Sexualisierte Gewalt in der Kirche: Forderungen nach mehr Kontrolle

Ein Gutachten zu sexuellem Missbrauch gibt Anlass zu scharfer Kritik an der katholischen Kirche. Viele fordern nun, die Politik solle sich einmischen.

Kardinal Marx am Mikrofon

Kardinal Reinhard Marx gibt nach der Vorstellung des Gutachtens ein Pressestatement Foto: Sven Hoppe/dpa

MÜNCHEN dpa | Nach der Veröffentlichung eines aufsehenerregenden Gutachtens zu Fällen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Erzbistum München und Freising werden Forderungen nach mehr Kontrolle der katholischen Kirche laut.

„Nachdem das eine Never-Ending-Story zu sein scheint, sollte der Staat alle Kindertagesstätten und Schulen unter Beobachtung stellen, bei denen es eine Trägerschaft der katholischen Kirche gibt, oder sogar über einen Entzug der Trägerschaft nachdenken“, forderte der Strafrechtsprofessor Holm Putzke. „Die Kirchen müssen von Gesetzes wegen genauso behandelt werden wie jede andere Vereinigung, in der Verbrechen gängige Praxis sind. Für irgendeine besondere Rücksichtnahme, man kann es auch als „Beißhemmung“ bezeichnen, besteht überhaupt kein Anlass“, sagte Putzke.

Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderten mehr politische Einflussnahme. „Ich glaube nicht mehr, dass die Kirche allein die Aufarbeitung schafft“, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Freitag im Inforadio des rbb und brachte „einen Ausschuss im Parlament“ ins Spiel.

„Die Politik ist, wenn es um Aufarbeitung und Missbrauch im kirchlichen Bereich geht, bisher zu zurückhaltend gewesen“, kritisierte Rörig im rbb. Der 2016 auf der Bundesebene eingerichteten Aufarbeitungskommission müssten „auch tatsächlich Kontroll-, Beratungs- und vielleicht auch Untersuchungsrechte eingeräumt werden“, forderte er.

Staatsanwaltschaft prüft 42 Fälle

Der Sprecher der Opferinitiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, regte an, die Rolle der Justiz in einer Studie näher zu beleuchten. Er werde das in der Aufarbeitungskommission vorschlagen. Es sei zum Beispiel auffällig, dass Staatsanwaltschaften bisher noch nie eine Durchsuchung etwa in einer Bistumsverwaltung vorgenommen hätten, sagte Katsch am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Selbst wenn der Verdacht einer Mittäterschaft im Raum gestanden habe, sei dies unterblieben. Man könne vermuten, dass die Kirche jahrzehntelang von einem grundsätzlichen Wohlwollen katholischer Richter und Staatsanwälte profitiert habe.

Das neue Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising hatte am Donnerstag international Aufsehen erregt. Die Justiz prüft nun, ob die Ergebnisse auch strafrechtlich relevant sind. Die Staatsanwaltschaft München I untersuche derzeit 42 Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger, bestätigte die Sprecherin der Behörde, Anne Leiding, der dpa.

Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), die das Gutachten im Auftrag des Bistums verfasst hat, habe der Staatsanwaltschaft im August 2021 „41 Fälle zur Verfügung gestellt“, sagte Leiding – und einen weiteren Fall im November 2021. „Sie betreffen ausschließlich noch lebende kirchliche Verantwortungsträger und wurden stark anonymisiert übermittelt“, sagte Leiding. „Welche strafrechtlichen Normen verletzt wurden, ist noch Gegenstand der Prüfung.“

Das vom Erzbistum München und Freising selbst in Auftrag gegebene WSW-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Fälle von sexuellem Missbrauch in der Diözese über Jahrzehnte nicht angemessen behandelt wurden und wirft den ehemaligen Erzbischöfen Friedrich Wetter und Joseph Ratzinger, dem heute emeritierten Papst Benedikt XVI., konkret und persönlich Fehlverhalten in mehreren Fällen vor.

Auch dem aktuellen Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, wird formales Fehlverhalten in zwei Fällen vorgeworfen. Von mindestens 497 Opfern und 235 mutmaßlichen Tätern sprechen die Gutachter, gehen aber von einem deutlich größeren Dunkelfeld aus.

Strafrechtler Putzke warf der Justiz vor, lange weggeschaut zu haben: „Den Strafverfolgungsbehörden ist der Vorwurf zu machen, kriminelles Verhalten in der katholischen Kirche anders zu behandeln als zum Beispiel Kriminalität in Wirtschaftsunternehmen oder in Schulen und Internaten“, sagte Putzke. „Jede Schonung ist gesetzeswidrig und lässt sich wohl vor allem erklären durch eine Scheu vor einer längst ins Gegenteil verkehrten Heiligkeit der Kirche.“

Putzke hatte nach der Veröffentlichung der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegebenen sogenannten MHG-Studie im Jahr 2018 gemeinsam mit einigen Kollegen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Damit stieß er damals staatsanwaltliche Ermittlungen zu den Missbrauchsfällen an, die allerdings beinahe alle eingestellt wurden.

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