Mutmaßliche Vergewaltigung in Jugendklub: Neuköllns Jugendstadträtin weist Vertuschungsvorwürfe zurück
Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Jugendklub äußert sich die Stadträtin. Man habe nicht die Täter, sondern die Betroffene schützen wollen.
Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Jugendklub in Gropiusstadt weist Neuköllns Jugendstadträtin Sarah Nagel Anschuldigungen zurück, die Tat sei verheimlicht worden. „Es gab keinerlei Versuch, die Vorwürfe zu vertuschen“, erklärte die Linken-Politikerin am Montag in einem Statement.
„Die Mitarbeitenden der Einrichtung sowie die zuständigen Mitarbeitenden im Jugendamt haben mehrfach über die Vorfälle in der Einrichtung und den richtigen Umgang damit gesprochen“, sagte Nagel. Dabei seien auch die Kinderschutzkoordination des Bezirksamtes sowie Einrichtungen zur Beratung im Umgang mit sexueller Gewalt einbezogen worden.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass es im kommunalen Neuköllner Jugendzentrum in der Wutzkyallee offenbar mehrfach sexuelle Übergriffe gegeben hat. Unter anderem soll eine 16-Jährige bereits im November vergewaltigt worden sein. Obwohl die Vorfälle dem Jugendklub und dem Jugendamt bekannt waren, hatten sie die Polizei zunächst nicht informiert.
Sarah Nagel, Jugendstadträtin
Erst als sich die betroffene Schülerin einer Polizistin anvertraute und ihr Vater gleichzeitig Anzeige gegen den mutmaßlichen Täter sowie die Verantwortlichen in der Einrichtung und den Behörden erstattete, erfuhr die Polizei offenbar von dem Fall. Inzwischen wird gegen acht Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren ermittelt.
Vorwurf des Täterschutzes
Seitdem steht das Neuköllner Jugendamt in der Kritik. Die Bild-Zeitung behauptet, der Fall sei absichtlich vertuscht worden, um die mutmaßlichen Täter – muslimische Jugendliche – zu schützen. Auch der Tagesspiegel schreibt, eine „interne Sprachregelung“ habe besagt, „dass die jungen arabischstämmigen Verdächtigen sonst stigmatisiert würden“.
Auf Nachfrage der taz widerspricht Stadträtin Nagel vehement: „Aus den mir bisher bekannten Dokumenten geht nicht hervor, dass es eine solche Sprachregelung gegeben hat.“ Der Hintergrund der Täter habe zu keinem Zeitpunkt eine Rolle für den Umgang mit den Vorfällen gespielt. Vielmehr habe das Jugendamt entschieden, nur dann eine Strafanzeige zu erstatten, wenn die Betroffene damit einverstanden sei.
„Dies entspricht einer üblichen Vorgehensweise im Umgang mit Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen, sofern keine akute Gefahr besteht“, erklärte Nagel. Die Betroffene sei zudem „im gegenseitigen Einverständnis“ von einem Träger der Mädchenarbeit betreut worden, der ihr Vertrauen habe.
Nichts ohne die Betroffenen entscheiden
Mehrere Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt betonten am Montag gegenüber der taz, nach entsprechenden Vorfällen sei wichtig, dass nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person passiere. Das betreffe auch die Strafanzeige, sagte etwa eine Beraterin von der Fachstelle „Lara“, die anonym bleiben möchte.
„Sexualisierte Gewalt bedeutet einen enormen Kontroll- und Machtverlust für die Betroffenen“, berichtete die Beraterin. Deshalb gehe es danach darum, „das Sicherheitsempfinden der betroffenen Person wiederherzustellen und wieder eigene Handlungsmacht zu spüren“. Das Justizsystem sei nicht traumasensibel gestaltet. Die Menschen sollten informiert und „ohne Druck von außen“ entscheiden dürfen, ob sie Anzeige erstatten.
Doch selbst wenn diese Überlegungen zum Opferschutz hinter dem langen Stillhalten des Neuköllner Jugendamts stehen – dass Sarah Nagel nach eigenen Angaben erst am 2. März von den Vorfällen im Jugendklub erfahren hat, wirft Fragen auf. Das Amt soll bereits am 28. Januar unterrichtet worden sein.
„Ich hätte früher davon erfahren müssen“, räumt Nagel am Montag gegenüber der taz ein. Gleichzeitig kündigte sie an, die Vorfälle und den Umgang damit „sowohl transparent aufzuarbeiten als auch Konsequenzen daraus zu ziehen“. Der Jugendklub bleibe zunächst geschlossen. Man wolle nun unter anderem klären, ob die Rahmenbedingungen für den institutionellen Kinderschutz in der Einrichtung ausreichend waren.
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