Meinungsfrei In Köln kassiert Historiker Jörg Baberowski eine derbe Schlappe : Asta siegreich
aus Köln Johannes Eisenberg
Im fernen Köln war der Berliner Historiker und „Gewaltforscher“ Jörg Baberowski gegen ein Flugblatt des Bremer Asta vorgegangen, das zum Boykott seines Vortrags auf dem Uni-Gelände aufrief. Er wollte den Flyer verbieten lassen, zunächst erfolgreich. In der Berufungsverhandlung am 1. Juni aber kündigte das Oberlandesgericht Köln nun an, die vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben. Eine Niederlage für Baberowski.
„Keine Uni dem Rassismus – Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ hatte der Asta in seinem Flugblatt gefordert. „Baberowski […] rechtfertigte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt gewalttätige Ausschreitungen gegen Geflüchtete und Anschläge auf deren Unterkünfte […] und vertritt rechtsradikale Positionen“ hieß es zur Erläuterung. Damit habe er sich als „Mann, der Menschen mit blankem Hass begegnet“ zu erkennen gegeben, so das Flugblatt.
Ausdrücklich wollte sich Baberowski dagegen verwahren, dass die Studierendenvertretung seine auf einer Podiumsdiskussion am Deutschen Historischen Museum im Oktober 2014 getätigten Äußerungen als Beleg anführten. Als irritierend hatte der Asta zudem befunden, wie Baberowski das Niederbrennen eines Flüchtlingsheimes in Tröglitz und die zwei Tage andauernden Angriffe Rechtsextremer auf ein Wohnheim für Geflüchtete in Heidenau kommentiert hatte: „Überall, wo Bürger nicht eingebunden sind, kommt es natürlich zu Aggression“, so seine Botschaft.
„Jörg Baberowski erforscht die Gewalt nicht, sondern legitimiert sie und fordert sie geradezu ein“, hatte die Studierendenvertretung daraus gefolgert. „Seine Ansichten sind […] Hetze, die das Anzünden und Belagern von Geflüchtetenunterkünften verharmlosend als natürliche Reaktion verärgerter Bürger*innen beschreibt.“
Damit habe der Asta ihn, anders als von Baberowski behauptet, keineswegs sinnentstellend zitiert, stellte das Oberlandesgericht Köln nun klar. Vielmehr müsse der Professor, der selbst intensiv am politischen Meinungskampf teilnehme, die Beurteilungen durch den Asta hinnehmen. Baberowski war mit seinem Berliner Anwalt nach Köln gegangen, weil das Landgericht berüchtigt dafür ist, schnell und bedenkenlos einstweilige Verfügungen zu erlassen. Begründung für sein gerichtliches Vorgehen: Er wolle seine Meinungsäußerungs- und Wissenschaftsfreiheit verteidigen.
Das Landgericht hatte denn auch – ohne Anhörung des Asta – die gesamten Äußerungen verboten, dann auf den Widerspruch des Asta aber ausdrücklich gestattet, zu schreiben, Baberowski vertrete rechtsradikale Positionen. Die Oberlandesrichter fanden auch die Überschrift „Keine Uni dem Rassismus – Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ nicht zu beanstanden. Der Asta dürfe die Studentenschaft so informieren. Um all dieses nicht in einem Urteil lesen zu müssen, nahm Baberowski seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung schließlich zurück. Er trägt aber die Kosten beider Instanzen.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg war Vertreter des Bremer Asta in der Berufungsinstanz.
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