Oberster Gerichtshof in den USA: Handys sind privat
Künftig darf die Polizei in den USA Handys nicht mehr ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Das Ausspähen von Daten durch Geheimdienste bleibt erlaubt.
WASHINGTON afp | Das Oberste Gericht in den USA hat die polizeiliche Durchsuchung von Handys ohne richterlichen Beschluss für verfassungswidrig erklärt. Auch für Mobiltelefone gelte der im vierten Verfassungszusatz festgelegte Schutz vor unangemessenen staatlichen Übergriffen auf die Privatsphäre, entschied der Supreme Court am Mittwoch in Washington. Die elektronische Ausspähung von Daten durch die US-Geheimdienste ist von dem Urteil allerdings nicht berührt.
Das Oberste Gericht prüfte zwei voneinander unabhängige Fälle, in denen die Polizei Verdächtigen über SMS, Telefonnummern und Fotos auf ihren Handys Verbindungen zur Drogenkriminalität nachweisen konnte. Die beiden Männer aus den Bundesstaaten Kalifornien und Massachusetts fochten ihre Verurteilungen an. Nach dem Gang durch die Instanzen landete ihre Berufung schließlich beim Supreme Court. Das neunköpfige Richtergremium wertete das Vorgehen der Polizei als Verstoß gegen die Verfassung.
Der Vorsitzende Richter John Roberts erinnerte in der Urteilsbegründung daran, dass der vierte Zusatzartikel einst als Antwort auf die willkürlichen Hausdurchsuchungen der britischen Kolonialzeit in Nordamerika gedacht war. In der heutigen Zeit würden die Menschen große Mengen persönlicher Daten auf ihren Mobiltelefonen speichern. „Die Tatsache, dass diese Technologie einem Individuum nun erlaubt, diese Informationen in seiner Hand zu tragen, macht jene Informationen nicht weniger schutzwürdig“, erklärte der Vorsitzende Richter.
„Unsere Antwort auf die Frage, was die Polizei tun muss, ehe sie ein bei einer Festnahme beschlagnahmtes Handy durchsucht, ist entsprechend einfach – sich einen richterlichen Beschluss besorgen“, schlussfolgerte Roberts. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn die Sicherheit der Polizisten in Gefahr sei oder die Vernichtung von Beweismitteln drohe. Das US-Justizministerium kündigte an, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, um die Entscheidung des Supreme Court „voll anzuwenden“.
Applaus von Bürgerrechtlern
Die Bürgerrechtsgruppe ACLU begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Der Supreme Court habe anerkannt, dass „die digitale Revolution unsere Erwartungen an die Privatsphäre verwandelt hat“, erklärte die Organisation. „Wir haben eine neue Welt betreten, aber unsere alten Werte sind noch immer gültig und begrenzen die Möglichkeiten des Staates, sich durch die intimen Details unserer Privatleben zu wühlen.“
Das Urteil bezog sich allerdings nicht auf die massive Überwachung der Kommunikationsdaten von Menschen rund um die Welt durch den Geheimdienst NSA. In den USA hatte vor allem die Enthüllung für Empörung gesorgt, dass die dortigen Mobilfunkanbieter der NSA auf Grundlage geheimer Gerichtsbeschlüsse systematisch sogenannte Metadaten übermittelten. Damit erhielt der Geheimdienst die Nummern der Gesprächspartner sowie Informationen zu Zeit, Ort und Dauer aller Telefonate.
Ein im vergangenen Monat vom US-Repräsentantenhaus verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verbindungsdaten künftig bei den Telefongesellschaften verbleiben müssen. Um auf bestimmte Datensätze zugreifen zu können, müsste sich die NSA bei einem begründeten Verdacht einen Beschluss des geheimen Spezialgerichts Foreign Intelligence Surveillance Court besorgen. Ebenfalls begrenzt werden sollen die Speicherdauer und der Kreis von Personen um einen Verdächtigen, deren Daten durchleuchtet werden dürfen. Die Reform, die an den NSA-Aktivitäten im Ausland aber nichts ändert, benötigt noch die Zustimmung des Senats.
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