Vergewaltigungsprozess in Berlin: Aus Sicht der Betroffenen
An den Verhandlungstagen 5, 6 und 7 haben jeweils zwei Geschädigte ihre Aussage gemacht. Die Vernehmungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Foto: Soeren Stache/dpa
Albträume, Schlafstörungen, Panikattacken, Dissoziationen, innere Unruhe, ständige Wachsamkeit: Das sind die Gründe, warum vier der Nebenklägerinnen ihre Aussage im Fall Frank S. am Kriminalgericht Moabit per Videoschalte aus einem Nebenzimmer machen dürfen. Eine Aussage mit dem Angeklagten im selben Raum sei nicht zumutbar, entscheidet Vorsitzender Richter Jakob Weber. Die Beschwerden wurden so von einem Krankenhaus, einer Beratungsstelle, einer Hausärztin attestiert.
14 Frauen soll der Angeklagte in seiner Wohnung betäubt und vergewaltigt haben. Die Taten soll er auf Video aufgezeichnet und anschließend im Internet mit anderen Männern geteilt haben. Die Ermittlungsbehörden schätzen die Zahl der Betroffenen jedoch deutlich höher – bis zu 59 Frauen sollen Opfer von Frank S. geworden sein. Ein ähnlicher Fall wird gerade in Hannover verhandelt. Die Sonderkommission „Sedierte Frauen“ des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen hatte ihn aufgedeckt.
Fünf Nebenklägerinnen und eine Zeugin haben an den vergangenen drei Verhandlungstagen vor der großen Strafkammer ausgesagt. Manche der Geschädigten kommen in Begleitung von Angehörigen, manche ohne. Wer sich der Nebenklage anschließt, bekommt automatisch rechtlichen Beistand. Anwalt Adriano Clausen begleitet seine Mandantin für die Aussage ins Nebenzimmer. Anwältin Sylvia Frommhold geht mit ihrer Mandantin nach der Vernehmung noch in der Cafeteria im Kriminalgericht Mittag essen.
Als eine Zeugin für ihre Aussage im Gerichtssaal erscheint, ist sie ganz allein. Ihre Handtasche aus braunem Lederimitat hält sie auf dem Schoß umklammert. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Öffentlichkeit bleiben darf, wirkt sie etwas unsicher. Nach einem kurzen Blick über die Schulter in den Zuschauerraum sagt sie zögerlich: „Können bleiben.“ Es wirkt nicht überzeugt. Den Ausschluss der Öffentlichkeit regen schließlich Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Ihrem Antrag wird stattgegeben.
Nach jeder Aussage einer weiteren Geschädigten werden die Videos ihrer Vergewaltigung abgespielt. Selbst durch die geschlossene Tür des Verhandlungssaals B 129 sind auf dem Flur des Kriminalgerichts die Geräusche zu hören: Husten. Würgen. Schnarchen. Auch ein schmerzerfülltes Aufstöhnen ist immer wieder vernehmbar. Eine Referendarin muss nach der Verhandlung erst mal durchatmen. Sie hat die Videos gesehen. Vorhin hat sie sich ein Bananenbrot gekauft. Das wird sie jetzt nicht mehr essen, sagt sie.
„Das haben Sie gut gemacht“, sagt ein Sicherheitsbeamter mit dem Aufdruck „Justiz“ auf seinem dunkelblauen T-Shirt zu einer Nebenklägerin nach deren Aussage. Zum Abschied streckt er den Daumen vor sich in die Luft. Für die kommenden Verhandlungstage werden die Aussagen der sechsten Nebenklägerin und weiterer Zeuginnen erwartet.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert