Polizeikosten bei Fußballspielen: Bremen präsentiert die Rechnung
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt Bremen die Mehrkosten für sieben Hochrisikospiele in Rechnung. Bezahlt werden sollen damit Überstunden.
BREMEN taz | Rund 2,3 Millionen Euro wird Bremen der Deutschen Fußball Liga (DFL) für sieben „Hochrisikospiele“ in der 1. Fußball-Bundesliga in Rechnung stellen. Das erklärte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Dienstag. Mit dem Geld sollen, so hat es die Bremische Bürgerschaft bereits beschlossen, die Überstunden der PolizistInnen finanziell abgegolten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte vergangene Woche entschieden, dass die Bundesliga-Vereine an den Zusatzkosten für Hochrisikospiele beteiligt werden dürfen. In Bremen betrifft das sieben von 60 Partien seit 2015 – Werders Begegnungen gegen die Vereine aus Hamburg, Mönchengladbach, Hannover und Frankfurt. Die Polizeikosten für die übrigen 53 Spiele trägt Bremen, auch jene, die bei den „Hochriskospielen“ ohnehin angefallen wären.
Auslöser des Rechtsstreits, der durch mittlerweile drei Instanzen ging, war ein Gebührenbescheid des Landes Bremen für Kosten, die 2015 beim Derby zwischen dem Werder und dem HSV angefallen waren. Dafür wurden der DFL über 400.000 Euro in Rechnung gestellt, 969 Polizeibeamte waren damals im Einsatz. „Die Gebühr ist nicht unverhältnismäßig“, entschied das Gericht.
Aus diesem Bescheid herausgerechnet werden nach dem Urteil nur 13.800 Euro, die für die Inhaftierung von 91 sogenannten „Störern“ berechnet wurden – Bremen hätte diese Kosten den Betroffenen in Rechnung stellen müssen, so das BVerwG.
Die DFL ist gemeinsam mit Werder Veranstalter der Spiele – will sich aber trotz ihrer Einnahmen in Milliardenhöhe an dem Verein schadlos halten. Aus Mäurers Sicht ist das „schiere Willkür“, für die es „keinerlei Rechtsgrundlage“ gebe. Werder habe „keine Verpflichtung“, das allein zu bezahlen. Auch Rheinland-Pfalz will Zusatzkosten für Polizeieinsätze von den Vereinen einfordern, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen aber nicht. Im Juni wird die Innenministerkonferenz darüber beraten.