Migrationsabkommen mit Tunesien: Sicherer Herkunftsstaat mit „regelmäßigen Verhaftungen“
Deutschland kooperiert mit Tunesien zur Migrationsabwehr. Dabei gesteht die Regierung ein, von Menschenrechtsverstößen zu wissen. Zumindest im Grundsatz.
Die schwarz-rote Koalition will Tunesien als sicheren Herkunftsstaat einstufen, so dass sie Asylbewerber*innen von dort leichter abweisen kann. Das EU-Parlament hat das nordafrikanische Land schon im Februar auf eine entsprechende Liste gesetzt. Und bereits seit 2023 gibt es zwischen der Europäischen Union und Tunesien ein Abkommen zur Abwehr von Migrant*innen; auch Deutschland fördert zu diesem Zweck tunesische Sicherheitsbehörden.
Dabei ist die Menschenrechtssituation in dem Land kritisch, wie sogar die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion eingesteht. Der seit 2015 in Tunesien geltende Ausnahmezustand gestatte den Sicherheitsbehörden „weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit und dadurch mittelbar in weitere Grundrechte“, heißt es darin.
Es komme „regelmäßig zu Fällen und Verhaftungen und Verfahren“ gegen Oppositionelle, Journalist*innen und NGO-Vertreter*innen. Die Zivilgesellschaft unterliege „zunehmend Einschränkungen und Kontrollen“ bis hin zu Verurteilungen. Nach dem Arabischen Frühling habe sie sich zwar ab 2011 zunächst „im Grundsatz frei betätigen“ können. Doch „de facto ist diese Handlungsfreiheit seit 2022 immer stärker unter Druck geraten, bis hin zur vorübergehenden Suspendierung von Organisationen“, schreibt das Auswärtige Amt in seiner Antwort, die der taz vorliegt.
Wortkarg gibt sich die Regierung dagegen zum Umgang der tunesischen Behörden mit Migrant*innen, der von UN und Menschenrechtsorganisationen als verheerend beschrieben wird. Zu Berichten über kollektive Abschiebungen und Pushbacks an der Grenze zu Algerien und Libyen lägen ihr „keine gesicherten Erkenntnisse vor“. Gleiches gelte für die Ausschiffung von geretteten Schiffbrüchigen und mutmaßlichen Übergriffen durch Sicherheitskräfte.
Das Außenministerium beteuert allerdings, das Thema gegenüber der tunesischen Seite zumindest zu erwähnen: „In ihren Gesprächen mit der tunesischen Regierung unterstreicht die Bundesregierung regelmäßig nachdrücklich die Einhaltung menschenrechtlicher Standards.“
Claudia Roth findet es „falsch und gefährlich“
Die Grünen-Abgeordnete Claudia Roth kritisiert die Haltung der Bundesregierung. „Sie beschreibt in ihrer Antwort selbst, wie stark Tunesien unter Präsident Saied autoritär abdriftet“, sagte Roth der taz. „Umso unverständlicher ist, dass sie bei den schwersten Vorwürfen im Migrationsbereich immer wieder ausweicht und behauptet, es gebe ‚keine gesicherten Erkenntnisse‘ zu Pushbacks, Gewalt und den sogenannten Desert Dumps.“ Wer mit tunesischen Behörden eng zu Migration und Grenzmanagement kooperiere, dürfe sich nicht in „vermeintliche Unwissenheit“ flüchten.
Tunesische Menschenrechtsorganisationen hätten die Lage „längst sehr detailliert“ dokumentiert. Schritte zur Einstufung Tunesiens als sicheren Herkunftsstaat seien vor diesem Hintergrund „falsch und menschlich gefährlich“. Wer Repression benenne, könne nicht gleichzeitig so tun, als sei das Land grundsätzlich sicher.
Zu Ampel-Zeiten hatte sich die grüne Außenministerin Annalena Baerbock ebenfalls dagegen ausgesprochen, Tunesien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Auf eine Anfrage der Linken-Fraktion antwortete das Auswärtige Amt aber auch schon damals zu Berichten über „Wüstendeportationen“: „Der Bundesregierung liegen keine über Medienberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Das Erkenntnisinteresse ist seitdem offenkundig nicht gewachsen.
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