Nach Schütteltrauma gestorben?: Taylers Tod wird aufgearbeitet

In Hamburg soll geklärt werden, wer für den Tod des einjährigen Tayler verantwortlich ist. Der Junge starb an einem Schütteltrauma. Hat das Jugendamt versagt?

Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) im Sozialausschuss.

Wegen des Todes von Tayler unter Druck: Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Foto: dpa

HAMBURG taz | Zur Zeit weiß noch kein Außenstehender, was am 12. Dezember in der elterlichen Wohnung des kleinen Tayler geschah, bevor der mit einem Rettungswagen in die Uniklinik kam. Dort starb er eine Woche später an seinen schweren Hirnverletzungen. Die Rechtsmedizin ist mit ihren Untersuchungen noch nicht fertig, geht aber von einem Schütteltrauma aus. Das entsteht, wenn der Kopf eines Babys durch das Schütteln des Körpers hin und her geschleudert wird. Mit etwa 100 Fällen im Jahr ist dies die häufigste Todesursache bei Säuglingen in Deutschland, oft in Folge einer Überforderung eines Elternteils.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Tayler wegen Kindesmisshandlung. Laut Medienberichten belasteten sich die 22-jährige Mutter und ihr 26-jähriger Freund gegenseitig.

Am Mittwoch hielt der Familienausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine Schweigeminute ab. Es sei unerträglich, dass schon wieder ein Kind starb, das unter Aufsicht des Jugendamtes stand, sagte der CDU-Politiker Dennis Gladiator. Die Parallelen zu der erst 2013 getöteten Yagmur seien „erschreckend“. Die Dreijährige war ihren Eltern vom Jugendamt zurückgegeben worden, obwohl sie zuvor schon einmal lebensgefährlich verletzt wurde und die Ermittlungen noch liefen.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Yagmur hatte 32 Empfehlungen verfasst. Unter anderem dürften Kinder, die aus Familien genommen werden, so lange nicht zurück in die Familien, „bis eine Prüfung ergeben hat, dass im Haushalt der Eltern derzeit und absehbar keine Gefahr für das Kindeswohl besteht“.

Der kleine Tayler war im August im Alter von neun Monaten mit einem Schlüsselbeinbruch ins Krankenhaus gekommen. Seine Mutter erklärte, die Verletzung sei passiert, als sie ihn beim Trampolinspringen auf dem Arm hielt. Das „Kinderkompetenzzentrum“ des Instituts für Rechtsmedizin an der Uni-Klinik Eppendorf prüfte den Verdacht einer Misshandlung. Doch es kam offenbar zu keinem klaren Ergebnis. Das Jugendamt Altona gab den Jungen sicherheitshalber in eine Bereitschaftspflege, mit dem Einverständnis der Mutter.

Doch im Oktober bekam sie Tayler zurück, unter Aufsicht einer Familienhelferin des Rauhen Hauses, die half, die Wohnung kindersicher zu machen. Diese sah Tayler zuletzt am 11. Dezember und dokumentierte, dass er blaue Flecken hatte. Sie führte dies auf Stürze bei Gehversuchen zurück – und informierte nicht das Jugendamt. Die Rückführung und die Nicht-Meldung der blauen Flecken gelten rückblickend als schwere Fehler.

Im Visier der Opposition steht nun Hamburgs neue Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD), die erst seit Oktober im Amt ist. Allerdings gewinnt Leonhard etwas Zeit. Seit Yagmurs Tod ist es üblich, dass die unabhängige „Jugendhilfeinspektion“ den Fall untersucht. Das dauert ein paar Wochen.

Die Senatorin fand im Ausschuss einen sensiblen Ton. Sie empfinde tiefe Betroffenheit und wolle allen ihr Beileid aussprechen, denen Tayler etwas bedeutet habe. Das schließt die Eltern ebenso mit ein wie beteiligte Sozialarbeiter.

Der Ausschuss tagte nach kurzem Vorgeplänkel nicht öffentlich. Nach taz-Information kristalisiert sich ein weiterer Widerspruch heraus. Laut dem Träger Rauhes Haus war Tayler kein Kinderschutzfall (KWG), deshalb habe keine enge Meldepflicht für Auffälligkeiten wie die Sturzflecken bestanden. Im Computersystem des Jugendamts soll der Junge aber doch als KWG geführt worden sein.

Der CDU-Politiker Philipp Heißner erklärte nach der Sitzung, es gebe „klare Hinweise“ auf behördliches Fehlverhalten. So sei unbegreiflich, warum das Jugendamt Altona der Mutter ihr Kind zurückgab. Es gebe „gravierende Indizien“ dafür, dass wichtige Forderungen des Untersuchungsausschusses Yagmur missachtet wurden und dies „den Tod des Kindes begünstigt“ habe.

Eine Richtlinie, die Rückführungen bei ungeklärten Verletzungen untersagt, gibt es in der Tat nicht. Es kommt häufiger vor, dass die Rechtsmedizin zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt. „Bei unklaren Diagnosen muss man den Fachkräften vor Ort einen Beurteilungsspielraum lassen, welcher Lebensort die besten Chancen für ein Kind birgt“, sagt der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. Trennungen bedeuteten für ein kleines Kind auch „erheblichen seelischen Stress“.

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