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Nach Protesten gegen AbschiebungBivsi Rana darf zurückkommen

Die Abschiebung der Gymnasiastin Bivsi Rana und ihrer Eltern aus Duisburg nach Nepal hatte für Empörung gesorgt. Jetzt nimmt der Fall für sie ein gutes Ende.

Bivsi Rana ist zurück Foto: dpa

Duisburg/Düsseldorf epd | Rund zwei Monate nach der Abschiebung der nepalesischen Familie Rana können die 15-jährige Gymnasiastin Bivsi und ihre Eltern nach Duisburg zurückkehren. Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für die Familie aktuell übermittelt habe, seien diese umgehend durch die Stadt bearbeitet worden, sagte eine Stadtsprecherin am Dienstag. Die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern erfolgt nun über ein „Schüleraustausch-Visum“.

Im Anschluss daran kann die junge Frau, die in Deutschland geboren wurde, einen Folgeantrag für ein Studium oder eine Ausbildung stellen, wie die Stadt erklärte. Somit ist der Weg zurück nach Duisburg für die Familie Rana frei. Die Eltern kommen aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer minderjährigen Tochter.

Oberbürgermeister Sören Link (SPD) begrüßte die Rückkehr der Familie. Viele Menschen hätten sich dafür starkgemacht, „und vor allem das Engagement von Bivsis Mitschülern hat mich sehr beeindruckt“. Er sei erleichtert, dass diese äußerst schwierige Situation gelöst werden konnte.

„Bei aller Freude über diese Einzelfallentscheidung sollten wir uns jedoch klar machen: Bei der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung rechtmäßig“, merkte der Oberbürgermeister kritisch an. Für die Zukunft müsse der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen, Familien wie die Ranas abzuschieben. Dies könne nicht im Sinne des Rechtsstaates sein. Und nicht immer gebe es ein „Happy End“ wie im Falle Bivsi.

Abwägung zwischen „gut“ und „schlecht“ Integrierten?

Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) appellierte an den Bund, für gut integrierte Menschen eine verlässliche Bleibeperspektive zu schaffen. Im Gegenzug müssten Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. Stamp unterstrich die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und betonte, dass die Rückholung des Mädchens und ihrer Eltern ein Einzelfall sei. Dank der guten Zusammenarbeit der Stadt Duisburg, des Auswärtigen Amtes und des Landes Nordrhein-Westfalem habe man eine konstruktive Lösung für die Familie finden können.

Der Fall des Mädchens hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ende Mai war die damals noch 14-Jährige gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich Mitschüler und Vertreter des Duisburger Steinbart-Gymnasiums, Oberbürgermeister Link, das Land NRW und der Petitionsausschuss des Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt.

Das rigide Vorgehen der Behörden, die das Mädchen aus dem Schulunterricht geholt hatten, hing nach Medienberichten möglicherweise auch damit zusammen, dass die Eltern bei der Einreise in die Bundesrepublik vor knapp 20 Jahren falsche Angaben gemacht hatten. Sie handelten nach eigenen Angaben aus Angst vor Verfolgung in Nepal. Ihr Asylantrag war bereits vor 15 Jahren abgelehnt worden, sie gingen mit Klagen dagegen vor. Nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren, lehnte jedoch auch die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen den Asylantrag ab.

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14 Kommentare

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  • Im Klartext: Die Eltern der Schülerin missbrauchen das Asylrecht und die Verfahrenslänge vor den Gerichten, um sich ein faktisches Bleiberecht zu erschleichen.

     

    Es ist aller höchste Zeit, dass differenziert wird zwischen dem Asylrecht für Verfolgte (das grds. keine Integration verlangt) und einem Einstiegsrecht für Wirtschaftsflüchtlinge (geknüpft an hohe Anforderungen an Leistung und Integration).

    • @Markus Mitte:

      Gastfreundlichkeit ist ein hohes Gut. Wir sollten jeden Menschen als Gewinn betrachten. Statt zu schauen, wer legal und wer ohne Rechtsgrundlage hier ist, sollten wir schauen, wie wir die hier lebenden Migranten am besten integrieren können. Für Familien, die offensichtlich ihren Platz gefunden haben, es sollten grundsätzlich ein Bleiberecht geben. Das seit langem, von ALLEN Parteien, bis auf die Union, geforderte Einwanderungsgesetz lässt grüßen.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Ich fordere die Obergrenze!

