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Mietenmelder in BremenEine akzeptable Miete ist möglich

Bremen führt einen Mietenmelder ein, um zu hohen Mieten zu begegnen. Doch die Aufgaben der Dienststelle sind unklar und kaum Personal ist eingeplant.

Sanierung kann eine Ausnahme von der Mietpreisbremse begründen: Altbremer Häuser sind beliebt und deshalb oft überteuert Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Bremen führt einen Mietenmelder ein. Das hat die Bürgerschaft in der vergangenen Woche mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition beschlossen. Die Stelle soll dafür sorgen, dass die Stadt überhöhte Mieten sanktionieren kann.

Denn wie hoch eine Miete sein darf, ist nicht so sehr dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage unterworfen, wie es beim Blick auf Wohnungsportale wirkt. Oder müsste es jedenfalls nicht sein.

Die Grundidee stammt von der Bundestagsfraktion Die Linke. Die hatte im vergangenen Bundestagswahlkampf die Mietwucher-App für 35 deutsche Städte gestartet, in der man seine eigene Miete mit Vergleichsmieten prüfen lassen kann. Bis Ende Januar haben etwa 250.000 Menschen davon Gebrauch gemacht. Bei zwei Dritteln davon stellte sich heraus, dass die Miete überhöht ist; bei jedem Dritten sogar um 50 Prozent oder mehr. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat: Mietwucher.

Das Versprechen der Linken: Falls die Miete zu hoch ist, kann man direkt über die App eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt schicken. Das könne ein Bußgeld verhängen, die Miete werde sinken. Von den rund 160.000 Betroffenen haben nur 8.500 ihre Daten an die Ämter weiterleiten lassen. Und in noch viel weniger Fällen ist tatsächlich etwas passiert.

Hamburg: über 1.300 Meldungen, null Aktivität

In Hamburg hatte der rot-grüne Senat die Linken-Idee im Bürgerschaftswahlkampf hektisch kopiert. Vor einem Jahr hat die Stadt dann eine entsprechende Stelle eingerichtet und einen eigenen „Mietenmelder“ aufgesetzt. Aktivitäten gab es seitdem allerdings praktisch keine. Meldungen gingen zwar sowohl über die Mietwucher-App (969) ein als auch über den Mietenmelder (364). Doch die Wohnraumschutz-Dienststellen waren überlastet. Faktisch wurden deshalb bis Mitte Januar 2026 keine Meldungen der Mietpreisüberhöhung bearbeitet. Auch Hannover hat noch keinen der 250 gemeldeten Fälle bearbeitet.

Dabei ist die Rechtslage klar: Die Kappungsgrenze soll gegen überzogene Erhöhungen im laufenden Mietvertrag helfen. Für Bremen gilt aktuell, dass die Miete im Laufe von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen darf. Bei Neuvermietungen soll die Mietpreisbremse helfen, die Preise im Rahmen zu halten: Maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten dürfen Wohnungen angeboten werden. Neubauten sind davon ebenso ausgenommen wie frisch sanierte oder möblierte Wohnungen. Beide Ausnahmen werden rege genutzt. Aber auch ohne Ausnahmeregeln weichen viele Ver­mie­te­r:in­nen von der Mietpreisbremse ab.

Bremen war bis vor zwei Jahren die größte deutsche Stadt ohne Mietspiegel. Seit 2024 gibt es nun einen. Jeder kann auf der Seite der Bremer Aufbau-Bank nun ganz einfach selbst prüfen, ob die eigene Miete – oder eine Angebotsmiete auf Immobilienportalen – der Mietpreisbremse entspricht.

Seitdem beobachtet der Bremer Mieterschutzbund „vermehrt Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung“, wobei „zahlreiche Fälle erfolgreich beschieden werden konnten“. Man geht aber davon aus, dass ein sehr großer Teil weiterhin nicht beanstandet wird.

Was genau die Stelle in Bremen tun soll, ist noch nicht recht klar. Eine einzige Person soll so bald wie möglich eingestellt werden und dann selbst ein Konzept und Abläufe entwickeln.

Dass viele neu angebotene Wohnungen weit mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen, zeigt sich nicht nur bei kleinen Stichproben aus den Portalen. Laut einem Gutachten, das das Bochumer InWIS in jenem Jahr im Auftrag der Stadt zur Erstellung des Mietspiegels verfasst hat, liegen die Bestandsmieten bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Die Arbeitnehmerkammer hatte in einem Gutachten für das erste Halbjahr 2024 erfasst, dass dem gegenüber aktuelle Angebotsmieten in der Stadt Bremen zuletzt im Mittel bei 10,34 pro Quadratmeter lagen.

