Nach Gutachten zu sexualisierter Gewalt: Benedikt XVI. revidiert Aussage
Der emeritierte Papst räumt ein, in einer heiklen Sitzung nun doch dabei gewesen zu sein. Die falsche Aussage sei nicht aus böser Absicht geschehen.
Das vergangene Woche vorgestellte Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Bistum München und Freising hatte auch den emeritierten Papst Benedikt XVI. belastet. Er hatte gegenüber der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl, die das unabhängige Gutachten erstellte, angegeben, dass er in einer heiklen Sitzung nicht anwesend war.
In der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 wurde über den Verbleib eines Priesters im Bistum München entschieden, der bereits der sexualisierten Gewalt an Minderjährigen beschuldigt war. Später arbeitete er jahrelang weiter als Pfarrer und tat mehreren Menschen sexualisierte Gewalt an. Jetzt hat Benedikt XVI. seine Aussage revidiert. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Sitzung teilgenommen. Das teilte sein Privatsekretär Georg Gänswein mit.
Die falsche Aussage Benedikts sei nicht aus böser Absicht geschehen, sondern sei die Folge eines „Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme“ gewesen, gab Gänswein an. Benedikt XVI. bitte für diesen Fehler um Entschuldigung. In der Sitzung habe man aber nicht über den seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters gesprochen, sondern nur seiner Bitte entsprochen, ihm in München eine therapeutische Behandlung zu ermöglichen.
In dem Gutachten zum Bistum München und Freising hatten die Anwälte und Anwältinnen Hinweise auf auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt und 235 Täter zwischen 1945 und 2019 im Erzbistum gefunden. Gänswein sagte, dass Benedikt das Gutachten derzeit aufmerksam lese und ihn die Ausführungen mit „Scham und Schmerz erfüllen.“ Auch wenn er um eine zügige Lektüre bemüht sei, bitte er sehr um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht unter anderem angesichts seines Alters und seiner Gesundheit noch Zeit benötige.
In seiner vorherigen Stellungnahme hatte Benedikt seine Verantwortung „strikt“ abgestritten, die Gutachter*innen hatten das als wenig glaubwürdig eingeschätzt. Dem ehemaligen Papst warf das Gutachten vor, in zwei Fällen kirchenrechtlich nichts unternommen zu haben, obwohl den betreffenden Klerikern mehrere begangene und auch von staatlichen Gerichten attestierte Missbrauchstaten vorgeworfen wurden. Ein Interesse an den Missbrauchsopfern sei bei Benedikt „nicht erkennbar“ gewesen, sagten die Gutachter*innen. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens waren Forderungen nach mehr unabhängiger Kontrolle der katholischen Kirche laut geworden. (mit epd)
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