piwik no script img

Neues in 2025Was günstiger wird und was teurer

Mindestlohn, Krankenkasse, Grundfreibetrag, Kindergeld: Ab dem 1. Januar gibt es neue Entlastungen und Belastungen für den Geldbeutel. Was ab heute gilt.

Ab 2025 treten einige Neuerungen in Kraft. Für wen wird es teurer, für wen billiger? Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Berlin/Bochum dpa/afp/taz | Entlastungen und mehr Geld einerseits, Belastungen und Teuerungen andererseits – mit dem Jahreswechsel treten Änderungen in Kraft, die sich für Millionen Menschen im Geldbeutel bemerkbar machen. Ein Überblick:

Wo Bür­ge­r:in­nen entlastet werden oder mehr bekommen:

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt auf 12.096 Euro (+ 312 Euro), der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro (+ 30 Euro pro Elternteil). Die Folge: Es wird weniger Steuer fällig. Zudem wurden Eckwerte des Steuertarifs etwas verschoben, sodass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Die Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft. Davon profitieren insbesondere Besserverdiener und Paare.

Familien bekommen jetzt mehr Kindergeld: Pro Kind 255, statt wie bisher 250 Euro. Der zusätzliche Kindersofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen wurde ebenfalls um fünf auf monatlich 25 Euro angehoben.

Wer Mindestlohn bekommt, bekommt etwas mehr: Arbeitgeber müssen ab jetzt mindestens 12,82 Euro pro Stunde zahlen (+ 41 Cent). Auch die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs von 538 auf 556 Euro im Monat.

Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bekommen einen höheren Mietzuschuss vom Staat: Das monatliche Wohngeld steigt durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.

Die rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner können 2025 mit 3,51 Prozent mehr Geld rechnen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts hervor. Endgültig entscheidet sich die Anpassung im Frühjahr.

Wo Bür­ge­r:in­nen stärker belastet werden:

Bürgergeld-Empfänger:innen erhalten dieses Jahr keinen Aufschlag. Es gibt eine Nullrunde. Asyl­be­wer­be­r:in­nen bekommen sogar weniger Geld für den Lebensunterhalt.

Das Deutschlandticket kostet ab jetzt 58 statt 49 Euro.

Die meisten gesetzlich Versicherten zahlen ab jetzt spürbar höhere Krankenkassenbeiträge. Der entsprechende Zusatzbeitrag, den die Kassen jeweils selbst erheben, ist zum Teil um deutlich mehr als einen Prozentpunkt gestiegen. Dazu kommt eine Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus.

Gutverdienende zahlen nun mehr Sozialabgaben. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt nun einheitlich bei 8.050 Euro – bis zu diesem Monatseinkommen werden Beiträge fällig (vorher 7.450 Euro im Osten, 7.550 Euro im Westen).

Der sogenannte CO₂-Preis steigt von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid (CO₂). Das dürfte Heizen und Tanken verteuern. Geschätzt wird ein Preisanstieg bei Benzin und Heizöl um etwa 3 Cent pro Liter. Die Abgabe soll Anreize schaffen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO₂-Ausstoß zu verringern.

Die Gasspeicherumlage, die einen Teil des Erdgaspreises ausmacht, steigt von 2,50 auf 2,99 Euro je Megawattstunde (rund 0,3 Cent je Kilowattstunde). Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergeben sich Mehrkosten von knapp zehn Euro im Jahr.

Ab Anfang 2025 müssen Deutschlands Stromanbieter verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Das sind Tarife, bei denen sich der Strompreis flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Der Strompreis kann so stündlich oder täglich schwanken. Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein intelligentes Messsystem, ein Smart Meter. Für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz gibt es weniger Geld: Die Einspeisevergütung sinkt ab Februar um ein Prozent.

Der Versand von Postkarten und Briefen wird ab 2025 teurer: Das Porto für Standardbriefe steigt um zehn auf 95 Cent, das für Postkarten von 70 auf 95 Cent. Auch die Preise für Pakete steigen. Zudem hat die Post mehr Zeit – 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung müssen erst am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen. Muss es schneller gehen, ist ein Einschreiben nötig.

