Nach Neonazi-Randale in Leipzig: Bislang 100 Rechte angeklagt
Fast genau vor zwei Jahren randalierten knapp 200 Neonazis im Leipziger Stadtteil Connewitz. Nun sind 100 Personen angeklagt: weil es so viele sind, jeweils zu zweit.
epd | Pünktlich zum zweiten Jahrestag der Neonazi-Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz ist Anklage gegen 100 Beschuldigte erhoben worden. Wegen der hohen Zahl der Verfahren seien bis auf wenige Ausnahmen jeweils zwei Beschuldigte gemeinsam wegen besonders schwerem Landfriedensbruch angeklagt worden, sagte Staatsanwältin Jana Friedrich. Die Ausschreitungen vom 11. Januar 2016 am Rande einer Demonstration des fremdenfeindlichen „Legida“-Bündnisses hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Insgesamt wurden laut Friedrich 51 Anklagen erhoben, die auf verschiedene Abteilungen des Leipziger Amtsgerichts verteilt wurden. Für die nächsten Wochen sei damit zu rechnen, dass auch die Ermittlungsverfahren gegen die verbliebenen 105 Beschuldigten abgeschlossen würden, erklärte die Staatsanwältin. Weitere elf Fälle seien an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgegeben worden.
In dem linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz hatten vor zwei Jahren mehr als 200 Randalierer gut 20 Geschäfte demoliert, Feuerwerkskörper gezündet und versucht, Barrikaden zu errichten. Dabei wurden fünf Polizisten verletzt, ein Dachstuhl geriet in Flammen.
Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums waren mehrere Dutzend bekannte Rechtsradikale und Hooligans unter den Randalierern. Die meisten davon seien aus Dresden und Leipzig gekommen. Rund ein Fünftel reiste aus anderen Bundesländern an, darunter Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Die Polizei hatte nach den Ausschreitungen 215 Randalierer festgenommen.
Laut Staatsanwältin Friedrich wurden insgesamt 216 Ermittlungsverfahren geführt. Deren Dauer war wiederholt kritisiert worden. Friedrich verwies auf die sehr aufwendige Ermittlungsarbeit. Es sei „Anspruch der Ermittlungsbehörden, für eine möglichst umfassende Aufklärung des Sachverhalts Sorge zu tragen“, sagte sie dem epd. Dafür sei in jedem Einzelfall eine gründliche Prüfung nötig gewesen. Die „bloße Anwesenheit in einem Aufzug, aus dem heraus Straftaten begangen werden“, reiche zur Begründung einer Strafbarkeit nicht aus, betonte die Staatsanwältin.
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