Naturschutzgebiete schlecht gemanagt: Deutschland drohen hohe Bußgelder
Schlamperei und Mängel beim Naturschutz: Die EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof.
Foto: Christian Spicker/imago
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine „bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Erhalt natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Im Kern weist sie in den EU-Staaten Schutzgebiete aus. Sogenannte Erhaltungsziele sollen den Bestand von Arten schützen oder wiederherstellen. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, bisher hat Berlin die Bedenken nicht ausgeräumt. Dabei sei die „Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland“ in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.
Die EU-Kommission bemängelt unter anderem, dass „die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar“ seien. Sie geht davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, „für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen“. Dies habe „erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit“ der Maßnahmen.
„Die Klage war lange überfällig“, sagt die Grünen-EU-Abgeordnete Jutta Paulus. Die Bundesregierung lasse es auf eine höchstrichterliche Entscheidung ankommen, statt sich an Gesetze zu halten. „Für ein Land, das sich gerne als umweltpolitischer Vorreiter inszeniert, ist das peinlich“, so Paulus.
„Die unterfinanzierten staatlichen Naturschutzstellen in den Ländern brauchen endlich eine ausreichende Finanzierung“, fordert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), „hoffentlich rüttelt die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die Politik wach“. Es wäre sinnvoller Naturschutz ausreichend zu fördern, statt Strafen zu zahlen, so Bandt. Tausende Ehrenamtliche widmeten sich in ihrer Freizeit dem Schutz und der Pflege von Naturschutzgebieten, ohne sie sähe die Naturschutzbilanz Deutschlands noch düsterer aus, betonte er.
Zum Beispiel der Schweinswal
Der Umweltverband Nabu kritisiert vor allem, dass sich Bund und Länder nicht an Vorgaben halten, zu denen sie sich vor fast 30 Jahren selbst verpflichtet hätten. „Es ist ein Unding, dass dies Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss“, sagt Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des Nabu. Die Konsequenzen der mangelhaften Natura-2000-Umsetzung seien etwa in Nord- und Ostsee nicht zu übersehen. Zuletzt hätten Wissenschaftler einen Rückgang des streng geschützten Schweinswals in seiner Kinderstube im Sylter Außenriff um jährlich fast 4 Prozent in den vergangenen zwei Jahrzehnten dokumentiert. Weder in Schutzgebieten noch in wichtigen Wanderkorridoren werde Deutschlands einziger heimischer Wal wirksam vor den Auswirkungen von Fischerei, Schifffahrt oder Offshorewind geschützt.
Die nächste Bundesregierung müsse die Naturschutzfinanzierung so ausgestalten, dass der Bund die Länder bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie besser unterstützt als bisher, sagt Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik und Landnutzungspolitik des WWF Deutschland. „Mit naturschutzpolitischer Kleinstaaterei kommen wir nicht weiter“, so Rathke. (mit dpa)
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