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Justizvollzug in NiedersachsenFalsche Prognosen mit katastrophalen Folgen

Der Suizid des Tatverdächtigen von Stade und ein Missbrauchstäter auf Hafturlaub warfen zahlreiche Fragen auf. Nun beschäftigte beides den Strafvollzugsausschuss Niedersachsens.

Prognosen sind ein schwieriges Geschäft. Der Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe des niedersächsischen Landtages musste sich nun mit gleich zwei Fällen befassen, in denen sie gründlich danebengingen. In beiden Fällen scheint es Straftätern gelungen zu sein, die psychologischen Begutachter gründlich hinters Licht zu führen.

Da war zum einen der aufsehenerregende Suizid des Tatverdächtigen von Stade. Der Mann, der im dringenden Verdacht stand, sechs So­zi­al­ar­bei­te­r*in­nen in einem Mutter-Kind-Heim erschossen zu haben. Mutter und Kind waren dort in Obhut genommen worden, weil der Verdacht bestand, das Kind sei geschüttelt und dadurch schwer verletzt worden. Der Tatverdächtige strangulierte sich nach 20 Tagen in der Untersuchungshaft in der JVA Bremervörde.

Und dann war da noch der Fall eines jungen Mannes, der wegen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen, zwei davon schwer, in der Jugendstrafanstalt Hameln saß. Mit einem mehrmonatigen Sonderurlaub sollte er auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden. Er nutzte ihn umgehend, um erneut mit Kindern Kontakt aufzunehmen und sie zu missbrauchen. Nun sitzt er in Aschaffenburg in Untersuchungshaft und wartet auf den nächsten Prozess.

Keine angenehme Aufgabe für die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), dazu den Landtagsausschuss unterrichten zu müssen. In den meisten Punkten verteidigt sie das Vorgehen des Justizvollzuges, nur in einem Punkt kündigt sie Nachbesserungen an.

Lockerungen nach Plan aber ohne Gutachten

Der betrifft die Vorgänge um den Missbrauchstäter in Hameln. Hier hätten, findet die Justizministerin, eigentlich vor jeder neuen Lockerungsstufe neue psychologische Stellungnahmen angefordert werden sollen – die Anstalt hat das aber nur ganz am Anfang getan. Allerdings sei die entsprechende Vorschrift im niedersächsischen Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) zu weich und unpräzise formuliert. Hier wolle man nachschärfen und noch im Herbst eine Neuformulierung in den Landtag einbringen.

Ob das in diesem Fall wirklich einen Unterschied gemacht hätte, kann niemand sagen. Vieles wird der Ausschuss auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprechen – die Persönlichkeitsrechte des Täters gehen immer noch vor. Im öffentlichen Teil hat Anstaltsleiter Wolfgang Kuhlmann große Mühe, das schrittweise Vorgehen nachvollziehbar zu machen.

Der Missbrauchstäter war gerade einmal 18 Jahre alt, als er zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde. Er war im April 2021 in U-Haft gekommen, wechselte im Oktober in die Strafhaft und im August 2022 in die sozialtherapeutische Abteilung. Mit den Lockerungen begann man erst im Januar 2024 – dann folgten begleitete Ausgänge, schließlich unbegleitete. Er durfte allein zum Volleyballtraining bei einem nahe gelegenen Sportverein und in die Berufsschule nach Stadthagen.

2025 bekam er schließlich Sonderurlaub, um sich auf seine Entlassung vorzubereiten – er ging zum Probearbeiten und um sich eine Wohnung suchen nach Schweinfurth und Würzburg, weil er dorthin Beziehungen hatte. Er wurde dort weiter durch die Anstalt, die örtliche Bewährungshilfe und eine Fachambulanz für Sexual- und Gewaltstraftäter betreut.

