„Mietenscan“ des Berliner Senats : Vermietern eine Ansage machen
Die Auswertung von Wohnungsinseraten zeigt: Gesetzesverstöße sind systematisch. Wann aber geht der Staat auch verbal in die Offensive?
Foto: dpa
E s seien nur einzelne „schwarze Schafe“ unter den Vermieter:innen, die die geltenden Mietengesetze missachten, so sagt es Berlins Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) immer wieder. Nun belehrt ihn seine eigene Maßnahme eines Besseren. Im Juni führte seine Senatsverwaltung erstmals einen „Mietenscan“ durch, bei dem sie in einem automatisierten Verfahren Berliner Wohnungsinserate auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse kontrollierte.
Und siehe da: Von 4.539 überprüften Anzeigen besteht bei 2.102 der Verdacht auf überhöhte Mieten. In fast der Hälfte dieser Fälle liegt die geforderte Miete gar mehr als 50 Prozent über der erlaubten Grenze und bewegt sich damit im Bereich des strafbaren Mietwuchers. Der Rechtsbruch ist kein Randphänomen, sondern hat System. Die Linke hat dafür richtigerweise den Begriff der „Mietenmafia“ geprägt.
Klare Worte von Gaebler sind dagegen Fehlanzeige. Zitieren lässt er sich mit dem Satz: „Es geht um Gerechtigkeit für die Mieterinnen und Mieter, aber auch für rechtstreue Vermietende, wenn wir Verstöße gegen die Mietpreisbremse in den Fokus nehmen.“ Da sind sie also wieder, die guten Vermieter:innen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass vor allem städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften rechtstreu handeln. Private Vermieter:innen, die keine kriminelle Abzocke betreiben, sind die Ausnahmen.
Die Mietpreisprüfstelle schickt nun allen Vermieter:innen mit überzogenen Mietforderungen Schreiben mit einem Hinweis, dass sie möglicherweise gegen das Recht verstoßen, und einer Aufforderung nach Anpassung ihrer Angebote. Dazu erhalten die Vermieter:innen „Informationen zum Mietrecht und dem Berliner Mietspiegel“, wie die Senatsverwaltung mitteilte. Als ob Wohnungsunternehmen nicht das einzig relevante Gesetz, das die Miethöhe bei Wiedervermietungen regelt, kennen würden.
Die kollektive Unschuldsvermutung, die der Staat hier vor sich herträgt, ist an anderer Stelle ins Gegenteil verkehrt, etwa wenn die wenigen Sozialbetrüger zum systematischen Problem hochgelogen werden. Man stelle sich nur einmal vor, es würde tatsächlich die Mehrheit der Bürgergeldempfänger:innen den Staat bescheißen: Kein Politiker spräche von einzelnen „schwarzen Schafen“, denen man nur einmal eine Ausgabe des Sozialgesetzbuches schicken müsste.
Richtige Intervention
Doch jenseits der verbalen Zurückhaltung ist das Vorgehen des Senats nicht zu beanstanden. Im Gegenteil: Das Vorgehen aus Eigeninitiative, noch dazu mit automatisierter Datenanalyse, stellt geradezu einen Paradigmenwechsel dar. Statt wie bisher lediglich darauf zu verweisen, dass Mieter:innen selbst gegen überhöhte Forderungen ihrer Vermieter:innen vorgehen müssen, geht die Politik erstmals in die Offensive.
Die Mittel dabei sind freilich beschränkt: Eine Sanktionierung überteuerter Angebote ist gesetzlich nicht vorgesehen, die Absenkung überhöhter Mieten bleibt weiterhin die Aufgabe von Mietenden. Und dennoch bedeutet das Vorgehen eine Abschreckung für mafiöse Vermieter:innen und stärkt Mieter:innen den Rücken. Doch es sollte nicht dabei bleiben. Der „Mietenscan“ kann nur ein Anfang sein, wieder rechtsstaatliche Verhältnisse auf dem Mietenmarkt herzustellen.
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