Prozess um Tod am Bahnhof Friedland: Ein aggressiver Angeklagter, aber kaum Beweise
Mohammed A. soll eine 16-Jährige gegen einen Güterzug geschubst und getötet haben. Doch die Beweislage ist dünn und der mutmaßliche Täter krank.
Sie wird gewusst haben, dass sie dieses Bild wieder einstecken muss. Jedenfalls klappt sie es sofort um, als der Richter sie behutsam darum bittet. Aber vorher wollte die Mutter von Liana K. eben dieses Zeichen setzen. Sie hat eine große Porträtaufnahme ihrer Tochter vor sich aufgestellt und einen Strauß weißer Rosen davorgelegt.
Man erkennt das Mädchen sofort, auch wenn es ein anderes Bild ist als jenes, das seit Monaten in allen Medien gezeigt wird. Ein hübsches, zierliches, blondes Mädchen mit einem Blumenkranz im Haar. Als Liana K. am 11. August 2025 auf dem Bahngleis in Friedland starb, war sie 16 Jahre alt und Auszubildende in einer Zahnarztpraxis. Als klug, fleißig und hervorragend integriert wird sie beschrieben. Ihre Familie ist aus der Ukraine geflüchtet.
Auf der Anklagebank, direkt gegenüber der trauernden Mutter, sitzt der Mann, dem vorgeworfen wird, Liana getötet zu haben. Der Kontrast könnte nicht größer sein. Mohammed A. ist irakischer Staatsbürger, ein untersetzter Mann, der mit seinem kahl rasierten Schädel und einem eigenwillig getrimmten Schnurrbart älter aussieht, als er ist.
Bei dem 31-Jährigen wurde schon vor der Tat eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er soll deshalb auch schon mehrfach in der Psychiatrie gewesen sein. Deshalb ist der Prozess, der an diesem Dienstag vor dem Landgericht Göttingen eröffnet wurde, kein Strafverfahren.
Alle Polizisten schildern dasselbe Verhalten
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage zwar davon aus, dass Mohammed A. Liana K. gegen einen durchrasenden Güterzug gestoßen und damit getötet hat. Aber eben auch davon, dass er zum Tatzeitpunkt höchstwahrscheinlich schuldunfähig war. Weil von ihm eine anhaltende Gefährdung der Allgemeinheit ausgehen soll, gibt es nun also ein Sicherungsverfahren, an dessen Ende die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stehen könnte.
Und weil sich der Angeklagte zunächst nicht äußern will, befasst sich die 6. große Strafkammer unter dem Vorsitz von Tobias Jakubetz zunächst mit den Zeugenaussagen der Polizisten, die an jenem Tag mit Mohammed A. zu tun hatten.
Und das sind schon einige: Die Streifenwagenbesatzung, die zuerst zum Bahnhof gerufen wurde, weil dort jemand randalierte – und die dann von dem aufgeregt gestikulierenden Angeklagten zu der Leiche des Mädchens geführt wurde.
Die Ermittler der Tatortgruppe, die alles dokumentiert und die Spuren gesichert haben. Weitere Beamte, die zur Verstärkung gerufen wurden, weil sich – der da noch als Zeuge geltende – Mohammed A. zunehmend erratisch, unkooperativ und immer wieder auch aggressiv verhielt.
Und zwei weitere Beamte, die schließlich noch am selben Abend zur Geflüchtetenunterkunft im Grenzdurchgangslager Friedland gerufen wurden, weil Mohammed A. nach seiner Entlassung aus der Zeugenbefragung den Sicherheitsdienst beschimpft und bedroht haben soll.
Sie schildern alle mehr oder minder das gleiche Verhalten: einen Mann, der seltsam angespannt und unruhig ist, sprunghaft, schwer zugänglich – auch weil er kaum Deutsch und nur gebrochen Englisch spricht -, der immer wieder scheinbar unvermittelt aggressiv und laut wird, sich kurzzeitig wieder beruhigt, dann wieder brüllt oder einfach nur wegwill.
Das Problem in diesem Prozess ist nur: Es gibt wenig handfeste Beweise. Darauf weist auch der Verteidiger von Mohammed A. in einer Prozesspause hin. Sein Mandant hat von Anfang an behauptet, er habe weiter weg gestanden, als der Güterzug durchfuhr.
Als er das Mädchen danach auf dem Gleis liegen sah, sei er hingelaufen und dann in Panik raus aus dem Bahnhof, wo er versucht habe, Autos anzuhalten. Das soll das Verhalten erklären, das ihm als Randalieren ausgelegt worden ist.
Das Gericht wird nun herausfinden müssen, welche Version plausibler erscheint. Es gibt keine Videoaufnahmen oder unmittelbare Tatzeugen, die herangezogen werden können. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spricht die DNA-Spur des Angeklagten vorn an Liana K.s rechter Schulter dafür, dass er sie geschubst hat.
Auch die Tatortermittler halten einen Suizid oder einen Unfall für unwahrscheinlich. „Bei einem Suizid findet man die Leute nicht auf dem Gleis, sondern im Gleisbett“, sagte der erfahrene Beamte. Gegen die Unfalltheorie spräche, dass Lianas Großvater in der Ukraine, mit dem sie gerade telefonierte, sie noch schreien hörte.
„Wenn jemand unversehens von einem Güterzug erwischt wird, etwa weil man nicht aufpasst und beim Telefonieren zu dicht am Rand steht, dann hat man keine Zeit mehr zu schreien“, erklärt der Polizist.
Ob diese Indizien und Rekonstruktionen ausreichen, werden die nächsten Prozesstage zeigen müssen. Am Ende wird es dann auch noch einmal um den Geisteszustand des Angeklagten gehen.
Gleich zwei Sachverständige sitzen im Gerichtssaal, beobachten den Angeklagten und haken bei den Schilderungen der Polizeibeamten nach. Zehn Prozesstage hat die Kammer angesetzt, mit einem Urteil wird im April gerechnet.
Der Fall hat auch politische Konsequenzen
Und während das Sicherungsverfahren seinen Lauf nimmt, dreht sich auch die politische Debatte weiter. Weil Mohammed A. eigentlich längst nach Litauen abgeschoben sein sollte, musste sich das Innenministerium einige unangenehme Fragen gefallen lassen. Man werde die internen Verfahren auf den Prüfstand stellen und verbessern, versprach Innenministerin Daniela Behrens (SPD).
Und auch auf die Debatte um die Neufassung des niedersächsischen Psychiatriegesetzes, das unter anderem Zwangseinweisungen regelt, hat der Fall Auswirkungen gehabt. Künftig soll der Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden erleichtert werden. Der Gesetzentwurf ist allerdings noch im Beratungsverfahren.
Möglicherweise gibt es in dieser Angelegenheit auch noch ein Strafverfahren. Am Montag vor dem Prozessauftakt berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Geheimnisverrats ermittelt. Aus einer vertraulichen Unterrichtung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag waren Informationen an rechte Blogs durchgesickert. Sie sollen die Vorstrafen des Angeklagten betroffen haben.
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