Perspektivlose Jobs an Hochschulen: Albtraumjob Wissenschaftler
Das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist meist nur befristet beschäftigt. Eine Gesetzesnovellierung änderte daran wenig.
Das WissZeitVG regelt seit 2007 die Befristung wissenschaftlichen Personals an staatlichen Hochschulen – zu deren Nachteil: Der wissenschaftliche Nachwuchs hangelt sich von einem Zeitvertrag zum nächsten. Laut Gesetz können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für jeweils sechs Jahre vor und nach der Promotion befristet werden, im Sonderfall für zwölf Jahre.
Begründung der Regelung: Für eine innovationsfähige Forschung sei laut Gesetzgeber ein ständiger Zufluss neuer Wissenschaftler*innen notwendig. 90 Prozent des wissenschaftlichen Personals deutscher Unis mussten sich 2015 mit Zeitverträgen zufriedengeben.
Auf Initiative der GEW folgte die Gesetzesnovellierung: Eine Befristung ist nur zulässig, wenn die Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung erfolgt. Zudem muss die Befristungsdauer der angestrebten Qualifizierung entsprechen.
89 Prozent befristet
In der Praxis zeigen diese Änderungen kaum Wirkung: Nach Inkrafttreten der Novelle waren 2018 immer noch 89 Prozent des wissenschaftlichen Personals befristet angestellt.
Das liegt an der breiten Auslegung des Qualifizierungsbegriff seitens der Hochschulen. Neben formalen Zielen der Promotion und Habilitation werden auch nichtformale Ziele, wie die Vorbereitung auf eine Karriere außerhalb der Wissenschaft, als Qualifizierungsziele gewertet und somit gemäß WissZeitVG befristet.
Die Dauer der befristeten Verträge ist laut Evaluation von 24 auf 28 Monaten nur gering gestiegen. Anders als gefordert, orientieren sich die Hochschulen bei Festlegung der Laufzeit jedoch nicht an der tatsächlich benötigten Zeit für die angestrebte Zielerreichung.
Trotz des rasant steigenden Zulaufs wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen an den Unis erhöht sich die Zahl der Promotionen unverhältnismäßig gering. Das Ergebnis der Studie: Sowohl die Qualifizierung der angehenden Wissenschaftler*innen, als auch die „Innovationsfähigkeit“ der Forschung leiden unter dem derzeitigen Befristungsunwesen.
Nichtsdestotrotz wolle man sich laut dem Vizevorsitzenden der GEW, Andreas Keller, von diesen Ergebnissen nicht entmutigen lassen. Gemäß dem Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“, gehe es nun darum, sich aktiv an der Umsetzung des Gesetzes an den Hochschulen zu beteiligen, sowie weitere Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.
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