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Mutmaßliche Polizeigewalt in KölnStaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Pedro C.

Nach einem Polizeieinsatz fällt Pedro C. ins Koma. Erst sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht für ein Verfahren – nun ermittelt sie doch.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen eines Polizeieinsatzes ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte und eine Notärztin eingeleitet. Am Ende des Einsatzes am 8. April dieses Jahres lag der 30-jährige Pedro C. ins Koma; heute leidet der Erzieher unter irreparablen Hirnschäden. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft keine Hinweise für ein übermäßiges Vorgehen der Einsatzkräfte gesehen.

Der Venezolaner Pedro C. hat mit psychischen Problemen zu kämpfen. Anfang April befand er sich durch den Tod eines nahen Menschen in einer Ausnahmesituation. Seine Freun­d*in­nen riefen deswegen eine Notärztin. Diese kam, wollte C. in eine Klinik einliefern lassen, woraufhin sich C. in seiner Wohnung einsperrte. Die Notärztin rief die Polizei. 90 Minuten nach deren Ankunft musste C. reanimiert werden.

In der Folge hatte die Polizei Bonn ermittelt, ob es einen Anfangsverdacht für übermäßige Polizeigewalt gibt. Doch wie die Staatsanwaltschaft Köln, der die Pressehoheit in diesem Fall obliegt, im Mai mitteilte, hätten die vorliegenden Beweismittel zunächst keinen Anlass für einen solchen Verdacht ergeben. Zu diesen Beweismitteln zählten allen voran die Bodycam-Aufnahmen der Beamt*innen.

Dieses Vorgehen hatte bei Ex­per­t*in­nen für Unverständnis gesorgt. Zum einen deutete einiges auf eine übermäßige Fixierung C.s hin. So wurden ihm Spuckmasken aufgesetzt (Hauben, die umstehende vor ansteckenden Krankheiten schützen sollen) und starke Beruhigungsmittel verabreicht. Zum anderen sorgte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für Kritik, es lägen keine Anzeichen für ein unverhältnismäßiges Vorgehen vor. Der Polizeiforscher Thomas Feltes beschrieb das als „voreilig“.

Anwalt sieht rassistische Motive

Auch C.s Anwalt, Simón Barrera González, hatte das Vorgehen der Be­am­t*in­nen kritisiert. Er sah zudem rassistische Motive sowie eine Stigmatisierung C.s aufgrund seiner HIV-Diagnose – obwohl er dank Medikamenten kaum ansteckend ist. Barrera González’ Vorwurf: Polizeigewalt.

Bestärkt wurde dieser Vorwurf im Juli, als der Anwalt nach wochenlangem Drängen die Bodycam-Aufnahmen einsehen konnte. Dort sei nicht nur die unverhältnismäßige physische Gewalt der Be­am­t*in­nen sichtbar, sagte Barrera González der taz. Darüber hinaus hätte er auch Beleidigungen gegenüber C. hören können. Schon diese Beweislage hätte aus Sicht des Anwalts einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt.

Wenige Tage später bekam der Anwalt C.s Telefon, das bis dahin von der Polizei beschlagnahmt war. Darauf fanden er und einige Freun­d*in­nen von C. ein Video, das er aufgenommen hatte, kurz bevor die Be­am­t*in­nen und die Notärztin die Wohnung betraten. Dort ist zu sehen, dass C. zwar nervös wirkte, aber keinesfalls aggressiv oder als eine Gefahr für andere. Nachdem C. selbst die Tür geöffnet hatte, wurde er von einem Polizisten zu Boden gebracht.

Dieses Beweismittel ist nun Anlass für die Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. So bestehe „im Hinblick auf einen Polizeibeamten sowie eine Polizeibeamtin der Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt, da das auf dem Video nachvollziehbare Geschehen Anlass zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gibt“, heißt es. Auch gegen die Notärztin wird ermittelt. Hier gehe es vor allem um das C. verabreichte Beruhigungsmittel.

Für C.s Anwalt Barrera González ist dieser Schritt der Staatsanwaltschaft ein „Etappensieg“. Gleichzeitig stelle er nur den Anfang eines langwierigen Prozesses dar – und darüber hinaus ohnehin bloß das Mindeste, einen Schritt, der schon vor Monaten hätte gegangen werden müssen.

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