Polizeikosten bei Fußball-Bundesliga: Private oder öffentliche Sicherheit

Die Deutsche Fußball Liga will nicht für die Zusatzkosten bei Hochrisikospielen bezahlen. Darüber verhandelte das Bundesverwaltungsgericht.

Eine Gruppe männlicher Fußballfans steht brüllend Polizisten gegenüber am Bahnhof

Erster Anwendungsfall: Das Heimspiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015 Foto: dpa

LEIPZIG taz | Es geht nicht nur um eine Bremer Besonderheit, es geht auch nicht nur um Fußball. Das machte Wolfgang Ewer, der Anwalt der Deutschen Fußball Liga (DFL), am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht klar: „Es geht um die Frage, ob wir eine Privatisierung von Sicherheit wollen.“

Bremen hatte 2014 sein Gebührenrecht verschärft. Seither können die Zusatzkosten für Hochrisikospiele der Bundesliga dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Für ein Spiel von Werder Bremen gegen den HSV im April 2015 verlangte das Land von der DFL 425.000 Euro. Die DFL klagte gegen den Gebührenbescheid. Inzwischen ist der Streit in der letzten Instanz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte an diesem Dienstag sechs Stunden lang.

DFL-Anwalt Ewer warnte: „Wenn dieses Beispiel Schule macht, müssen bald Juweliere dafür bezahlen, dass die Polizei in ihrer Straße häufiger Streife fährt.“ Die Gewährung von Sicherheit müsse eine öffentliche Aufgabe bleiben, die allein aus Steuergeldern finanziert wird.

Daran will Ulrich Mäurer, Bremens SPD-Innensenator, auch nichts Wesentliches ändern. Ihm geht es um Gerechtigkeit. „Eine so erfolgreiche Profiliga wie die Bundesliga sollte einen kleinen Beitrag zu den Sicherheitskosten leisten.“ Bei 4,5 Milliarden Euro Jahresumsatz seien die zusätzlichen Polizeikosten keine Härte.

„Reiche DFL gegen das arme Land Bremen“?

Jürgen Paepke, Rechts-Direktor der DFL, wehrte sich gegen das Bild, hier klage „die reiche DFL gegen das arme Land Bremen“. Auf 4,5 Milliarden Umsatz komme man nur, wenn man den Umsatz aller Vereine der ersten und zweiten Liga zusammenzähle. Die DLF selbst habe in der Saison 2017/2018 gerade mal 46 Millionen Euro Umsatz gemacht.

Juristisch geht es im Kern darum, wann für eine staatliche Leistung spezielle Gebühren verlangt werden können. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier sagte, bei den Bremer Polizeikosten komme vor allem ein Vorteilsausgleich in Betracht. Denn die Veranstalter profitierten davon, wenn die Polizei einen einigermaßen ruhigen Verlauf der Abläufe rund um die Bundesliga-Spiele sichere. Für die allgemeine Gefahrenabwehr werde zwar die Polizei aus Steuergeldern bezahlt, aber möglicherweise handele es sich um eine „abtrennbare“ Zusatzaufgabe.

Innensenator Mäurer geht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus. „Seit der Neufassung des Gesetzes hatte Werder Bremen 60 Bundesliga-Heimspiele. In 53 Spielen trug Bremen wie üblich die Kosten der Sicherheit allein.“ Nur sieben Partien seien Hochrisiko-Spiele gewesen.

Der zweite DFL-Anwalt Bernd Hoefer glaubt, dass es auch bei Hochrisikospielen um normale Polizeiaufgaben im öffentlichen Raum gehe. „Da muss die Polizei verhindern, dass sogenannte Fans auf dem Weg zum Stadion bei Geschäften die Scheiben einschlagen oder in Wohngebieten die Vorgärten verwüsten.“ Sein Kollege Ewer spitzte es zu: „Das sind keine Zusatzaufgaben der Polizei, es geht nur um Zusatzkosten.“

Umstritten, wer eigentlich Veranstalter ist

Umstritten war auch, wer eigentlich Veranstalter der Bundesliga-Spiele ist. Bremen hatte seinen Gebührenbescheid an die DFL geschickt. DFL-Anwalt Ewer hielt dies für völlig falsch. „Ausschließlicher Veranstalter“ der Spiele seien die örtlichen Vereine. „Für die Sicherheitsprobleme rund um die Bremer Heimspiele ist Werder Bremen Ansprechpartner der Polizei, nicht die DFL.“ Auch die Einnahmen aus dem Ticketverkauf flössen vor allem Werder Bremen zu. Wenn sich dank guter Polizeiarbeit mehr Leute ins Stadion trauen, komme dies Werder Bremen zugute, nicht der DFL. Die DFL erhalte nur 3,15 Prozent der Bundesliga-Einnahmen.

„Die DFL ist als Organisator der Bundesliga zumindest Mitveranstalter“, betonte Bremens Rechtsvertreter Joachim Wieland. Bei mehreren Veranstaltern könne der Staat frei wählen, wen er zur Kasse bitte. „Die DFL kann intern ja einen Ausgleich von Werder Bremen fordern“, so Wieland. Das wollte Eser nicht akzeptieren: „Es ist doch bekannt, dass Bremen einfach nur den örtlichen Verein schonen wollte“, so der DFL-Anwalt. „Das ist aber kein zulässiges Kriterium, das ist Willkür.“

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier äußerte Verständnis für die grundsätzlichen Sorgen der DFL: „Es wäre eine gefährliche Entwicklung, wenn peu à peu immer mehr Kosten der Gefahrenabwehr auf einzelne Bevorteilte übertragen werden.“ Er deutete aber an, dass der fünfköpfige Senat nach einer Vorberatung das Bremer Gesetz wohl noch für akzeptabel hält und nur in Details Korrekturen fordern wird. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

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