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Prozess um Entschädigung für HeimfirmaHaasenburg soll Millionen bekommen

2013 wurden Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken geschlossen. Nun sagt ein Gericht, die Schließung sei fahrlässig gewesen.

Das Landgericht Potsdam sieht bei der Schließung der Heime ein schuldhaftes Verhalten des Landes: Es könnte zum Vergleich kommen Foto: Patrick Pleul/dpa

Eine Millionen-Entschädigung für die Haasenburg GmbH wird immer wahrscheinlicher. Das Landgericht Potsdam zog am Mittwoch das Fazit, das Jugendministerium in Brandenburg habe schuldhaft fahrlässig gehandelt, als es 2013 die Haasenburg-Heime geschlossen hat. „Wir gehen nach den Akten und Vorträgen der Parteien davon aus, dass auch ein schuldhaftes Verhalten der Landesregierung vorgelegen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Mittwoch.

Feldmann schlug nach gut anderthalb Verhandlungsstunden vor, dass sich Land und Firma auf eine Summe einigen, „zur Abgeltung aller Forderungen“ und nannte einen Korridor zwischen 10 und 15 Millionen Euro. Schließlich wollten doch alle Seiten den langjährigen Streit aus den Schlagzeilen bekommen, warb er für die Idee.

Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Das wird, wenn sich beide Seiten nicht einigen, am 13. Mai verkündet. Doch noch gibt sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) offenbar nicht ganz geschlagen. Ihr Anwalt Thomas Jürgens forderte, zu den Argumenten des Gerichts noch einmal schriftlich Stellung nehmen zu dürfen.

Wie berichtet, fordert die Haasenburg 26 Millionen Euro Schadenersatz. Und das Ministerium beantragt, die Forderungen abzuweisen.

Zwar gilt jener Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 für die drei Haasenburg-Heime in Jessern, Neuendorf und Müncheberg laut einem 2023 gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (VGC) als rechtswidrig. Denn statt sie zu schließen, hätte es laut diesem noch einmal Auflagen geben müssen.

Doch nach Argumentation der Verteidigung hatten die Ministeriumsbeamten dabei nicht schuldhaft gehandelt, weil sie – ähnlich wie später im Eilverfahren auch zwei Gerichte – in Abwägung der Schutzgüter dem Kindeswohl Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers einräumten. Und Schuld ist die Voraussetzung dafür, dass der Staat bei Amtshaftung Geld zahlen muss.

Zivilgericht stellt Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest

Doch dies teilt das Zivilgericht in Potsdam offenbar nicht. Die Entscheidung für die Schließung kam am 6. November nach Veröffentlichung eines Untersuchungsberichts. Die Heimfirma tauschte wenige Tage zuvor den Geschäftsführer Mario Bavor aus. Der neue hieß Jörg Klingohr und bat nun im Ministerium um ein Gespräch. Das wurde ihm verwehrt. Daran machten Richter Feldmann und seine Kammer den Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest. Denn mit dem Gesprächsangebot hätte sich die Firma als willig gezeigt, ihr Konzept zu ändern und eventuelle Kindeswohlgefährdungen abzustellen.

Ein einziger abgelehnter Gesprächswunsch könnte also entscheidend für einen Schadenanspruch über 26 Millionen Euro sein.

Ein einziger abgelehnter Gesprächswunsch könnte also entscheidend für einen Schadenersatzanspruch über 26 Millionen Euro sein. Anwalt Jürgens zeigte sich entsetzt über die Argumentation und wies darauf hin, dass die Haasenburg-Heime schon seit 2008 in der Kritik standen. Dem Argument, es hätte weitere Auflagen geben müssen, entgegnete er, dass die Haasenburg GmbH noch vor der Schließung die Auflage erhalten hatte, für die Einrichtung Müncheberg ein tragfähiges pädagogisches Konzept zu erstellen und dieses nicht vorgelegt habe. Auch sei der neue Geschäftsführer Klingohr ja im Anschluss zum Widerruf der Betriebserlaubnis angehört worden.

