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Pflanzenschutzmittel EliprisVorläufig verboten

Im Streit über das Herbizid Elipris setzt sich die Umwelthilfe vor Gericht durch. Es darf nicht verkauft werden, bis Brüssel über einen Wirkstoff darin entscheidet.

Verkauf und Verwendung des Pflanzenschutzmittels Elipris bleiben vorerst verboten. Damit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass unter „Berücksichtigung aktueller Daten und Informationen“ derzeit die Voraussetzungen für die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Elipris nicht erfüllt seien.

Der Unkrautvernichter enthält den Wirkstoff Flufenacet. Ende September 2024 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diesen als hormonell schädlich eingestuft. Er wird verdächtigt, zum Teil schwere Krankheiten zu verursachen. Das Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA) lässt sich im Grundwasser nachweisen und ist bei der Trinkwasseraufbereitung schwer abzutrennen. Als sogenannte Ewigkeitschemikalie wird TFA in der Natur nicht abgebaut und verbleibt dort für immer.

Das Eilverfahren richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Anfang Februar hatte dieses mitgeteilt, sämtliche Zulassungen für die derzeit in Deutschland zugelassenen flu­fenacethaltigen Mittel nicht – wie angekündigt – zu widerrufen, sondern auf eine europäische Lösung zu warten. „Das BVL hat die Chance verpasst, einen sofortigen Widerruf aller flu­fenacethaltigen Pestizide zum Schutz von Mensch und Umwelt durchzusetzen, obwohl dies rechtlich zulässig und fachlich dringend geboten ist“, kritisierte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Flufenacet gehört zu den am meisten eingesetzten Pestizidwirkstoffen in Deutschland. Einer der Hersteller, die Leverkusener Bayer AG, sieht allerdings „keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt“, wenn das Produkt ordnungsgemäß verwendet werde. Das Pestizid werde in Europa seit über 20 Jahren sicher eingesetzt und helfe Landwirten bei der Kontrolle von Unkräutern wie Ackerfuchsschwanz und Weidelgras. Gegen die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Tactic ist ein weiteres Eilverfahren der DUH beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig. Wann hier eine Entscheidung falle, stehe noch nicht fest, so das Gericht. (taz)

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