Niederländische Asylpolitik: Schlechtes Beispiel
Die Niederlande wollen künftig aus dem EU-Asylrecht aussteigen. Das ist keine gute Idee, aber nicht so krass wie Merz' Plan, das EU-Asylrecht sofort zu ignorieren.
D ie Niederlande wollen sich nicht mehr an der EU-Asylpolitik beteiligen, das EU-Asylrecht soll nicht mehr in den Niederlanden gelten. Einen entsprechenden Brief hat die rechtsextremistische Den Haager Asylministerin Marjolein Faber jetzt an die EU-Kommission geschrieben.
Das ist natürlich kein Vorbild für Deutschland, denn das EU-Asylrecht ist fortschrittlich. Es garantiert jedem Flüchtling ein Asylverfahren und legt Mindeststandards für die Asylanerkennung, das Asylverfahren und die Versorgung der Asylsuchenden fest. Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten subsidiären Schutz.
Davon will sich die neue, rechtsextremistisch geführte Regierung in Den Haag freimachen. Sie strebt für die Niederlande einen Status an wie Dänemark. Dort gilt das EU-Asylrecht tatsächlich nicht. Diesen Sonderstatus erhielt Dänemark, nachdem 1993 eine Volksabstimmung zum Maastrichter Vertrag der EU gescheitert war. Alle EU-Staaten mussten damals diesem dänischen Sonderstatus zustimmen. Dass nun auch alle EU-Staaten einen niederländischen Sonderstatus beschließen, ist dagegen unwahrscheinlich. Bis auf Weiteres müssen die Niederlande also das EU-Asylrecht anwenden.
So gesehen ist der niederländische Schritt weniger radikal als der Plan von CDU-Chef Friedrich Merz zur Zurückweisung aller Asylsuchenden an der Grenze. Merz wollte das EU-Recht unter Berufung auf eine Notlage sofort nicht mehr anwenden. Eine Zustimmung der anderen EU-Staaten wollte Merz nicht einholen.
Die Niederlande sind aber vermutlich kein Beispiel, wie man sich trotz rechter Rhetorik an EU-Recht hält. Denn auch die niederländische Regierung plant eine Notlage. Dort geht es zwar vor allem um Ausnahmen vom niederländischen Recht; die Regierung will in Asylfragen ohne das Parlament agieren. Vermutlich werden dabei dann aber auch viele Maßnahmen beschlossen, die inakzeptabel sind und gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof wird das dann hoffentlich schnell beanstanden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Prognose zu Zielen für Verkehrswende
2030 werden vier Millionen E-Autos fehlen
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Fußball-WM 2034
FIFA für Saudi-Arabien
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen