Neue Klage gegen Rigaer 94: Unbefugten Zutritt verboten
Die angeblichen Eigentümer versuchen erneut gegen die Bewohner des Hauses Rigaer 94 vorzugehen. Polizei und Senat wollen ihnen nicht mehr helfen.
Demnach verfüge der Senat lediglich über den Grundbucheintrag, der die Lafone als Eigentümerin des Hauses ausweist, und verweist darauf, dass der „Polizei Berlin eine entsprechende Hausverwaltervollmacht vorgelegt“ wurde.
Vergleichbare Dokumente waren jedoch in Entscheidungen des Landgerichts in der Vergangenheit nicht als ausreichende Legitimation anerkannt worden. Laut Senat sei der Hausverwalter durch die Polizei telefonisch „über die durch den Einsatz verursachten Beschädigungen“ informiert worden und habe zwei Wohnungen betreten. Laut Schrader habe die Polizei „mit einer nicht eindeutig legitimierten Hausverwaltung kooperiert und sich damit über die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin hinweggesetzt“. Eine Begründung für das Vorgehen sind Senat und Polizei weiterhin schuldig geblieben.
Aus der Antwort geht hervor, dass die Polizei zusätzlich zu den zwei Wohnungen, für die Durchsuchungsbeschlüsse vorlagen, aufgrund eines Angriffs eine weitere Wohnung durchsuchte. Gerüchte, dass die Polizei, etwa durch eine interne Weisung, an der Ad-hoc-Verfolgung von Straftaten in linken Hausprojekten gehindert sei, sieht Schrader damit widerlegt. Er sagt: „So viel zum Vorwurf, die Polizei darf nicht rein bei Gefahr im Verzug.“
Neue Klage
Die Eigentümerseite, vertreten durch Anwalt Markus Bernau, hat wenige Tage nach dem Einsatz ein Eilverfahren vor dem Amtsgericht gegen alle im Haus gemeldeten Personen auf Herausgabe des Eigentums angestrengt, da Bernau und der Verwalter am 9. und 10. Juni durch ihre Anwesenheit bereits im Besitz des Hauses gewesen seien. Der Antrag wurde laut dem Anwalt der Hausbewohner*innen, Lukas Theune, abgelehnt.
Dagegen legte Bernau eine Beschwerde beim Landgericht ein. Darin argumentierte er mit dem Mangel an Unterstützung durch die Polizei, die zuletzt angekündigt hatte, die angeblichen Eigentümervertreter, also ihn und den Verwalter, künftig nicht mehr ins Haus zu begleiten. Nach einer Stellungnahme von Theune teilte das Landgericht Bernau mit, dass weiterhin begründete Zweifel an Bernaus Prozessbevollmächtigung bestünden.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krise bei VW
Massiver Gewinneinbruch bei Volkswagen
VW-Vorstand droht mit Werksschließungen
Musterknabe der Unsozialen Marktwirtschaft
Verfassungsgericht entscheidet
Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafög
Kamala Harris’ „Abschlussplädoyer“
Ihr bestes Argument
Zu viel Methan in der Atmosphäre
Rätsel um gefährliches Klimagas gelöst
Nahostkonflikt in der Literatur
Literarischer Israel-Boykott