Rückfall, noch bevor über Reststrafe entschieden ist

Ein echter Glücksfall eigentlich, solche Plätze sind rar gesät, betont Kuhlmann. Man war optimistisch. Es hatte allerdings zwischendurch auch immer mal wieder kleine Rückschläge und Warnzeichen gegeben: Der junge Mann ließ sich zum Peer Guide für eine Anne-Frank-Ausstellung in der Anstalt ausbilden – und versuchte dann heimlich eine Brieffreundschaft mit einer Schülerin zu organisieren, die diese besucht hatte.

Er hielt sich beim Ausgang nicht an die Handybeschränkungen, die man ihm auferlegt hatte, und nutzte verbotenerweise das Internet – aber wohl nicht, um auf Pornos zuzugreifen, hieß es im Ausschuss. Man glaubte in der Anstalt jedenfalls, all dies gut aufgearbeitet zu haben.

Und irgendwie war das Ganze auch relativ alternativlos: Spätestens am 31. Juli 2026 hätte er seine Strafe ja vollständig abgesessen und hätte entlassen werden müssen. Dann sollte das doch lieber schrittweise, gut vorbereitet und unter kontrollierten Bedingungen geschehen.

Doch der junge Mann wartet offensichtlich nicht einmal ab, bis die Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung seiner Reststrafe zur Bewährung entschieden hatte. Noch während das Gutachten dafür erstellt wurde, nahm er Kontakt zu Familien mit Kindern auf, die er später missbrauchte. Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin kam es zu Missbrauchshandlungen im Auto, später fand die Polizei außerdem 20 Missbrauchsdarstellungen auf seinem Handy.

Zwei Tage nach der Verhandlung kam ihm die Polizei auf die Schliche, weil er wiederum über Tiktok versucht hatte, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen. Sofort wurde der Sonderurlaub widerrufen und der noch nicht rechtskräftige Gerichtsbeschluss zur Bewährung zurückgenommen. Auf die Frage, wie sich sowohl Therapeuten als auch Betreuer und Gutachter so täuschen lassen konnten, findet sich im Ausschuss keine wirklich befriedigende Antwort.

Lehrbuchmäßige Suizidprävention mit Todesfolge

Noch unbefriedigender ist das im Fall des Tatverdächtigen von Stade. Eigentlich, skizziert Wahlmann zusammen mit der stellvertretenden Leiterin der JVA Bremervörde, Milena Simeunovic, habe man wirklich alles richtig gemacht. Die Suizidprävention sei geradezu lehrbuchmäßig, erst ständige Videobeobachtung, dann die schrittweise Reduktion.

Immerhin kann man so einschneidende Maßnahmen wie die Isolation in einem besonders gesicherten Haftraum und die ständige Videoüberwachung ja schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann aufrechterhalten, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte im Verhalten des Gefangenen gibt, die auf eine weiter bestehende Selbstgefährdung schließen lassen. Alles andere würde wohl als Folter beurteilt werden.

Und diese Anhaltspunkte, versichert Simeunovic, gab es eben nicht – keine Stimmungsschwankungen, kein Rückzug, keine entsprechenden Äußerungen in den regelmäßigen Gesprächen mit dem psychologischen Dienst. Im Gegenteil: Der Gefangene sei durchgehend stabil und absprachefähig gewesen, habe sofort Anschluss unter Mitgefangenen gefunden, Zukunftspläne geäußert, die konsularische Vertretung sprechen wollen.

Auch er hat sie alle getäuscht. Nach 20 Tagen in U-Haft, gleich in der ersten unbeobachteten Nacht, brachte er sich um. Für die Angehörigen der Opfer, die sich von einem Gerichtsverfahren vielleicht Antworten versprochen hätten, sei das natürlich furchtbar, sagte Justizministerin Wahlmann. Die könnten jetzt nur noch darauf hoffen, dass vielleicht die noch laufenden Strafverfahren gegen die Fluchtwagenfahrerin und die Mutter des Kindes vieles ans Licht befördern.

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