Lücken im Sexualstrafrecht: Drei Pelicot-Fälle allein in Niedersachsen
In Niedersachsen befassen sich die Grünen mit dem Sexualstrafrecht. In Hannover startet ein weiterer Prozess, der an den Fall Pelicot erinnert.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Am Ende bleibt es natürlich doch wieder am Opfer hängen. In diesem Fall heißt das Opfer Claudia Wuttke – und die denkt nicht daran, sich mit der Rolle abzufinden, die ihr das System zuschreibt.
Aber von vorn: In Hannover hat die rechtspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Evrim Camuz, zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Das Thema: „Zwischen Recht und Realität: Was wir im Sexualstrafrecht noch bewegen müssen“. Ursprünglich hatte auch Collien Fernandes zugesagt, die musste aber kurzfristig absagen, weil sie krank wurde.
Der Saal war trotzdem gut gefüllt, natürlich zu 98 Prozent mit Frauen. Männer scheint das Thema nichts anzugehen. Anlässe, über das Thema zu reden, gibt es überall und auch in Niedersachsen genug. Da war etwa die unselige Deepfake-Affäre der CDU-Landtagsfraktion. Und: Allein drei Fälle von Männern, die ihre Partnerinnen über Jahre hinweg betäubten, vergewaltigten und filmten. In Verden, Lüneburg und Hannover. Eine von ihnen ist Claudia Wuttke.
Zuerst bekannt wurde aber der mutmaßliche Täter aus Verden. Er fuhr im Dezember 2024 gegen einen Baum und entzog sich damit der Strafverfolgung. Die war aber auch nur schleppend in Gang gekommen: Über ein Jahr lang lagen Hinweise auf sein Tun bei der Polizei, ohne dass etwas geschah.
Jeder einzelne Fall zieht weitere Fälle nach sich
Der Fall gehörte zu denen, die das Rechercheformat STRG_F von NDR und Funk aufdeckte. Bis heute laufen weitere Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozesse gegen Mitglieder der Vergewaltiger-Netzwerke, in denen sich dieser Mann tummelte. Dazu gehört auch der Prozess gegen den 68-jährigen Elektriker Frank F. aus Berlin.
Eine der juristischen Fragen, die dabei aufgeworfen wurden: Sollte man den Besitz solcher Vergewaltigungsvideos so ähnlich unter Strafe stellen wie man das bei Kinderpornografie tut? Doch das gehört zu den vielen Fragen, die an diesem Abend allenfalls angerissen werden können. Da steht vielleicht auch ein bisschen zu viel auf dem Programm – von Deepfakes über Fußfesseln bei häuslicher Gewalt bis hin zu Vergewaltigungsvideos.
Es bleibt der Hannoveraner Strafrechtsprofessorin Susanne Beck überlassen, immer mal wieder vorsichtig mahnend den Kopf zu wiegen und daran zu erinnern, dass das Strafrecht eben auch nicht alles regeln kann – und manchmal vielleicht auch einfach nur die billigste Möglichkeit ist, so zu tun, als würde man handeln.
Ein paar Absonderlichkeiten im Fall von Claudia Wuttke hält allerdings Beck für einen groben Webfehler im System. Wuttke ist eigentlich Krimiautorin, mittlerweile aber erzwungenermaßen auch Aktivistin. Sie weiß sehr genau, wie man Dinge so erzählt, dass sie treffen.
Als die Polizei in Lüneburg sie im Juni 2025 anrief und zu einem Termin bat, habe sie sich erst noch gefreut, sagt sie. Optimale Recherchemöglichkeit. Worum es ging, habe man ihr nicht wirklich gesagt. Nur, dass es etwas mit ihrem Ex-Mann zu tun habe, mit dem sie seit Jahren nichts mehr zu tun hatte.
Verjährte Vergewaltigungsvideos
Bei dem Termin habe man ihr dann mehrere DIN-A4-Seiten mit kleinen, schwarz-weißen Screenshots vorgelegt, erzählt sie. Vergewaltigungsaufnahmen. Sie sollte sich selbst als Opfer identifizieren. Das war der erste Schock. 67 Videos gibt es von ihr. Hergestellt zwischen 2006 und 2021.
Der zweite Schock folgte im November 2025. Da wurde ihr mitgeteilt, dass die meisten dieser Taten nicht weiter verfolgt werden – weil sie verjährt seien. Seit einer ungeschickten Reform im Jahr 2016 gilt für im Grunde alle sexuellen Vergehen, die ohne erschwerende Umstände oder besondere Gewalt ausgeübt werden, eine Verjährungsfrist von nur noch fünf Jahren.
Das war vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt, sondern ist der Neuordnung der Paragrafen geschuldet. Wenn man das so eng auslegt, wie es die Staatsanwaltschaft in Wuttkes Fall tut, hieße das: 65 von 67 Fällen wären verjährt. Nur zwei Fälle wären davon nicht betroffen. Der letzte Fall aus dem Jahr 2021, weil er noch „frisch“ genug ist, und ein Fall, in dem ein gefährliches Werkzeug verwendet wurde – das Video zeigt eine anale Penetration mit einem Baseballschläger.
Claudia Wuttke
Wuttke streitet mit ihrer Anwältin allerdings immer noch dafür, dass die Ermittlungen auch in den 65 anderen Fällen fortgeführt werden. Was sie besonders empört: Die Staatsanwaltschaft argumentierte zunächst, es sei nicht hinreichend nachgewiesen, dass sie tatsächlich betäubt und in einer schutzlosen Lage gewesen sei – das wäre nämlich eigentlich auch so ein Umstand, der einen höheren Strafrahmen und damit eine längere Verjährungsfrist bewirkt.
Weiterer Prozess beginnt Donnerstag in Hannover
Sie sei naiv gewesen, sagt die 60-Jährige. Sie hätte tatsächlich erwartet, dass ihr als Opfer in diesem Land mehr Gehör und mehr Schutz gewährt werde. Aber nun kämpft sie eben. Unter anderem für eine Reform des Sexualstrafrechtes, die auf ein „Nur Ja heißt Ja“ hinausläuft. In der Hoffnung, dass dadurch in Zukunft die Beweislast weniger beim Opfer liegt.
Mit der gerichtlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung solcher Taten dürfte aber nicht nur Wuttke noch lange nicht fertig sein. Am Donnerstag, 10. September, beginnt in Hannover vor dem Landgericht ein weiterer Prozess gegen einen dieser Männer, die jahrelang ungestört im Dunkeln agierten.
Der 39-Jährige soll seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Ronnenberg in 103 Fällen betäubt, missbraucht und gefilmt haben. Auch er war in gleich mehreren Vergewaltiger-Chatgruppen aktiv, daraus sollen sich internationale Ermittlungen gegen bis zu 70 weitere Täter ergeben haben.
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