ÖPNV ohne Ticket im Bundestag: Schwarz-Rot fährt weiter „schwarz“
Linke und Grüne haben am Freitag Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingebracht.
Im Jahr 2016 saßen 7.600 Menschen wegen Fahrens ohne Fahrschein in deutschen Gefängnissen. Das sogenannte „Schwarzfahren“ wird in Deutschland als Straftatbestand verfolgt, was den Fiskus allein in Berlin täglich 200.000 Euro kostet. Nicht nur wegen der immensen Kosten steht die Rechtslage deshalb seit Jahrzehnten in der Kritik. Was für den CSU-Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann die gerechte Bestrafung für „grob asoziales Verhalten“ ist, ist für den Linkenpolitiker Niema Movassat eine ungerechte „Doppelbestrafung“ der Ärmsten.
Die Debatte um kostenlosen ÖPNV hatte das Thema wieder aufkochen lassen, da es sich, so Canan Bayram von den Grünen, mit dessen Einführung erübrigen würde. In fünf Kommunen soll kostenloser ÖPNV zwar jetzt getestet werden. Da Gratis-Busse-und-Bahnen jedoch in naher Zukunft flächendeckend unwahrscheinlich bleiben, wurden am Freitag erneut zwei Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des Straftatbestands diskutiert.
Die Linke schlug vor, ihn gänzlich aus den Gesetzbüchern zu streichen. Dagegen sprach sich die Grüne Bayram unter der Maßgabe „Entkriminalisierung bedeutet keine Legalisierung“ dafür aus, ihn als Ordnungswidrigkeit umzuwidmen und so dem „Recht auf bezahlbare und attraktive Bewegung für alle“ zu entsprechen. Das Ordnungsrecht erlaubt im Gegensatz zum Strafrecht keine Haftstrafen im Fall begründeter Zahlungsunfähigkeit.
2016 registrierte die Polizei bundesweit 246.000 Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis, die für die Verkehrsbetriebe einen Schaden von rund 5,5 Millionen Euro bedeuteten. Von der strafrechtlichen Verfolgung sind bekanntlich vor allem arme und hilfsbedürftige Menschen sowie Obdachlose betroffen, denen es besonders schwer fällt, für den Transport zu bezahlen. Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr seien nicht verhältnismäßig, befördere soziale Ungleichheit und belaste obendrein die Staatskassen, betonten Grüne und Linke.
„Das mehr, schärfer und härter des Innenministers“ in dieser Sache ist auch für Katharina Kloke von der FDP die falsche Richtung. Jedoch vertritt sie die Meinung, dass sich der Rechtsstaat nicht über die zur Verfügung stehenden Mittel definieren lässt. In dasselbe Horn stößt Alexander Hoffmann. Er warf der Opposition vor: „Sie rufen die Kapitulation des Rechtsstaats aus!“
Verständnisvoller war die SPD in der Debatte. Ihre Abgeordnete Sarah Ryglewski betonte, dass Mobilität ein Grundrecht, das Strafrecht jedoch nicht das richtige Instrument sei, um es durchzusetzen. Sie sagte, dass „niemand will, dass Schwarzfahren keine Konsequenzen hat, solange wir keinen freien ÖPNV haben.“ Und damit sagte sie auch, dass vorerst alles so bleibt wie es ist.
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