Neuwahlen am 23. Februar: Steinmeier billigt Wahltermin
Bundespräsident Steinmeier hat dem Wahltermin Ende Februar zugestimmt. Mützenich bestätigt ein Grummeln in der SPD um die K-Frage.
Die Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (CDU/CSU), Rolf Mützenich (SPD) sowie Britta Haßelmann und Katharina Dröge (beide Grüne) hatten Steinmeier am Abend in seinem Amtssitz Schloss Bellevue die Übereinkunft vorgestellt, die nach dem Bruch der Ampel-Koalition vorsieht, dass der Bundestag über die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember abstimmt und dann am 23. Februar neu gewählt werden könnte.
Zugleich sprach sich Steinmeier dafür aus, wichtige Projekte noch umzusetzen. „Der Bundespräsident hat zudem dafür geworben, dass alle Fraktionen der Mitte verantwortungsvoll und gemeinschaftlich darüber beraten, welche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können, um die innere und äußere Sicherheit sowie die internationale Verlässlichkeit Deutschlands in dieser Übergangsphase zu gewährleisten“, teilte die Sprecherin mit.
Über den Weg zur Neuwahl hieß es weiter: „Der Bundespräsident begrüßt, dass sich die Fraktionen über einen Fahrplan hin zu einer Abstimmung über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag am 16. Dezember verständigt haben.“ Er werde Gespräche mit den Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien führen und, falls der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen entziehe, rasch über eine Auflösung des Parlaments entscheiden. „Transparenz und Integrität des Wahlprozesses sind eine entscheidende Voraussetzung für das Vertrauen in die Demokratie“, hielt die Sprecherin fest.
Debatten über den idealen Kandidaten
In der Frage nach dem Kanzlerkandidaten der SPD wiederum gibt es noch ein wenig Bewegung: Anders als die Union hat die SPD noch keinen Kanzlerkandidaten gekürt. Und nicht alle Sozialdemokraten sind sich einig, wie der Fraktionschef zugibt. So hat der SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich eingeräumt, dass es in seiner Partei Debatten über den idealen Kanzlerkandidaten gibt. „Ja, Grummeln ist da. Natürlich gibt es auch diese Stimmen“, sagte Mützenich im „heute journal“ des ZDF. Am Ende wisse die Partei aber, dass sie nur gemeinsam gewinnen könne. Auf die Nachfrage, ob dies mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz passieren werde, antwortete Mützenich: „Da bin ich fest von überzeugt.“
Nun gehe es bis zum Wahltag am 23. Februar darum, den Menschen zu zeigen, „was im Kanzler steckt – nämlich Kompetenz, Erfahrung, Integrität“. Da werde sich Scholz stark vom Unionskanzlerkandidaten Friedrich Merz abheben. Scholz sei durch den Bruch der Ampelkoalition nun freier und könne im Wahlkampf zeigen, was mit einem sozialdemokratischen Kanzler möglich sei.
Die SPD werde die nächsten Monate nicht darauf ausrichten, Juniorpartner in einer unionsgeführten Regierung werden, sondern auf Sieg spielen. „Und da bin ich ganz sicher, dass das noch gelingen kann“, betonte Mützenich.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen