Nach Gewalttat im Oberlinhaus: Kündigung der Täterin bestätigt
Die wegen vierfachen Mordes verurteilte Pflegerin hatte verlangt, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Die Klage wurde abgewiesen.
Kurz vor Weihnachten verurteilte das Potsdamer Landgericht die Pflegerin Ines R., weil sie im April 2021 vier Menschen mit Behinderung in einer Einrichtung des Oberlinhauses getötet hatte. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, außerdem kam die 52-Jährige in eine psychiatrische Klinik. Doch das Ende des Strafprozesses bedeutete noch nicht das Ende von Gerichtsprozessen im Zusammenhang mit der Gewalttat. Am Dienstag wies das Arbeitsgericht Potsdam eine Kündigungsschutzklage von Ines R. ab, die diese bereits im Juni 2021 gestellt hatte.
Ines R. hatte in Absprache mit ihrem Anwalt Henry Timm, der sie auch im Mordprozess vertrat, aufgrund der außerordentlichen Kündigung nach der Tat verlangt, dass das Oberlinhaus ihr eine Abfindung in Höhe von 44.000 Euro zahlen sollte und der Arbeitsvertrag zum 30. November 2021 aufgelöst wird. Also erst rund sieben Monate nach dem vierfachen Mord und versuchten Mord an den Bewohner*innen.
In den Wochen vor dem Schuldspruch des Landgerichts war sogar die Rede von Euro 81.600 Euro Abfindung sowie eine Lohnfortzahlung bis Ende 2021 gewesen. Das Oberlinhaus lehnte die Forderung ab. Rechtsanwalt Timm begründete die Forderung nach einer Abfindungszahlung vor Gericht damit, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber der Pflegerin verletzt habe.
Die Richterin Birgit Fohrmann wies die Klage und die Schadensersatzforderungen ab, da ein „Kündigungsgrund wohl unzweifelhaft gegeben“ sei. Prekäre Arbeitsbedingungen seien kein Grund für Mord. Die verurteilte Pflegerin muss demnach die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Trauerarbeit geht weiter
Im März entscheidet das Arbeitsgericht Potsdam außerdem über die Kündigung der ehemaligen Heimleitung des Thusnelda-von-Saldern Hauses, des Gebäudes des Oberlinhauses, in dem die Gewalttat passierte. Die ehemalige Hausleiterin Heike J. wehrt sich juristisch gegen die fristlose Kündigung, die ihr im Dezember zuging. Im Mordprozess gegen die Pflegerin Ines R. waren auch Vorwürfe gegen die Heimleiterin durch ehemalige Mitarbeiter*innen geäußert worden.
Die Bewohner*innen des Thusnelda-von-Saldern Hauses und auch die Mitarbeiter*innen des Oberlinhauses haben den Mordprozess und die Einzelheiten, die dadurch bekannt wurden, als aufreibend beschrieben. Viele Presseanfragen erreichten das Haus, außerdem gab es in den Verhandlungstagen starke Vorwürfe zu den Zuständen in der Einrichtung. Besonders den Vorwurf über fehlendes Personal wies die Einrichtung zurück.
Am 28. April 2022, ein Jahr nach der Gewalttat, will das Oberlinhaus gemeinsam mit Angehörigen der getöteten Menschen und mit Bewohner*innen des Hauses im Rahmen einer Trauerfeier einen dauerhaften Gedenkort auf dem Oberlinhausgelände einrichten. Außerdem kündigte das diakonische Unternehmen an, eine Kommission aus Expert*innen einzusetzen, um die in dem Strafprozess thematisierten Probleme in der Pflege von Menschen mit Behinderung zu untersuchen.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert