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07.08.2026 , 21:31 Uhr
Der Kommentar übernimmt einen Vorwurf ohne Beleg: Praxen suchten sich die leichten Fälle. Quelle sind „Klinikpsychiater". Die sehen aber naturgemäß genau jene Menschen, bei denen die ambulante Versorgung nicht gereicht hat oder gar nicht erst zustande kam. Ein Selektionsartefakt, kein Befund.
Vor allem steht die Ökonomie hier auf dem Kopf. Bisher wird jede Therapiestunde gleich vergütet, ob schwer oder leicht erkrankt. Einen finanziellen Grund zur Auswahl gibt es schlicht nicht. Ab 2027 schon: Budgetierung plus Ausnahmen für „dringliche" Fälle machen die Stunde mit Vermerk wertvoller als die ohne. Der Anreiz zur Rosinenpickerei wird also gerade erst eingebaut.
Was „schwer" bedeutet, definiert dabei niemand – weder das am 10. Juli beschlossene Gesetz noch der Entschließungsantrag. Der G-BA soll bis Ende 2026 liefern, gedeckelt wird ab Januar 2027.
Die soziale Pointe liefert der Text selbst: Die geschilderte Frau erwägt 120 Euro pro Stunde privat. Genau dorthin führt schrumpfende Kassenkapazität. Und zahlen kann das vor allem die eloquente Mittelschicht. Die Budgetierung erzeugt also die Selektion, die man den Praxen vorwirft.
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