Maskenaffäre in Bayern: Prozess gegen Tandler beginnt
Mit Masken kassierte Andrea Tandler in der Pandemie Millionen. Nun stehen Sie und ihr Partner vor Gericht, weil sie Steuern hinterzogen haben sollen.
Foto: Peter Kneffel/dpa
dpa | Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Beginn der Corona-Pandemie beginnt am Mittwoch der Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre in Bayern. Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, und ihr Partner müssen sich wegen steuerrechtlicher Vorwürfe vor dem Landgericht München I verantworten.
Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November vorgesehen.
Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte sowie ein dritter Beschuldigter zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen – wogegen jedenfalls rechtlich nichts einzuwenden ist. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.
Insgesamt soll Tandler dann aber 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wie die Staatsanwaltschaft München I Ende Mai mitgeteilt hatte. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommenssteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro.
Seit Januar in U-Haft
Sollte es am Ende zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und ihrem Partner langjährige Haftstrafen. Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten wurde nach Angaben des Gerichts abgetrennt. Für alle drei Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Tandler und ihr Partner N. waren im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten hatte nach dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht München (OLG) als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Sprecher Tandlers hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens „auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen“ würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen „alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück“. Seither reagierten die Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.
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