigschwelligkeit gefördert wird, sollten die Zuschläge für Kurzzeittherapien und Akutsprechstunden der Psychotherapeut:innen nicht wegfallen, wie es das GKV-Spargesetz plant. Angebote von Videosprechstunden für die unterversorgten ländlichen Regionen sollten gefördert werden. Gespräche bei Psychiater:innen, die oft nur noch Medikamente verschreiben, müssen besser honoriert werden. Krisendienste mit geschulten Sozialarbeiter:innen sollten auch in kleineren Städten eingerichtet werden. Das Rückkehrmanagement in Betrieben für Mitarbeiter:innen nach Krisen muss unterstützt werden.
Mehr Krankschreibungen, Frührenten, tausendfache Langzeitarbeitslosigkeit wegen psychischer Erkrankungen – das ist derzeit die Realität. So was kann niemand wollen. Was auch heißt: Billiger wird es nicht.
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