Neue Hilfen in Coronapandemie: Bis zu 50.000 Euro im Monat

Für vier Monate können Unternehmen und Soloselbständige Gelder vom Staat bekommen – anteilig für betriebliche Fixkosten.

Ein Micro auf einer Bühne.

Vorhang zu: In den kommenden Wochen werden keine Konzerte mehr stattfinden Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN taz In der zweiten Phase der Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie können Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe Hilfen der Bundesregierung für maximal vier Monate (September, Oktober, November, Dezember 2020) beantragen. Überbrückungshilfen gibt es nur für Unternehmen mit maximal 249 MitarbeiterInnen, für größere Betriebe ist der sogenannte Wirtschaftsstabilisierungsfonds gedacht.

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfen sind Unternehmen und Soloselbständige, wenn sie in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten oder im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes muss mithilfe einer SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder RechtsanwältIn gestellt werden. Steuererklärungen aus der Vergangenheit und andere Belege müssen die Plausibilität des Umsatzeinbruchs untermauern.

Mit der Überbrückungshilfe werden aber anteilig nur betriebliche Fixkosten ausgeglichen. Die maximale Förderung für ein Unternehmen beträgt 50.000 Euro im Monat. Kosten des privaten Lebensunterhalts von Soloselbständigen wie Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden „nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt“, heißt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Wohnkosten erstattet

Wer wegen fehlenden Einkommens beim Jobcenter derzeit Hartz IV beantragt, für den oder die gelten für zunächst sechs Monate erleichterte Bedingungen. Die Wohnkosten werden vom Jobcenter erstattet, ohne dass die „Angemessenheit“ der Wohnung, also Miethöhe und Größe, überprüft werden. Beim Vermögen gilt eine Freigrenze von 60.000 Euro plus 8.000 Euro für Selbständige für jedes Jahr der Selbständigkeit.

Wer also 20 Jahre lang selbständig war, der darf bis zu 220.000 Euro an Vermögen auf der Bank besitzen und bei fehlenden aktuellen Einkommen dennoch Hartz IV-Leistungen beantragen. Allerdings wird bei dem Antrag immer auch das Einkommen des Lebenspartners oder der –partnerin miteinbezogen und dabei gelten die niedrigen Freigrenzen für sogenannte Bedarfgemeinschaften wie bei sonstigen Hartz-IV-Anträgen auch.

In einigen Bundesländern wird für Soloselbständige ein sogenannter „Unternehmerlohn“ als Zuschuss für die Lebenshaltungskosten von in Not geratenen Kleinselbständigen gewährt, was ihnen den Antrag auf Hartz IV ersparen soll. In Baden-Württemberg und Thüringen etwa wird ein solcher Zuschuss bis zu einer Höhe von monatlich 1.180 Euro gezahlt.

Bayerns Regierungschef Markus Söder hat ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 1.180 Euro im Monat an notleidende Soloselbständige angekündigt. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat auf Bundesebene einen solchen Unternehmerlohn in Aussicht gestellt.

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