Plädoyers für Zschäpe im NSU-Prozess: Verteidiger fordern Freilassung
Im NSU-Prozess hatten Beate Zschäpes Vertrauensanwälte zehn Jahre Haft gefordert. Ihre Pflichtverteidiger unterbieten diese Forderung noch.
Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert hatten dagegen eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert, wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen.
„Beate Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin“, sagte Heer. Sie habe keine Morde geplant, sie habe keine Waffen beschafft, an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt und die Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „auch nicht vom Küchentisch gesteuert“. Zschäpe sei deshalb von allen angeklagten Staatsschutzverbrechen freizusprechen. Zu verurteilen sei sie lediglich wegen der Brandlegung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau, und zwar wegen einfacher Brandstiftung. „Dies ist alles, was von der Anklage des Generalbundesanwalts übrig bleibt“, sagte Heer.
Eine konkrete Strafmaß-Forderung nannte Heer nicht. Er argumentierte aber, die maximal mögliche Strafe sei mit der mehr als sechsjährigen Untersuchungshaft jedenfalls abgegolten.
Mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatte sich Zschäpe schon vor längerem überworfen. Eine Entpflichtung der drei lehnte das Oberlandesgericht aber mehrmals ab. Deshalb wird Zschäpe sozusagen von zwei Verteidiger-Teams vertreten. Das Plädoyer von Heer, Stahl und Sturm soll nun mehrere Tage dauern.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge.
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