Nazi-Parolen zu „L’amour toujours“: „Ausländer raus“ ist keine Straftat

Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt Ermittlungen nach rassistischen Parolen auf einem Schützenfest ein. Es sei nicht zum Hass aufgestachelt worden.

Sorgte für die größte Empörung und zu einer Demo gegen Rechts: Nazi-Parolen auf Sylt Foto: dpa

HAMBURG taz | Nicht zwingend volksverhetzend ist es, wenn „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zum Partylied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino gegrölt wird. Zu diesem Schluss kommt nun die Staatsanwaltschaft Hannover in einem Fall: Die Ermittlungen wegen eines publik gewordenen Vorfalls auf einem Schützenfest im nahegelegenen Kleinburgwedel hat sie nun eingestellt, wie zuerst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete.

Es hätten sich „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“ worden sei, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.

Nachdem Ende Mai gleichlautende Gesänge auf der Nordseeinsel Sylt für bundesweite Empörung gesorgt hatten, wurden bundesweit Hunderte ähnlicher Fälle bekannt. Allein in Niedersachsen zählte das Landeskriminalamt bis Ende Mai 28 Fälle, bundesweit waren es dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge mehr als 650 Fälle.

In Kleinburgwedel sollen die Parolen Mitte Mai gegrölt worden sein, anschließend machte eine Videoaufnahme davon die Runde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschat hätten nun ergeben, dass in diesem Fall aber der öffentliche Frieden nicht gestört worden sei. Es habe sich lediglich – und damit strafrechtlich irrelevant – um eine Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung gehandelt. Weil die Staatsanwaltschaft auf Basis des Videos keinen Straftatbestand erkennen konnte, habe sie auch nicht die auf dem Video grölenden Personen ermittelt.

In Oldenburg wurde Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Hannover folgt damit früheren Entscheidungen höchster Gerichte. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, so etwa urteilte das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem ähnlich gelagerten Fall, müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen.

Zugleich haben andere Staatsanwaltschaften anders reagiert: So müssen sich zwei Jugendliche aus dem Kreis Cloppenburg wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten, im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage erhoben. Die Angeklagten hatten ebenfalls auf einem Schützenfest in Löningen-Bunnen dieselbe Parole zum selben Lied skandiert. Auch dieser Fall wurde bekannt, weil Ausschnitte des Vorfalls in einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden.

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