Prozess Schwesta Ewa: Kein Sex, haha!
Die Rapperin Schwesta Ewa wird im Frankfurter Prostitutionsprozess verurteilt. Sie kommt aber zunächst auf freien Fuß.
Seit Dienstag ist die Rapperin Schwesta Ewa zunächst wieder auf freiem Fuß. Bei ihren Fans im Zuhörerraum kam verhaltener Jubel auf, als der Vorsitzende Richter der zweiten großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts das Urteil verkündete: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Das Gericht setzte den Haftbefehl aber aus, Schwesta Ewa kam damit nach sieben Monaten Untersuchungshaft frei: Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht waren die Fälle von vier jungen Frauen verhandelt worden, die Ewa Malanda über viele Monate hatte anschaffen lassen. Sie hatte sie mit Luxusklamotten und Reizwäsche ausgestattet, das Aufspritzen der Lippen bezahlt und Reisen in Luxushotels in München, Ingolstadt, Kiel und Stuttgart gebucht. Dort empfingen die Frauen im Stundentakt Freier, die sich auf Anzeigen bei „Taschengeldladys.de“ gemeldet hatten. Von den üppigen Einnahmen bekamen die Frauen die Hälfte.
„Das war keine Zwangsprostitution“ sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung; „die Mädchen wurden auch nicht ausgebeutet“. Sie hätten sich Malanda angeschlossen, weil die ein lukratives und professionelles Geschäftsmodell anbieten konnte, so der Vorsitzende Richter. Einzig die Schläge und Beschimpfungen, mit denen die Angeklagte ihre „Mädels“ fast täglich traktiert habe, hätten zum Bruch geführt.
Dem Idol gefallen
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten ein völlig anderes Bild gezeichnet. Wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels und Zuhälterei hatte die Anklagebehörde viereinhalb Jahre Gefängnis und die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Die Vertreterin eines der Opfer, Rechtsanwältin Roswitha Maul, hatte sogar von „dirigistischer Zuhälterei“ gesprochen. Mit einem „System von Erniedrigung, Unterdrückung und körperlichen Gewalt“ seien die jungen Frauen ausgebeutet worden. „Die Mädchen wollten ihrem Idol gefallen“, so Maul.
Ewa Malanda, 1984 in Polen geboren, kam mit siebzehn Jahren auf den Strich. Vor fünf Jahren dann der Erfolg als Gangstarapperin. Das Album „Kurwa“ – polnisch Hure – schaffte es in die Charts. Im Verfahren räumte sie ein, ihre „Mädels“ oft geschlagen und beschimpft zu haben. „Blut ist nicht geflossen“, versicherte sie, auch wenn die Fotos der Opfer in den Akten das Gegenteil beweisen. In ihrem Schlusswort sagte sie: „Ich schäme mich sehr für mein hässliches Verhalten.“ Sie werde künftig ein straffreies Leben führen, versicherte ihre Anwältin.
Allerdings steht die Kontaktanzeige, mit der Malanda ihr Geschäftsmodell gestartet hatte, noch im Netz. Da sucht Schwesta Ewa „ein paar nette-sympathische Mädels als Barfrau-Bedienung“ und wörtlich: „Keine Sexbar, nur Alkohol und Kaffee!!! haha.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“