Milliardenstrafe bleibt: Google scheitert vor EU-Gericht
Nach Bloatware-Skandal: Nur ganz leicht haben Richter:innen das Bußgeld gesenkt, das die EU-Kommission an Google verhängt hatte.
Das Gericht kürzte das damals beschlossene Rekord-Bußgeld aber von 4,3 Milliarden Euro auf rund 4,1 Milliarden Euro, wie das Gericht mitteilte. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann gegen das Urteil vom Mittwoch Einspruch eingelegt werden.
Google habe etwa Smartphone-Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android gemacht: Der Digitalkonzern hatte verlangt, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren, obwohl sie für den Betrieb des Geräts nicht nötig wären, hatte die EU-Kommission 2018 festgestellt.
„Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen“, begründete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung damals. Google hatte umgehend angekündigt, die Strafe anfechten zu wollen.
Nicht die erste Strafe für Google
Google liegt bei einer Reihe von Themen mit den EU-Wettbewerbshütern im Clinch. Erst 2021 hatte ein Luxemburger EU-Gericht eine Milliardenstrafe der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen den US-Technologiekonzern bestätigt. Diese waren in diesem Fall zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen seinem eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe.
Auch das Bundeskartellamt hat den US-Konzern neben anderen Internet-Riesen im Visier. Der Wettbewerb im Zukunftsfeld Digitalwirtschaft müsse in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission geschützt werden, hatte Kartellamtschef Andreas Mundt immer wieder betont. Auch Vestager will den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft schützen.
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