    Für die Länge von Asyverfahren.

    Schafft es der Staat nicht, diese Verfahren in - sagen wir mal - 3 Jahren zu bearbeiten und abzuschließen, dann sollte der Aufenthalt der betroffenen Menschen automatisch legal werden..

  • Wie wäre es mit einem schöneren Photo von Bivsi? Es gibt deutlich schönere.

  • 3G
    39167 (Profil gelöscht)

    Für die junge Frau und ihre Familie ist das schön.

    Es ist aber auch sehr, sehr ungerecht denjenigen gegenüber, die keine starke Unterstützergemeinschaft hinter sich wissen.

    Das finde ich nicht gerecht.

    Wenn es kein Bleiberecht gibt, dann soll dies für alle gelten.

    Wem Asyl zusteht, der soll es auch erhalten.

    • @39167 (Profil gelöscht):

      Ist Dir das Wort "Human Interest Story" ein Begriff? Einfachstes Handwerkzeug der Polit-Kampagnenarbeit

  • Abschiebungen machen schon Sinn. Aber in diesem Fall eine Familie abzuschieben, die besser integriert ist, als der durchschnittliche Deutsche, ist eine Schandtat. Man sollte ihr vor allem die Möglichkeit geben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten

  • Die Erklärung, die Abschiebung wurde 'nach der aktuellen Rechtslage' vollzogen, gilt immer als Ausrede (um das Wort Todschlagargument' zu vermeiden). Dahinter können sich die Abschieber leicht verstecken. Der OB spricht das Problem wenigstens an: Die bestehenden Aschiebegesetze müssen eben verändert werden, um den Rechtsstaat zu verteidigen. Interessant, dass hier in ähnlichen Fällen immer auf die Einmaligkeit rekuriert wird, aus Angst dass solche 'Fälle' 'Schule machen'. Was ist mit dem Ermessensspielraum?

    • @Thomas Kniep:

      Die Anwendung bestehender Gesetze ist ein Totschlagsargument?

      • @kleyrar:

        "Wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann, sage ich, brich das Gesetz."

        Hat mal vor vielen Jahren ein kluger Mensch gesagt. Thoreau hieß er.

        Ach ja: Die DDR-Mauerschützen haben auch nur bestehende Gesetze angewendet. Ein Herr Adolf Eichmann und der ganze NS-Apparat hat auch nur bestehende Gesetze angewendet.

        • @Da Hias:

          Fun fact: der NS-Apparat hat eben nicht bestehende Gesetze angewendet. Der Rechtsstaat wurde von den Nazis als erstes neben den Gewerkschaften abgeschafft. Aber Dein DDR-NS-Vergleich zeigt gleich, wessen Geistes Kind Du bist: die No-Border-Hopsies sind nur der emotionalisierende Lendenschurz des Neoliberalismus

          • @kleyrar:

            Schön, daß Du weißt, wes Geistes Kind ich bin. Ich werde mir von Dir nicht vorschreiben lassen, was ich vergleichen darf und was nicht. Der NS-Staat hat sein Handeln durch eine Handvoll wohlgedrechselter Gesetze weitestgehend legalisiert. Die Nürnberger Gesetze heißen Nürnberger Gesetze und nicht Nürnberger Abschaffungen. Also geltendes Recht. Der §179 und so manche diverse andere Nettigkeiten, die "wir" von der Nazilegislative und anderen alten Zeiten geerbt haben, war auch weierhin geltendes (und mehr oder weniger fleißig weiter exekutiertes) Recht.

    • @Thomas Kniep:

      Der OB ist kein Problem. Der wird schon im September abgewählt. Es selbst hat den Termin vorzeitig angesetzt. vermutlich ist er amtsmüde.

    • @Thomas Kniep:

      Es ist trotz Vermeidung ein "Totschlagargument".