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Messerattacke in DresdenGericht verhängt Höchststrafe

Ein 21-Jähriger griff in Dresden im Oktober 2020 ein schwules Paar aus islamistischem, homophobem Motiv an. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Dresdner Altstadt im April 2021 Foto: Reuters/Matthias Rietschel

Dresden dpa/taz Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden am 4. Oktober 2020 ist ein 21-Jähriger am Freitag Vormittag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

Der Täter gilt als islamistischer Gefährder, der sich offenbar in Jugendhaft – die er unter anderem wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) verbüßte – weiter radikalisierte. Kurz nach Haftentlassung wurde er stellenweise von der Polizei observiert, das Attentat nur fünf Tage später wurde jedoch nicht verhindert.

Das Paar Oliver L. und Thomas L. aus Nordrhein-Westfalen hielt sich touristisch in Dresden auf, als der Täter sie in der Altstadt aus islamistischem und homophobem Motiv mit einem Messer angriff. Der 55-jährige Thomas L. verstarb, Oliver L. wurde schwer verletzt.

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9 Kommentare

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  • Zugegeben, ich hatte jetzt kurz den Anflug des Gefühls, in einem Rechtsstaat zu leben. Geht doch.

    • @lulu schlawiner:

      Rechtsstaatlichkeit ist aber eigentlich nur eine qualitative Anforderung an Verfahrensstandards. Dazu aber gibt die Meldung nicht viel her, man darf aber wohl vermuten, dass das Verfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügte. Mit der Höhe verhängter Strafen hat das aber nichts zu tun.



      Die Praxis Menschen ohne jede Aussicht auf Entlassung wegzusperren ist aber fast ebenso grausam und mit der Menschenwürde unvereinbar wie die Todesstrafe. Das wurde in ähnlicher Lesart auch vom BVerfGE bereits 1977 so in einem Urteil festgehalten, dass man in der Praxis aber umgeht indem die Sicherungsverwahrung per Definition nicht als Teil der Strafe deklariert wird. Es gibt also gute Gründe Urteile wie dieses nicht allein wegen ihres rechtsstaatlichen Zustandekommens zu feiern, sondern sie vor Allem als Versagen gegenüber Werten wie einer liberalen Gesellschaft und humanitären Idealen zu begreifen.

      • @Ingo Bernable:

        Glücklicherweise sind Sie mit ihrer Meinung in der Minderheit.

      • @Ingo Bernable:

        ".. sondern sie vor Allem als Versagen gegenüber Werten wie einer liberalen Gesellschaft und humanitären Idealen zu begreifen."

        Ob das der Täter begreifen würde?

        • @lulu schlawiner:

          Ob der Täter das begreift oder nicht halte ich für eher unerheblich, es geht viel mehr darum was die Werte dieser Gesellschaft tatsächlich wert sind und das zeigt sich in der Praxis eben vor allem auch daran wie sie in solch einem extremen Fall zur Geltung kommen. Dass der Täter nicht nur außerhalb sondern in Opposition zu diesen Werten steht ist mit der Tat wohl ausreichend belegt.

      • @Ingo Bernable:

        Mörder lange einzusperren ist Versagen des Rechtsstaats, habe ich Sie jetzt richtig verstanden?

        Harter Tobak.

      • @Ingo Bernable:

        Der Unterschied zwischen echt lebenslanger Haft und Todesstrafe ist, dass Haft, sollte sich später herausstellen, dass es sich um ein Fehlurteil handelte, noch in Teilen reversibel ist.



        Tot ist tot und unumkehrbar. Das ist für mich der einzige Grund, warum ich die Todesstrafe ablehne. Es gibt Verbrechen, die so grausam sind, dass hier keinerlei Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu rechtfertigen ist.

        • @TeeTS:

          Was spräche dann dagegen als Teil der Bestrafung auch weiße Folter vorzusehen? Im Falle eines ex-post festgestellten Justizirrtums würde sie ja keine bleibenden Spuren hinterlassen und könnten mit der fälschlich abgesessenen Haft entschädigt werden.



          Diese Idee eine Schuld gegen eine Strafe aufzurechnenen halte ich eigentlich für eher befremdlich, weil das was jeweils als angemessen empfunden wird rein kulturell aber nicht logisch determiniert ist. Was das angeht steht auch das heutige Justizsystem mE noch mit einem Bein im Mittelalter, sinnvoller wäre es einen Umgang mit Delinquenz zu finden der konsequent auf gesamtgesellschaftliche Schadensminimierung fokussiert.

          • @Ingo Bernable:

            Welchen Mehrwert hat die Gesellschaft davon, Straftäter zu foltern?



            Und Straftaten gegen Leib und Leben mithilfe von kulturellen Gewohnheiten zu rechtfertigen, das finde ich eher sehr befremdlich!