Luftballons über JVA: Auf ihrem Weg zum Horizont
In Hamburg musste sich am Donnerstag ein linker Aktivist verantworten – wegen einer kurzzeitigen Vermummung. Die Einstellung des Verfahrens gelang knapp.
Mindestens zwei Dutzend weiße Luftballons müssen es gewesen sein. Mit Helium gefüllt stiegen sie auf und zogen die an ihnen festgebundene schwarze Fahne mit dem Logo der Antifaschistischen Aktion in den Himmel. Ein Foto von diesem Moment im Mai 2025 zeigt, wie die Ballons und die Fahne es gerade so schaffen, weit genug oben in der Luft zu sein. Nur ein kleines Stück unterhalb der Fahne endet die meterhohe graue Mauer. Die Gefängnismauer.
Dahinter sollten es die Ballons und die Fahne schaffen, um von Clara W. gesehen zu werden. Es war eine von vielen Solidaritätsaktionen für die Antifaschistin W., die in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder in Untersuchungshaft saß. Wegen der Aktion musste am Donnerstag eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Bergedorf stattfinden, die niemand der Anwesenden als sonderlich nötig ansah.
Seit Anfang 2025 saß Clara W. in Billwerder ein. 2023 soll sie in Budapest bei einem Neonazi-Aufmarsch Rechtsextreme attackiert haben. Anschließend waren sie und weitere mutmaßliche Teilnehmer:innen des Angriffs untergetaucht, stellten sich allerdings später der Polizei. Lange war unklar, ob die in Deutschland Inhaftierten – so wie Maja T. – nach Ungarn ausgeliefert werden würden. T. war schon im Dezember 2023 in Deutschland festgenommen worden und ein halbes Jahr später nach Ungarn ausgeliefert worden. Die Auslieferung erklärte das Bundesverfassungsgericht später für rechtswidrig, T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt.
Gegen Clara W. und fünf weitere Angeklagte hingegen wurde im Januar in Düsseldorf der Prozess eröffnet. Ihnen werden die Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen. Lange schwiegen die Beschuldigten zu den Vorwürfen, wie auch weitere Angeklagte des sogenannten Budapest-Komplexes in Verfahren in München und Dresden. Im Juli aber äußerten sich Clara W. und die weiteren Düsseldorfer Angeklagten zu den Vorwürfen.
Vermummung führt zu Strafbefehl
Ja, sie seien das auf den Videos von Überwachungskameras, die drei Angriffe auf die Neonazis in Budapest zeigen. Der Tod der Geschädigten sei dabei aber keinesfalls in Kauf genommen worden, wie die Anklage es ihnen vorwirft. Und sie verteidigten die antifaschistische Motivation ihres Handelns.
Bei der Ballon-Aktion vor der JVA Billwerder im Mai vergangenen Jahres war auch Alexander D. anwesend – und hatte sich kurzzeitig vermummt. Die Polizei ermittelte deshalb gegen ihn, die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl, den D. allerdings nicht akzeptieren wollte. Er würde damit schließlich als vorbestraft gelten. Und so sollte also ein Richter des Amtsgerichts urteilen – der jedoch zügig deutlich machte, dass er darauf nicht allzu große Lust hat und das Verfahren gern eingestellt sehen will. Er habe ja nicht einmal Zeugen für die Verhandlung geladen.
D.s Verteidigerin war natürlich dafür – und sogar die Staatsanwältin. Blöd nur, dass diese nur in Vertretung für die eigentlich verfahrensführende Staatsanwältin erschienen war und in einer zehnminütigen Pause telefonisch niemanden erreichen konnte, der die Einstellung hätte absegnen können. „Die Kollegin hat sich sicher etwas dabei gedacht“, erklärte die Vertreterin; weitere Verfahren wegen einer solchen Vermummung würden auch noch anstehen – da könne sie jetzt nicht eigenmächtig einen Präzedenzfall schaffen. Also: „Da ist heute nichts zu machen.“
Auch der Amtsrichter konnte da nichts machen und begann schon mit der Suche nach einem Fortsetzungstermin für das Verfahren. Dann müssten nämlich doch noch Zeugen geladen werden.
Der entscheidende Anruf
Da klingelte doch noch das Handy der Staatsanwältin. Es sei „ausnahmsweise vertretbar“, der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zuzustimmen, erklärte sie nach dem Telefonat. „Mein Mandant wäre damit einverstanden, wenn die Geldauflage nicht zu hoch ausfällt, ja?“, erklärte wiederum D.s Anwältin. „Ja“, antwortete die Staatsanwältin. „Okay“, sagte der Richter.
Die 600 Euro sollen einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen.
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