Neuer Paragraf 114: Sonderschutz für Polizisten geplant
Die Bundesregierung plant Änderungen im Strafrecht. Tätliche Angriffe sollen statt mit Geld- stets mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bisher wurden Angriffe auf Polizisten als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“ bestraft. Letztere ist mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren das schwerwiegendere Delikt.
Beim neuen Strafdelikt bleibt die Höchststrafe zwar bei fünf Jahren Haft. Geldstrafe soll nun aber nicht mehr möglich sein. Wer einen Polizisten auf Streifengang nur schubst, muss schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Gleiches gilt, wenn jemand einen Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter angreift.
Mindestens sechs Monate Haft drohen, wenn mehrere Personen gemeinsam Widerstand leisten oder Polizisten angreifen. Das Gleiche soll gelten, wenn jemand ein „gefährliches Werkzeug“ dabeihat. Auf den Willen, dieses einzusetzen, soll es nicht mehr ankommen. Wer sich künftig bei einer Personenkontrolle losreißt (Widerstand) und als Handwerker einen Schraubenzieher (gefährlicher Gegenstand) in der Tasche hat, muss gleich mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Faktisch wird sich aber wenig ändern, da Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. Statt einer Geldstrafe muss dann eine ähnliche Summe als „Geldauflage“ bezahlt werden.
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