Auf die ganze Stadt bezogen klafft zwischen Bestands- und Angebotsmieten also eine Lücke von nicht nur 10, sondern rund 40 Prozent. Allein mit Neubauten, Sanierungen und möblierten Wohnungen lässt sich diese Differenz nicht wegerklären.

Hier will die Stadt mit ihrem Mietenmelder ansetzen. Was genau die Stelle alles tun soll, ist noch nicht recht klar. Eine einzige Person soll so bald wie möglich eingestellt werden und dann selbst ein Konzept und Abläufe entwickeln.

Orientieren will man sich an Frankfurt. Dort hat die Stelle beim Amt für Wohnungswesen zwischen 2020 und 2022 400.000 Euro zu viel gezahlte Miete zurückerstritten. Seit einem Jahr gibt es zusätzlich den Mietenmonitor, bei dem Vermietende auf Immobilienportalen vorsorglich angeschrieben werden – schon bevor überteuerte Mietverträge abgeschlossen werden.

Bremens Linke, die den Antrag eingebracht hat, hofft, dass die neue Stelle auch Bußgelder verhängen wird – und besonders krasse Fälle an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht beides vor: Schon bei Mieten zwischen 20 und 50 Prozent über dem Mietspiegel können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Allerdings bisher eher theoretisch: „Es gibt niemanden, der Bußgelder verhängt“, so Sofia Leonidakis, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Keine Bußgelder, keine Strafverfolgung

Für die Strafverfolgung bei Mieten, die um mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegen, gilt das gleiche: „In Bremen gab es bisher noch kein einziges Verfahren wegen Mietwucher, obwohl wir uns sicher sind, dass es solche illegal überhöhten Mieten gibt“, sagt Leonidakis. Vermieter, die Gesetze brechen, hätten also nichts zu befürchten, schlimmstenfalls müssten sie zu Unrecht geforderte Mieten zurückzahlen. „Wir müssen Wohnheuschrecken auch disziplinieren, schon aus Fairness gegenüber korrekten Vermietern.“

Das Problem: Das Gesetz wurde von Gerichten bisher eng ausgelegt. Um Bußgelder zu verhängen, müssen Mieter gerichtsfest nachweisen, dass sie in einer Notlage waren, als sie den Mietvertrag unterzeichnet haben. Das ist möglich – in Berlin hat ein Gericht vor Kurzem erstmals ein Urteil verhängt –, aber es ist umständlich.

Trotzdem: Frankfurt verhängt auch Bußgelder; das sei schließlich staatlicher Auftrag. Mit etwa vier Vollzeitstellen in der Mietpreisprüfstelle übernimmt die Stadt das gesamte Verfahren, „vom Eingang des Hinweises bis zum Erlass des Bußgeldbescheides und der Behördenvertretung vor Gericht“. 250 Fälle im Jahr würden bearbeitet – obwohl „um die 50 Prozent der Mietverhältnisse gegen die Mietpreisbremse“ verstießen.

Der Bremer Mieterschutzbund bezweifelt deshalb „Effizienz und Wirkung“ einer Mietmeldestelle als „Sammelbecken für Anzeigen“. Der Mieterverein Bremen ist etwas optimistischer: Viele Mie­te­r*in­nen scheuten die Mietsenkung – „aus Sorge vor Konflikten mit dem Vermietenden“. Als neutrale Instanz könne eine „behördliche Meldestelle hier eine wichtige Lücke schließen“.

Noch an anderer Stelle könnte der Mietenmelder Wirkung entfalten: Viele überteuerte Mieten tragen die Jobcenter. Mietende haben dann persönlich nichts davon, die Miete zu senken. Jobcenter wenden sich nicht an eine Mieterberatung – sie könnten aber sehr wohl dazu angehalten werden, Verdachtsfälle in Zukunft an die Mietmeldestelle weiterzuleiten, die dann eine Mietsenkung durchsetzen könnte. „Das schützt dann auch den öffentlichen Haushalt“, so Bausenatorin Özlem Ünsal (SPD) vergangene Woche in der Bürgerschaftsdebatte.

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