Nachrichten zur Coronakrise: Arbeitgeber können Corona-Tests anordnen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Angestellte sich testen lassen müssen, wenn Arbeitgeber es so fordern. Heute endet die telefonische Krankmeldung.

Mann hält Coronaschnelltest vor der Tastatur.

Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf sein Testergebnis Foto: dpa

Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil gefällt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt im Fall einer Orchestermusikerin aus München, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können (5 AZR 28/22). Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen.

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Die Klage der Flötistin gegen die ihrer Meinung nach unzulässigen Tests, die das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper vorsah, hatte damit wie in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen, erklärte das Bundesarbeitsgericht.

Das Urteil kann Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben, wenn die Corona-Infektionen erneut drastisch steigen sollten. Die inzwischen gekündigte Flötistin hatte sich geweigert, wie vorgeschrieben zum Beginn der Spielzeit der Staatsoper 2020/21 und im Abstand von einer bis drei Wochen kostenfrei angebotene PCR-Tests vornehmen zu lassen. Sie wurde deshalb von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und bekam einige Monate kein Gehalt. Die Anweisung der Staatsoper und damit des Freistaats Bayern von PCR-Tests sei rechtmäßig gewesen, so das BAG. (dpa)

Keine Krankschreibung per Telefon mehr

Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind angesichts der entspannteren Corona-Lage vorerst nicht mehr generell auch per Telefon möglich. Dafür müssen Patientinnen und Patienten ab diesem Mittwoch wieder in Arztpraxen gehen oder Videosprechstunden nutzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte entschieden, eine zuvor mehrfach verlängerte Sonderregelung auslaufen zu lassen.

Das Gremium betonte zugleich, dass solche Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die Pandemie in den nächsten Monaten erneut an Fahrt gewinnen.

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Telefonische Krankschreibungen waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, hat die dauerhafte Weiterführung der telefonischen Krankschreibung in Arztpraxen gefordert. „Die Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bewährt“, sagte der Verbandschef den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben). „Warum diese jetzt ohne Not wieder einkassiert wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wir sind sehr dafür, dass diese sinnvolle Regelung für Bestandspatientinnen und -patienten dauerhaft bestehen bleibt.“

Das Patientenaufkommen in den Hausarztpraxen sei auch außerhalb der Corona-Pandemie sehr hoch. Die telefonische Krankschreibung wäre eine „echte Entlastung“, unterstrich Weigeldt und kritisierte: „Es wird zwar viel über Entbürokratisierung gesprochen, wenn es dann aber mal konkret wird, verfallen viele Akteure im Gesundheitswesen dann doch wieder in alte Muster.“ (dpa/afp)

Sieben-Tage-Inzidenz steigt leicht

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 54.957 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 5816 Fälle mehr als am Mittwoch vor einer Woche, als 49.141 Corona-Infektionen gemeldet wurden. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 207,0 von 201,7 am Vortag.

91 weitere Personen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 139.091. (rtr)

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