Niederländische Asylpolitik: Schlechtes Beispiel
Die Niederlande wollen künftig aus dem EU-Asylrecht aussteigen. Das ist keine gute Idee, aber nicht so krass wie Merz' Plan, das EU-Asylrecht sofort zu ignorieren.

D ie Niederlande wollen sich nicht mehr an der EU-Asylpolitik beteiligen, das EU-Asylrecht soll nicht mehr in den Niederlanden gelten. Einen entsprechenden Brief hat die rechtsextremistische Den Haager Asylministerin Marjolein Faber jetzt an die EU-Kommission geschrieben.
Das ist natürlich kein Vorbild für Deutschland, denn das EU-Asylrecht ist fortschrittlich. Es garantiert jedem Flüchtling ein Asylverfahren und legt Mindeststandards für die Asylanerkennung, das Asylverfahren und die Versorgung der Asylsuchenden fest. Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten subsidiären Schutz.
Davon will sich die neue, rechtsextremistisch geführte Regierung in Den Haag freimachen. Sie strebt für die Niederlande einen Status an wie Dänemark. Dort gilt das EU-Asylrecht tatsächlich nicht. Diesen Sonderstatus erhielt Dänemark, nachdem 1993 eine Volksabstimmung zum Maastrichter Vertrag der EU gescheitert war. Alle EU-Staaten mussten damals diesem dänischen Sonderstatus zustimmen. Dass nun auch alle EU-Staaten einen niederländischen Sonderstatus beschließen, ist dagegen unwahrscheinlich. Bis auf Weiteres müssen die Niederlande also das EU-Asylrecht anwenden.
So gesehen ist der niederländische Schritt weniger radikal als der Plan von CDU-Chef Friedrich Merz zur Zurückweisung aller Asylsuchenden an der Grenze. Merz wollte das EU-Recht unter Berufung auf eine Notlage sofort nicht mehr anwenden. Eine Zustimmung der anderen EU-Staaten wollte Merz nicht einholen.
Die Niederlande sind aber vermutlich kein Beispiel, wie man sich trotz rechter Rhetorik an EU-Recht hält. Denn auch die niederländische Regierung plant eine Notlage. Dort geht es zwar vor allem um Ausnahmen vom niederländischen Recht; die Regierung will in Asylfragen ohne das Parlament agieren. Vermutlich werden dabei dann aber auch viele Maßnahmen beschlossen, die inakzeptabel sind und gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof wird das dann hoffentlich schnell beanstanden.
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