Podcast „Lokalrunde“: Die Parkbank-Crew

Erik und Katharina sprechen über zwei Gerichtsprozesse und ihre Erfahrungen als Jour­na­lis­t:in im Gerichtssaal.

Ein Mann trägt Handschellen und versteckt sein Gesicht hinter einem Ordner.

Seit 2017 gibt es eine Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität Foto: dpa

Drei Männer wurden im Juli am Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg festgenommen. Er­mitt­le­r*in­nen fanden bei den Verdächtigen Wechselkleidung, vier Brandsätze in einer Sporttasche und alle Anwesenden hatten ein Feuerzeug, aber keinen Tabak. Die Polizei und Staatsanwaltschaft werten diese Information als mögliche Brandanschlagsziele. Sie sollen vier Brandanschläge in der Hansestadt geplant haben: ein Immobilienmaklerbüro, ein Wohnhaus, ein Dienstauto und das Büro eines Bauunternehmers.

Die drei wurden daraufhin verhaftet. Eine vierte Person, die die drei Angeklagten treffen sollte, wird immer noch von der Polizei gesucht. Nach sieben Monaten in Untersuchungshaft stehen die drei nun vor Gericht im Hochsicherheitssaal in Hamburg. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Tä­te­r*in­nen Verabredung zu Brandstiftung und schwere Brandstiftung vor. Bis zu fünfzehn Jahren Haft könnten sie dafür erwarten.

Unter großem Jubel wurden die Angeklagten von den rund 100 Zu­schaue­r*in­nen empfangen. Der Prozess läuft und Katharina Schipkowski (taz Nord) verfolgt vor Ort alles live mit. Auch Erik Peter (taz Berlin) nimmt in Berlin an einem Gerichtsverfahren teil: Er war im Amtsgericht Tiergarten und beobachtet dort den Fall eines rassistischen Angriffs auf einen 26-Jährigen Afghanen.

Zehn Männer kamen von einem 1. FC Union Fußballspiel und haben am S-Bahnhof Karlshorst den Afghanen attackiert und verletzt. Zeu­g*in­nen haben von rassistischen Beleidigungen berichtet. Der mögliche Haupttäter soll beim Eintreffen der Polizei gesagt haben: „Es ist alles ok hier. Es sind hier keine deutschen Interessen betroffen“, erzählt Erik. Der Angreifer ist ein Berliner Polizist, der an dem mutmaßlichen Tag nicht im Dienst war, aber weiterhin ist der Beamte berufstätig.

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„In der Anklage der Staatsanwaltschaft hat sich über den rassistischen Charakter dieser Tat gar nichts gefunden“, sagt Erik. Denn der taz-Redakteur hat herausgefunden, dass die Motivlage nicht in eine Anklageschrift gehört. Im Gerichtssaal haben sich alle Angeklagten geweigert, auszusagen. Der Asylantrag des Opfers wurde kurze Zeit vorher in Deutschland abgelehnt. Seit Juni 2017 gibt es eine Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität, berichtet Erik.

Der Prozess wird klären, ob die Richterin ein rassistisches Motiv erkennt oder nicht. Denn an dem Urteil könnte ein Bleiberecht hängen. „Das ist ganz klar ein Signal an Nazis: mit eurem Angriff erreicht ihr genau das Gegenteil von dem war ihr eigentlich wollt“, sagt Erik. In dieser Podcastfolge erzählen beide taz-Redakteur*innen von ihren Erfahrungen im Gerichtssaal.

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