Prozess gegen Paralympicsstar Pistorius: Mord ausgeschlossen

Die Urteilsverkündung im Prozess gegen Oscar Pistorius zieht sich hin. Nach dem ersten Tag ist klar: Er hat seine Freundin nicht vorsätzlich getötet.

Tränen der Trauer oder Erleichterung? Pistorius bei der Urteilsverkündung. Bild: reuters

BERLIN taz | Der Paralympicsstar Oscar Pistorius ist am Donnerstag von einem südafrikanischen Gericht von der Anklage des vorsätzlichen Mordes freigesprochen worden. Richterin Thokozile Masipa erklärte in ihrer Urteilsverlesung im Obersten Gericht in Pretoria, der Leichtathletikstar habe seine 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp im Februar vergangenen Jahres nicht vorsätzlich erschossen: „Es liegen zu wenig Beweise vor, um die Anklage des Staates wegen eines geplanten Mordes ohne Zweifel aufrecht zu erhalten.“

Das sei jedoch nicht das Ende der Angelegenheit, denn Totschlag sei ein angebrachtes Urteil, deutete die Richterin an. Sie will das Urteil am heutigen Freitag verkünden. „Für einen vorsätzlichen Mord gibt es einfach nicht genug Fakten“, sagte Masipa. Kurz darauf sackte der 27-jährige einstige Star der südafrikanischen Sportwelt weinend im Gerichtsaal in sich zusammen.

Der als „blade runner“ in Südafrika verehrte Behindertensportler hatte am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seinem Luxuswohnhaus in Pretoria nachts mit vier Schüssen durch die verschlossene Badezimmertür getötet. Richterin Masipa hinterfragte jetzt im Gericht am Donnerstag, warum Pistorius in der Schicksalsnacht vier Schüsse abfeuerte. Sie erklärte, der Anklagte sei nicht ehrlich im Gericht gewesen. Was viele Menschen in Südafrika während des monatelangen Gerichtsprozesses empfanden, drückte Masipa so aus: „Er war ein schlechter Zeuge und hat sich mehrfach widersprochen.“

Häufig habe Pistorius sich im Gericht sehr emotional gezeigt, im Kreuzverhör nicht richtig zugehört, als er im Zeugenstand nach den näheren Umständen seiner Tat vom Staatsanwalt befragt wurde. Einige Angaben in seinen Schilderungen zum Tathergang in der Mordnacht hätten keinen Sinn ergeben.

Oscar Pistorius hatte zu seiner Verteidigung erklärt, er habe sich bedroht gefühlt und damals geglaubt, er schieße auf einen Einbrecher.

Die Richterin zeigte Verständnis für die Aussage, dass sich jemand in seiner Situation als Beinamputierter unsicher und bedroht gefühlt habe. Sie geht aber in ihrer Urteilsbegründung davon aus, Pistorius sei mental in der Lage gewesen, zwischen „richtig“ und „falsch“ in dem Moment der schrecklichen Tat zu entscheiden. Das Strafmaß soll jetzt am Freitag verkündet werden.

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