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Polizeibeamtin mit Reichsbürger-NäheGericht bestätigt Suspendierung

Friederike H. flog bei der Polizei raus, weil sie der Reichbürger-Ideologie nahe steht. Die Suspendierung ist laut Oberverwaltungsgericht rechtens.

In Behörden seit langem ein Thema: Vortrag zum Umgang mit Reichsbürgern 2018 in Tübingen Foto: dpa/Christine Frischke

Hamburg taz | Die Karriere bei der Polizei ist vorbei. Am 26. April wurde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg bekannt, dass die Entfernung der Polizeibeamtin Friederike H. aus dem Be­am­t:in­nen­ver­hält­nis gerechtfertigt ist. Der Grund: Die nun ehemalige Polizeibeamtin steht der Reichsbürgerideologie nahe.

Den Behörden aufgefallen war die Beamtin aus der Polizeidirektion Braunschweig bereits vor knapp fünf Jahren. Damals hatte sie einen sogenannten Staatsangehörigenausweis beantragt und sich dabei als Bürgerin des „Königreichs Preußen“ bezeichnet.

Reichs­bür­ge­r:in­nen verwenden den auch als „Gelben Schein“ bezeichneten „Staatsangehörigenausweis“, weil sie Personalausweis und Reisepass als Symbole der Bundesrepublik ablehnen. Das Königreich Preußen wiederum gilt für einige der Reichsbewegten als noch oder wieder bestehend.

Zur Trennung von der Polizistin führte zudem, dass sie in einem zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Dannenberg die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage stellte und den Ausweis der Richterin nicht anerkennen wollte. Auch das ist kein unübliches Auftreten von Reichsbewegten.

Den Kol­le­g:in­nen im Dienst sei Friederike H. jedoch nicht durch einschlägige Aussagen oder solches Verhalten aufgefallen. Die Polizeidirektion Braunschweig sah allerdings ein grundsätzliches Dienstvergehen gegeben und erhob Klage. Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied, dass die Entfernung aus dem Dienst rechtmäßig sei.

Widerspruch ohne Erfolg

H. war fast zwanzig Jahre im Polizeidienst. Gegen das Urteil legte die Polizistin Berufung ein, eine „Reichsbürgerin“ sei sie nicht. Der Widerspruch blieb jedoch ohne Erfolg. Heiko Leitsch, Pressesprecher des OVG, erklärt: „Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Gegen diese Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen.“ Dieses Urteil kann Friederike H. nicht anfechten.

Die Geschichte ist kein Einzelfall: Bereits 2017 ging die Polizeidirektion Göttingen gegen eine Polizeibeamtin vor, die beim Einwohnermeldeamt ihren zerbrochenen Personalausweis abgeben und für sich und ihre Tochter den „Gelben Schein“ beantragen wollte. Auch sie gab an, dem Königreich Preußen anzugehören.

Im Februar 2018 lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen auch hier den Antrag der Kommissarin gegen die von der Polizeidirektion ausgesprochene Suspendierung ab. Wer die verfassungsmäßigen Strukturen infrage stelle, könne nicht im Polizeidienst weiterbeschäftigt werden.

In Niedersachsen geht das Innenministerium noch weiteren Fällen von Be­am­t:in­nen mit Reichsideologie nach. Die Zahl soll unter Zehn liegen. Der Landesverfassungsschutz ging im Februar 2021 von landesweit rund 1.100 Reichs­bür­ge­r:in­nen aus.

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