Der Haasenburg-Anwalt Jens Hennersdorf wies darauf hin, viele Instanzen wie etwa die belegenden Jugendämter hätten bis zuletzt bescheinigt, dass alles in Ordnung gewesen sei. Die geäußerte Kritik bezeichnete er als nicht nüchtern und emotional. Daraufhin entgegnete Jürgens, man habe nur die Jugendämter, aber nicht die Betroffenen gefragt. Er hielt er das Buch „Jenseits des Kindeswohls“ mit Berichten junger Menschen aus der Haasenburg hoch. „Lesen Sie das mal. Dann wird ihnen speiübel.“

Die Haasenburg begründete die 26,3 Millionen Euro Schadenersatz mit zwei Anträgen. Zum einen habe ein Investor im Februar 2013 noch 28 Millionen Euro für Unternehmensanteile zahlen wollen. Alternativ forderte er rund eine Million Euro pro Jahr der Schließung für den entgangenen Gewinn und eine Anschubfinanzierung von 14 Millionen Euro.

Der Richter machte deutlich, dass die Kammer da nicht mitgehe. Bei der Bemessung der Schadenhöhe habe man ein Problem. Zum einen bemesse sich der Wert eines Unternehmens an verschiedenen Faktoren und nicht nur an so einem Angebot. Auch bei dem Gewinn könne man nicht davon ausgehen, dass in jedem Jahr diese Höhe erzielt worden wäre. Zudem sei das Zivilgericht für so eine Anschubfinanzierung nicht zuständig. Sie zielt auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ab. Doch so eine Entscheidung müsse ein anderes Gericht treffen, nämlich das Verwaltungsgericht.

Wenn wir überhaupt eine Zahlung leisten, dann nur unter der Bedingung, dass wir die Haasenburg nie wieder in Brandenburg sehen mit irgendwelchen Jugendeinrichtungen – oder wie sie sonst die Dinge bezeichnen wollen.

Thomas Jürgens, Anwalt des Jugendministeriums in Brandenburg

Sollte es hier ein neues Verfahren geben, gehe wieder mehr Zeit ins Land, in der auch Zinsen für die Forderungen anfallen, sagte eine der Richterinnen und warb ebenfalls für einen Vergleich beider Parteien.

Thomas Jürgens, Anwalt des Jugendministeriums in Brandenburg, sagte daraufhin: „Wenn wir überhaupt eine Zahlung leisten, dann nur unter der Bedingung, dass wir die Haasenburg nie wieder in Brandenburg sehen mit irgendwelchen Jugendeinrichtungen – oder wie sie sonst die Dinge bezeichnen wollen.“ Auch der Anwalt der Haasenburg will noch mal einen Schriftsatz nachreichen. Zudem soll nun nicht öffentlich eine Vergleichsoption ausgelotet werden.

Uns hat man nicht gefragt. Auch ist es heftig, wenn jetzt die Haasenburg entschädigt wird und nicht die ehemaligen Bewohner.

Dominik G., ehemaliger Haasenburg-Bewohner

Wird man sich einig, erübrigt sich das Urteil am 13. Mai. Kommt es zum Urteil, könnte so aussehen, dass ein sogenanntes Grundurteil gefällt wird, wonach das MBJS schuldhaft handelte. Das allein verurteilt aber noch nicht zum Schadenersatz. Und dagegen könnte das MBJS noch beim Oberlandesgericht Berufung einlegen und hätte nicht schlechte Chancen, da dieses auch über familienrechtliche Expertise verfügt. Erst danach könnte das Landgericht das Land zu Schadenersatz verurteilen.

Der ehemalige Bewohner Dominik G., der den Prozess im Landgericht Potsdam verfolgte, sagte hinterher, er verstehe nicht, wieso dort überhaupt davon ausgegangen wird, das Kindeswohl sei nicht in Gefahr gewesen. „Uns hat man nicht gefragt. Auch ist es heftig, wenn jetzt die Haasenburg entschädigt wird und nicht die ehemaligen Bewohner.“

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10 Kommentare

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  • Die Meinung des Gerichts wirkt wie blanker Hohn: Niemand bestreitet, dass die Jugendlichen in den Heimen über Jahre gequält wurden. Aber nicht die Jugendlichen bekommen Entschädigung, sondern die Betreiber, die mit dieser Quälerei Geld gemacht haben.



    Einseits droht der Richter dem Land mit Zeitungsschlagzeilen. Andererseits hat er offensichtlich die miesen Schlagzeilen über die unmenschlichen Haasenburg-Heime bis 2013 nicht gelesen?!

  • Geht garnicht, was ist da los am Landgericht Potsdam???



    Das Jugendministerium Brandenburg muss unbedingt hart bleiben und ggf. die nächsthöheren Instanzen bemühen.



    Schadensersatz müssen die Opfer bekommen, nicht der Täter, die ihr Geld eh schon ins Trockene gebracht haben.

  • ich frage mich, wie heime so große gewinne machen können - zu lasten der steuerzahlerinnen und auf dem rücken der kinder

  • "Auch ist es heftig, wenn jetzt die Haasenburg entschädigt wird und nicht die ehemaligen Bewohner."



    ... da treten leider Recht und Gerechtigkeit in Widerspruch.



    Ein naiver Vorschlag wäre es, falls es zu einer Entschädigung käme, diese erst einmal auf ein Treuhandkonto zu überweisen, um spätere Entschädigungen an die Opfer sicher zu stellen.

  • "Der ehemalige Bewohner Dominik G., der den Prozess im Landgericht Potsdam verfolgte, sagte hinterher, er verstehe nicht, wieso dort überhaupt davon ausgegangen wird, das Kindeswohl sei nicht in Gefahr gewesen. „Uns hat man nicht gefragt. Auch ist es heftig, wenn jetzt die Haasenburg entschädigt wird und nicht die ehemaligen Bewohner.“..."



    Die zukünftige Signalwirkung einer solchen Aufarbeitung mit den dazu maßgeblichen Expertisen verschiedener Provenienz interessiert mich.



    Wegschauen oder nur niederschwelliges Bemängeln von vermeintlichen Abweichungen könnte die Konsequenz sein, nach dem Prinzip des kleinsten Zwangs.



    taz.de/Missstaende...ndheimen/!5040038/

  • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg

    Das stimmt leider, da tut sich noch nicht viel, obwohl von Brandenburg und Bremen mal ein länderübergreifender Fonds in Aussicht gestellt wurde

  • Ist das Urteil letztinstanzlich? Das geht leider aus dem Text nicht hervor.



    Wie dem auch sei, das Signal, das dieses Urteil sendet, ist fatal. Es ist geeignet bei ähnlichen Fällen Behörden wieder vorsichtiger zu und damit Fortschritte einer Kultur des Hinsehens rückgängig zu machen, die mühsam ins Werk gesetzt wurden.



    Als ehemaliger Nachbar eines S.O.S.-Kinderdorfes, in dem Erzieher und Erzieherinnen ebenfalls übergriffig waren, habe ich eine gewisse Ahnung von den Übergriffigkeiten. In meinem Fall wurde das Heim nicht geschlossen, wohl aber die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht und die Täter und Täterinnen entlassen.

    • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg

      @rakader:

      Es ist noch kein Urteil gefällt worden, das steht auch im dritten Absatz. Wenn am 13. Mai ein sogenanntes Grundurteil gefällt wird, kann das Ministerium dagegen wohl noch vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.

  • Eine Schande wenn man dagegen hält wie zäh die Geschädigten um Schadenersatz ringen müssen

    • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg

      @Bolzkopf:

      Das stimmt leider, da tut sich noch nicht viel, obwohl so ein länderübergreifender Fonds mal in Aussicht gestellt wurde