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„Landesverrat“-Affäre beim BundesanwaltRuhe für netzpolitik.org

Im Skandal um die Ermittlungen gegen netzpolitik.org versucht die Bundesanwaltschaft zu deeskalieren. Sie will ein Gutachten abwarten, das Verfahren läuft weiter.

Findet jetzt Pressefreiheit doch wichtig: Generalbundesanwalt Range Foto: dpa

Berlin/Karlsruhe dpa | Im Skandal um „Landesverrats“-Ermittlungen gegen Journalisten, versucht Generalbundesanwalt Harald Range zu deeskalieren. Seine Behörde verzichte mit Blick auf das hohe Gut der Pressefreiheit vorerst auf nach der Strafprozessordnung mögliche Exekutivmaßnahmen gegen das Fachblog netzpolitik.org, wie er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mitteilte. Das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten läuft aber weiter.

Dabei sei zunächst zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, erklärte Range. Dazu werde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. Dies konnte laut Range nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen. „Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten“, erklärte er.

Netzpolitik.org hatte über Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu veröffentlichte das Blog vertrauliche Unterlagen. Der Verfassungsschutz selbst erstattete Anzeige.

Die Journalisten berichten über Datenschutz, Urheberrecht, Überwachung und die Arbeit der Geheimdienste im Netz.

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11 Kommentare

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  • Nachdem Range jetzt coram publico von seinem Dienstherren zurückgepfiffen wurde, frage ich mich, wie lange er noch an seinem Stuhl kleben wird.

    Mit seine Untätigkeit in der NSA-Affäre hatte er sich den (hoffentlich nicht nur einstweiligen) Ruhestand ohnehin schon redlich verdient.

  • " .. .Dabei sei zunächst zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, erklärte Range. Dazu werde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. Dies konnte laut Range nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen. . ."

     

    Formal ja richtig - ABER -

    All dieses krampfhafteGehuber setzt -

    hier naturellemente unausgesprochen;) - voraus -

    Daß der Herr selbst - wie seine Behörde insgesamt - nicht über den nötigen Sachverstand in der rechtlichen Beurteilung eines plan as plan can be - Sachverhaltes zu verfügen behauptet -

     

    Eben dies freihändig selber zu beurteilen;

    Was er nämlich hinterher ohnehin tun müßte!

     

    Unter Pastorentöchtern genügen dafür 2 - in Worten zwei - juristische Staatsexamina - und ab dafür;

    Dafür studiert frauman selbiges nämlich -

     

    Nur ausnahmsweise - bei Überforderung der eigenen behördlichen Einsichten&Fähigkeiten -

    & des Sachverstands

    vulgo - der Bordmittel - gilt anderes!

     

    Die hier angeführten links -

    lassen aber nichts nachhaltig Schwieriges jenseits von eigenen Bordmitteln erkennen;

    Angeführt ist nichts derartiges -

    von ihm nicht & von niemanden -

    Sehr dünn also:

     

    Vielmehr spricht alles dafür, daß der Herr Behördenleiter -

    Name hin Name her - ganz offensichtlich nicht über den erforderlichen - sorry -

    Arsch in der Hose -

    nunja verfügt.

     

    kurz - mal wieder -

    Ach herm - `schland.

  • Es ist allerdings nicht hinnehmbar, dass der Generalbundesanwalt erst die Öffentlichkeit informiert und dann erst ein Gutachten einholt, ob überhaupt eine Straftat vorliegen kann.

     

    Mal zum Gutachten: Ein fähiger Generalbundesanwalt sollte sich doch im deutschen Strafrechtsamt Berührungspunkten zum Verfassungsrecht auch selber auskennen. Rechtlich ist das Thema doch schon vor Jarhzehnten in der Spiegel-Affäre ausgelutscht worden Neuland ist das nicht einmal!

     

    Ist er nicht eine Fehlbesetzung bereits aus diesem Grund? Leider sind nach aktuellem Recht Generalbundesanwälte auf Lebenszeit Beamte und nich tmehr einfach ablösbar, wenn sie sich als unfähig erweisen.

     

    Noch eine Kleinigkeit: Wo wird das Gutachten eingeholt? In Deutschland oder in einer amerikanischen Großkanzlei? Wenn das Gutachten dann zur richtigen Entscheidung kommt (siehe Spiegel-Affäre): Gibt es dann eine öffentliche Entschuldigung vom Generalbundesanwalt und eine Zusicherung, die Verfassung selbstverständlcih zu achten?

  • Wie gerade aktuell aus einer Quelle im Bundeskanzleramt geleakt wurde, möchte sich die Bundesregierung in den nächsten Tagen ganz offiziell für Generalbundesanwalt Range entschuldigen. Ein Mann im Spitzenamt, der bis vor kurzem den Unterschied zwischen NASA, NSA und NSU weder kannte noch ahnte.

  • Demo gegen den Eingriff in die Pressefreiheit am Samstag, 14 Uhr: http://landesverrat.org/protest.html.

    Danach ab 16 Uhr an der neuen BND-Zentrale: https://bnd-an-die-kette.de/.

  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Bis das Gutachten da ist, kann Herr Range sich ja schon mal mit der NSA, dem NSU und den Terroristen, die Asylheime anzünden, beschäftigen. Da braucht es keine Gutachten mehr. Das ist weitestgehend bewiesen. Und der Verfassungsschutz kann ja mal in seinem Betrieb nach dem Leck suchen, statt fleißig Anzeige zu erstatten. Ich bin so heilfroh, daß Journalisten die undankbare Aufgabe übernehmen, den ganzen Unrat, den diese Regierung so gerne unter dem Teppich liegenlassen würde, aufzuklären.

  • Range reagiert mitnichten auf die Kritik. Die Einholung des Gutachtens unter zwischenzeitlicher Aussetzung der Ermittlungen war von Anfang an das vorgesehene Verfahren.

  • Die Bundesanwaltschaft dürfte - wie jeder Staatsanwalt - weisungsgebunden sein. Demnach hat der Justizminister angewiesen oder gebilligt, daß die Pressefreiheit angegriffen wird. Bei NSA und NSU dagegen hat er angewiesen oder gebilligt, daß möglichst nicht oder möglichst wenig ermittelt wird

    • @Lapa:

      Du täuscht dich. Auch in der Spiegel-Affäre wurde der Justizminister nicht vorab informiert und lief der von Strauß initiierte Angriff auf die Pressefreiheit an ihm vorbei.

       

      Dass der Justizminister so lange geschwiegen hat und jetzt eine diplomatische Breitseite auf Generalbundesanwalt Range abfeuert ( http://www.sueddeutsche.de/politik/landesverrat-der-minister-zweifelt-1.2590905 ), ist auch ein Beleg dafür, dass er hier nicht involviert, und das ein Coup von Unions-Politikern mit Unterstützung der FDP war. Range ist FDP-Mitglied und BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wurde von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vorgeschlagen.

    • @Lapa:

      Zitat aus Wikipedia: "Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden."