Prozess zu erfundenem NSU-Opfer: Anwalt erhält Freispruch
Gut zwei Jahre saß er als Opferanwalt im NSU-Prozess, obwohl es seine Mandantin nicht gab. Nun urteilt ein Gericht: Ein Vorsatz sei nicht beweisbar.
![Anwalt Ralph Willms im Prozess vor dem Landgericht Aachen Anwalt Ralph Willms im Prozess vor dem Landgericht Aachen](https://taz.de/picture/4532265/14/25668140-1.jpeg)
Das Gericht sprach am Montag den Anwalt nun frei. Ralph W. habe zwar gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten verstoßen, befanden die RichterInnen. Es sei aber nicht beweisbar, dass er vorsätzlich einen Betrug begangen habe.
Ralph W. hatte sich im NSU-Prozess als Anwalt einer „Meral Keskin“ ausgegeben, die im Juni 2004 beim NSU-Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße verletzt worden sei. Der Jurist aus Eschweiler (NRW) legte dafür ein Attest vor, das „Meral Keskin“ Schnittwunden attestierte. 230 Verhandlungstage saß W. so im Prozess, erhielt Sitzungsgelder und Reisekosten in Höhe von mehr als 200.000 Euro.
Mandantin über gefälschtes Attest erfunden
Als seine Mandantin jedoch als Zeugin vorgeladen wurde und wiederholt nicht erschien, flog der Schwindel auf. Willms erklärte darauf, dass „Keskin“ nicht existiere und er selbst reingelegt worden sei. Ihm sei das Mandat für eine Provision vermittelt worden, von einem tatsächlichen Opfer des Keupstraßen-Anschlags, Attila Ö. Der inzwischen Verstorbene war ebenfalls im NSU-Prozess als Nebenkläger vertreten. Ö. habe behauptet, Kontakt zu der in der Türkei lebenden Frau zu halten.
Das Attest von „Meral Keskin“ war aber offenbar das von Attila Ö., nur der Name war ausgetauscht. Ralph W. räumte ein, die Mandantin selbst nie gesprochen zu haben – und fand dies offenbar zweieinhalb Jahre lang auch nicht verwunderlich.
Die Aachener RichterInnen konnten diese Version nicht widerlegen. Es sei tatsächlich davon auszugehen, dass Attila Ö. das Opfer „Meral Keskin“ erfunden habe, teilte das Gericht mit. Dass W. darin eingebunden war, sei nicht nachweisbar. Und dass der Anwalt die Nebenklageberechtigung nicht weiter prüfte, seien zwar „Nachlässigkeiten in der anwaltlichen Berufsausübung“. Es gebe aber keine Rückschlüsse auf eine „betrügerische Absicht“.
Staatsanwaltschaft wollte zwei Jahre Haft auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein zweijähriges Berufsverbot im Strafbereich gefordert: Ralph W. hätte nur mal die Gerichtsakte lesen müssen, um zu erkennen, dass Meral Keskin kein NSU-Opfer war. W.s Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert: W. selbst sei Opfer eines Betrugs.
Ralph W. war zudem angeklagt, auch im Loveparade-Prozess versucht zu haben, unberechtigt als Nebenklageanwalt teilzunehmen. Auch hier sprach ihn das Gericht frei: Dieser Betrugsvorwurf sei ebenso nicht nachweisbar.
Ralph W. können trotz Freispruchs in einem gesonderten Verfahren aber noch berufsrechtliche Sanktionen drohen, betonte das Aachener Landgericht. Die Rechtsanwaltskammer Köln teilte am Montag mit, sie habe den Prozess „mit Interesse“ verfolgt. Die 200.000 Euro, die Ralph W. für den NSU-Prozess erhielt, hat der Anwalt laut Landgericht bereits vor längerer Zeit angefangen zurückzuzahlen. (mit dpa)
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