Wer mehr und wer weniger hat

Werden Belastungen und Entlastungen gegenübergestellt, könnten nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft manche Haushalte in diesem Jahr weniger Geld zur Verfügung haben, andere etwas mehr. Demnach hätte ein Single mit einem eher niedrigen Einkommen von 30.000 Euro im Jahr netto 47 Euro weniger als 2024, bei Gutverdienenden mit einem Bruttojahreslohn von 70.000 Euro stünde ein Jahresminus von 236 Euro. Paare mit Kindern und einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen bis 90.000 Euro könnten am Ende ein leichtes Plus von 40 bis 50 Euro haben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
  • Da das Umweltbundesamt es besser weiss als die Einwegkunststoffkommission, werden auch grosse Joghurtbecher und absehbar 1-Liter-Milchverpackungen teurer.



    Grundlage ist das Gesetz, was To-Go-Plastikverpackungen bekaempfen soll, der Chef des Lebensmittelverbands beschreibt es so:



    "Wir gehen in den Supermarkt, kaufen dort Joghurt und gleich am Ausgang öffnen wir den Alu-Deckel und schnabulieren mangels mitgeführtem Löffel mit den Fingern das Milchprodukt aus dem Becher, um ihn danach achtlos auf die Straße zu werfen. Oder bringen Sie den Joghurt nach Hause und stellen ihn in den Kühlschrank? Und bleibe er dort sogar bis zum Genuss und wandere dann in die gelbe Tonne? Dann arbeiten Sie offensichtlich nicht als Mitarbeiter beim Umweltbundesamt. Denn in deren Welt landen Joghurtbecher auf der Straße."

    Der taegliche Irrsinn in diesem Land. Student muesste man nochmal sein: Die Zahl der Studenten, die sich nach dem Studium in einem Beruf im Ausland sehen ist von 2022 bis 2024 um 50% gestiegen (27 auf 41 Prozent).

  • Erstaunlicherweise frhlt bei dieser Aufstellung die wahrscheinlich größte Belastung: Die E-Rechnungspflicht., Diese wird zu massiven Kostensteigerungen führen, da die Sicherheit gegenüber Hackerangriffen nicht zu gewährleisten ist. Wahrscheinlich erwartet Bitcom deshalb eine Steigerung der diesbezüglichen Kosten von 208 auf 266 Milliarden Euro. Was passiert wenn da infizierte XML Anhänge versendet werden möchte ich mir nicht vorstellen. Ich denke dann können wir den Laden zu machen.

    • @Dodoist:

      Bisher werden Rechnungen oft als PDF durch die Gegend geschickt. Ein Format, dass sich schon oft als trojanisches Pferd für Angriffe hat nutzen lassen.

      XML ist ein einfaches Textformat. Das erscheint mir deutlich sicherer. Zumal die Interpretation der Inhalte festgelegt und überprüfbar ist. Für eventuelle Anhänge gilt das, was auch bisher schon gelten sollte: Größtmögliche Vorsicht.

      Ich sehe mithin keinen Grund für Panik vor der elektronischen Rechnung.

  • Kleine Erbsenzählerei:



    1) Die Lohnsteuerklassen 3 und 5 sollten ursprünglich ohnehin erst 2030 abgeschafft werden. Seit dem Bruch der Ampel liegt die Reform (leider) nun auf Eis.



    2) Die Lohnsteuerklassen haben KEINE Auswirkung auf die Einkommensteuerbelastung selbst, weder für die oberen noch für die unteren Einkommensschichten. Sie wirken sich nur auf den Zeitpunkt der Steuerbelastung aus. Was man bei 3 und 5 während des Jahres spart, muss man dann nachträglich1:1 nachzahlen. Eine Abschaffung der Kombination 3 und 5 ist als nur im Sinne der Steuerpflichtigen.

  • Was werden wir getriezt mit "Schock-Nachrichten" zur Abgabenbelastung, aber siehe letzter Absatz des Beitrages: kaum was los.

  • Vielleicht sollte nicht unterschlagen werden, dass mit der neuen Grundsteuer je nach Wohnlage deutliche Mehrkosten auf Mieter wie auf Eigentümer zukommen können.