Lambrecht über Demokratiefördergesetz: „Nicht nur schneidige Reden halten“

Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) engagiert sich gegen Extremismus und für Prävention. Doch das Gesetz steht auf der Kippe.

Potrait von Christien Lambrecht

Christine Lambrecht Foto: Sebastian Gollnow/dpa

taz: Frau Lambrecht, als neue Familienministerin sind Sie nun auch für das Demokratiefördergesetz zuständig. Warum brauchen wir ein derartiges Gesetz?

Christine Lambrecht: Wir müssen die vielen Initiativen stärken, die sich für Respekt und Zusammenhalt sowie gegen Menschenverachtung und Extremismus einsetzen – gerade jetzt in Zeiten der Pandemie. Wir haben bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus beschlossen, um Extremisten konsequent Grenzen aufzuzeigen und sie zur Verantwortung zu ziehen. Jetzt müssen wir die Präventionsarbeit weiter stärken. Bisher können Demokratieprogramme des Bundes allerdings nur Modellprojekte fördern, die wieder auslaufen. Erfolgreiche Projekte müssen wir längerfristig fördern. Projekte brauchen Planungssicherheit, sonst geht viel Know-How verloren und Netzwerke müssen immer wieder neu geknüpft werden.

Kommt das Demokratiefördergesetz noch vor der Bundestagswahl?

Dafür kämpfe ich. Das Bundeskabinett hat am 12. Mai Eckpunkte hierfür beschlossen und es ist ein zentraler Punkt aus dem Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus, den wir im Kabinett als Reaktion auf die entsetzlichen rassistischen Morde in Hanau beschlossen haben. Ich setze alles daran, dass wir den Gesetzentwurf jetzt sehr zügig im Kabinett auf den Weg bringen. Dann kann der Bundestag noch in dieser Wahlperiode das Gesetz beschließen.

ist seit 2019 Bundesjustizministerin. Vor wenigen Tagen hat die 55-jährige Juristin nach dem Rücktritt von Franziska Giffey (SPD) auch noch das Familienministerium übernommen.

Bisher hat die CDU/CSU-Fraktion das Demokratiefördergesetz aber blockiert, weil sie es für überflüssig hält. Wird sie nun zustimmen?

Die aktuelle Diskussion über anwachsenden Antisemitismus zeigt, wie nötig Projekte gegen Extremismus sind. Und die Gefahr, die vom Rechtsextremismus ausgeht, ist unverändert hoch. Unionspolitiker halten auf Kundgebungen gegen Antisemitismus schneidige Reden. Jetzt können sie ihren Worten Taten folgen lassen und zeigen, dass die CDU/CSU es ernst meint mit dem Kampf gegen Antisemiten und Demokratiefeinde.

Um welche Art von Projekten geht es?

Es geht zum Beispiel um Projekte, die Jugendliche befähigen, mit Zivilcourage und Argumenten auf rassistische, rechtsextremistische und antisemitische Hetze zu reagieren. Im zentralen Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden derzeit bundesweit über 550 Projekte gefördert, darunter rund 150 Modellprojekte für Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention sowie über 300 lokale Partnerschaften für Demokratie.

Um wieviel Geld geht es?

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ haben wir von 115,5 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 150,50 Millionen Euro in diesem Jahr aufgestockt. Für das nächste Jahr sind in der Finanzplanung des Bundes 165,5 Millionen Euro vorgesehen und ab 2023 dann jährlich jeweils 200 Millionen Euro. Das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums ist das finanzstärkste und auch weitreichendste Präventionsprogramm des Bundes, das alle Formen von Extremismus und Menschenfeindlichkeit in den Blick nimmt.

Warum sind Sie als Bundesfamilienministerin für Demokratieprogramme zuständig?

Hauptzielgruppe des Programms sind Kinder und Jugendliche.

Und was ist mit Erwachsenen?

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind bisher nur Maßnahmen für Personen bis 27 Jahren als Hauptzielgruppe möglich. Das ist ein zweites Manko neben der Beschränkung auf Modellprojekte, die eingestellt werden müssen, wenn sie sich bewährt haben. Mit dem Demokratiefördergesetz wollen wir endlich eine stabile Basis schaffen, um Initiativen für alle Altersgruppen zu finanzieren und erfolgreiche Projekte zu verstetigen.

Hat der Bund überhaupt die Kompetenz für ein Demokratiefördergesetz? Sind Bildung und Gefahrenabwehr nicht klassische Aufgaben der Länder?

Der Bundestag darf ein Demokratiefördergesetz beschließen, weil der Bund die Gesetzgebungskompetenz „kraft Natur der Sache“ für die Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie hat.

Die CDU/CSU-Seite hat in den Eckpunkten für das Gesetz erreicht, dass alle Projekte, die gefördert werden wollen, sich schon bei der Antragstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen. Wie finden Sie das?

Ich finde es grundsätzlich richtig, dass sich Projekte, die Steuergelder erhalten, auch zu unseren gemeinsamen demokratischen Werten bekennen. Von den Projekten kann aber nicht verlangt werden, dass sie für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin politisch bürgen müssen. Das wäre auch ein unerträglicher Generalverdacht gegen engagierte Menschen.

In den Eckpunkten steht, dass nur Maßnahmen mit „überregionaler Bedeutung“ gefördert werden sollen. Stehen damit lokale und regionale Projekte vor dem Aus?

Auf keinen Fall, das wäre ja sogar eine Verschlechterung zur aktuellen Situation. Nein, der Kampf gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus ist immer von überregionaler Bedeutung.

Kann man noch von „zivilgesellschaftlichen“ Initiativen sprechen, wenn diese überwiegend vom Staat bezahlt werden?

Ja, natürlich fördern wir hier die Zivilgesellschaft und vielfach ehrenamtliches Engagement in den Projekten. Und wenn Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sich in Schulen und Jugendclubs für Demokratie, Vielfalt und Toleranz stark machen, dann ist das für mich ebenfalls ein wichtiges Engagement für unsere Zivilgesellschaft.

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