Neues Mietengesetz: Berlin regt Vermieter auf
In Berlin beschließt die rot-rot-grüne Mehrheit den umstrittenen Mietendeckel. Die Opposition will dagegen klagen.
In der rund zweistündigen Debatte des Abgeordnetenhauses wurden noch einmal alle Argumente aufgefahren, die ein Jahr lang die Berliner Diskussion bestimmt haben. Während die Opposition auf den Neubau als einzige Lösung für die Berliner Wohnungskrise verwies, argumentierten Politiker der Regierungsfraktionen mit der Notwendigkeit der Mietenregulierung.
„Wenn selbst das Handelsblatt davon spricht, dass die Miete zu einem Armutsrisiko geworden ist, muss die Politik handeln“, sagte der Linken-Abgeordnete Harald Wolf. Die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger, verwies darauf, dass Berliner Immobilien bei ausländischen Anlegern begehrt sind: „Nicht die Cayman-Inseln brauchen unser Geld, wir brauchen es für Berlin.“
Für die CDU trat ihr Fraktionschef Burkhard Dregger gegen den Mietendeckel an: „Um zu verhindern, dass Reiche für Luxuswohnungen eine angemessene Miete zahlen, nehmen Sie den Genossenschaften und anderen die Möglichkeit, neue bezahlbare Wohnungen zu bauen.“
Reiner Wild, Geschäftsführer Berliner Mieterverein
Dreggers Rede beinhaltete die bekannte, leicht fundamentalistische Argumentation, mit denen die Opposition und Verbände der Immobilienwirtschaft die einjährige Debatte begleitet hatten: Die Regulierung von Mieten habe niemals funktioniert, weil Vermieter dann mangels Verdienstmöglichkeiten keine Lust mehr zum Bauen hätten. Die stark gestiegenen Berliner Mietpreise würden wieder sinken, wenn genug Neubau zur Verfügung stünde. Der Neubau ist zwar vom Mietendeckel ausgenommen. Die Opposition befürchtet aber, dass dieser in Zukunft auch unter den Deckel fallen könnte.
Die Opposition setzt nun vor allem auf den juristischen Weg und will gegen den Deckel klagen. Dessen „Erfinder“ dankten Vertreter von Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus noch einmal. Peter Weber, ein Landesangestellter, hatte Ende 2018 in einem juristischen Fachaufsatz erstmals dargelegt, dass die Länder mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz beim Mietrecht bekommen haben.
Der Aufsatz gab den Anstoß für das Gesetz. Dass die Miethöhe zu diesen Kompetenzen gehört, ist aber nicht ausdrücklich festgeschrieben. Diese Frage wird nun vor Gericht ausgetragen werden. CDU und FDP haben schon Normenkontrollverfahren angekündigt.
Ein Risiko ist für den Senat auch die vermehrte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Neuköllns Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) sagte vor wenigen Tagen im Neuen Deutschland, dass sich seit Beginn der Diskussion um den Mietendeckel die Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten, wo eigentlich besondere Auflagen gegen Verdrängung von Mietern gelten, „stapeln“ würden. Die Umwandlung kann in Milieuschutzgebieten zwar verzögert, aber nicht verhindert werden.
Auf Bundesebene dringt die SPD bei Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) auf schärfere Gesetze, die eine Umwandlung erschweren sollen. Bislang aber ohne einen Erfolg.
Zunächst aber ist der rot-rot-grüne Beschluss ein großer Erfolg auch für die Berliner Mietenbewegung. Nachdem sich die drei linken Parteien und Mieteraktivisten in den Nullerjahren über die Privatisierung von Landeswohnungen zerstritten hatten, gibt es inzwischen wieder eine gute Kooperation. Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, sprach am Donnerstag von „einer historischen Chance für eine soziale Wohnungsversorgung“. Funktioniert der Deckel, könnten andere Städte dem Berliner Vorbild nacheifern.
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