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#MeToo und der Kunstverein HannoverEs fehlt an Solidarität

#MeToo macht sich im deutschen Kunstbetrieb bemerkbar. Hannovers Kunstverein tut sich schwer, eine Schau mit Jon Rafman trotz Vorwürfen abzusagen.

Ein Film des Künstlers Jon Rafman 2018 in der Kunsthalle Mainz Foto: dpa

Die Kunstszene in Deutschland kennt kein #MeToo. Was daran liegen mag, dass es hier so gleich ist, so eng, so kuschelig und gefährlich zugleich. Gleichwohl kursieren allerlei Geschichten über sexuelle Übergriffe und sexuelle Erpressung.

Galeristen, Kuratoren und Hochschulprofessoren (meistens männlich) können auf den Verlauf der Karrieren junger Künstlerinnen oder Kunstvermittlerinnen (meistens weiblich) immensen Einfluss nehmen. Die hässlichen Helden der kolportierten Geschichten sind dabei immer dieselben.

Diese Erlebnisberichte von sexualisiertem Machtmissbrauch sind einander sehr ähnlich, so disparat die Tatorte und -zeiten, so fremd sich die Erzählenden auch sein mögen. Obwohl viele der Opfer voneinander wissen, machen sie ihre Erlebnisse bisher kaum öffentlich.

Mutmaßliche Opfer

Das Problem ist strukturell – denn zum einen ist die Beweislast trotz einiger Reformen der letzten Jahre nur schwer zu erbringen. Die Unschuldsvermutung ist (wohlgemerkt, wir sprechen von einem außergerichtlichen Bereich!) oft genug eine Ausrede für das Desinteresse an den Erfahrungsberichten der (erst einmal nur mutmaßlichen) Opfer.

Das Strafrecht ist eine patriarchale Sau. Hinzu kommt nun die besondere, gefährliche Enge der Kunstszene in Deutschland. Denn zur Angst um Anwaltskosten und langwierige Prozesse gesellt sich hier die Angst um das berufliche Fortkommen.

Das Erlebte öffentlich zu machen wäre ein wirkliches Wagnis, dafür aber bräuchte es solidarische Zusammenhänge. Solcherlei antisexistische Netzwerke existieren in Deutschland einzig in Bezug auf berufliche Gleichstellung. Erwähnenswert ist die „Pimmelsuppe“-Kampagne, mit der zahlreiche Künster*innen und Kurator*innen 2018 für Gleichberechtigung im Ausstellungsbetrieb eintraten.

Sexualisierter Machtmissbrauch

Der Hannoveraner Kunstverein demonstriert nun eindrücklich das Fehlen einer solchen solidarischen Haltung. Bereits am 16. Juli tauchten auf Instagram gleich mehrere Berichte junger Frauen auf, die von sexualisiertem Machtmissbrauch des kanadischen Postinternetstars Jon Rafman berichten. Erst als das Magazin Monopol eine Woche später groß berichtete, nahm der Kunstverein seine für dieses Jahr geplante Rafman-Ausstellung von seiner Website – ohne jeden Kommentar.

Die Ausstellungseröffnung wird seit der Pamdemiepause im März laufend vertagt, der Kunstverein sollte über die Geschehnisse auf dem Laufenden sein. Die Ausstellung wurde bisher allerdings nicht abgesagt, sondern lediglich verschoben, wie der Kunstverein mitteilt. In Kanada cancelte derweil das Musée d’art contemporain (MAC) eine Ausstellung mit Rafman, die Galerie Bradley Ertaskiran nahm ihn ebenfalls aus dem Programm.

In Hannover wird noch „geprüft“, wie bei der FDP nach einer verlorenen Landtagswahl – ganz ohne inhaltliche Duskussion oder symbolische Konsequenz.

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3 Kommentare

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  • Zu Unschuldsvermutung - “ Das Strafrecht ist eine patriarchale Sau.“



    & vor allem -



    #metoo - zitier ich mal vom Kongress KritJur - vor zwei Jahren:



    “#metoo - ist für mich - sorry - Moderner Pranger“.



    & Däh!



    Klar - exJuMi & RAF-Anwalt Ruppert von Plottnitz & neben Plotte sitzend & nickend RAin Claudia Burgsmüller - * feministisches Urgestein.

    Soweit mal

    unterm——- *



    “Ich muß es leider sagen. Heute besteht ein Großteil meiner Arbeit darin - von Gängen zur Polizei - Anzeigen etc abzuraten - weils hinten&vorne nicht stimmt.“



    (Was nebenbei mit den Darlegungen unlängst in anderem Zusammenhang einer versierten hamburger (Jugend)Strafrichterin übereinstimmt.



    Trotz Vorfilter Polizei/StA. “Du glaubst nicht - was für schäbige Motive da am zum Vorschein kommen.“

    kurz - Die Unschuldsvermutung ist ein hohes - nicht hintergehbares Gut.



    Und zwar generell.



    Erinnere an den bodenlosen Fall - länger zurück - verhandelt vorm LG Münster. Gisela Friedrichs berichtete.

  • "Die Unschuldsvermutung ist (wohlgemerkt, wir sprechen von einem außergerichtlichen Bereich!) oft genug eine Ausrede für das Desinteresse an den Erfahrungsberichten der (erst einmal nur mutmaßlichen) Opfer."

    Also sollte die Unschuldsvermutung außergerichtlich nicht gelten?

    "In Hannover wird noch „geprüft“, wie bei der FDP nach einer verlorenen Landtagswahl – ganz ohne inhaltliche Duskussion oder symbolische Konsequenz."

    Lieber direkt absagen egal was später rauskommt, aber man hat dann "symbolische Konsequenz" bewiesen?

    Wenn man die Beurteilung des Wahrheitsgehalts einer Behauptung immer mit der Schwere der behaupteten Tat vermischt können wird uns den Rechtsstaat und den demokratischen Diskurs auch direkt sparen. Sobald Jemand eines sexuellen Übergrifft beschuldigt wird wird er bestraft und fertig. Diese Tendenz führt aktuell eher dazu, dass es Frauen im Beruf schwieriger haben als vor #MeToo, da man eher zögert Sie einzustellen, weil später die bloße Behauptung eines Übergriffs schon einer tatsächlichen Tat gleichkommt.

    p.S.: Wenn man die Einleitung ließt kommt man auf den Gedanken, dass es in der Kunstwelt nur alte Männer und junge Frauen gibt...

    • @hopfen:

      Wie Recht Sie haben!!!